Parlamentskorrespondenz Nr. 626 vom 06.06.2019

Neu im Außenpolitischen Ausschuss

Protokoll zum Übereinkommen gegen Zwangsarbeit

Wien (PK) - Noch vor dem Koalitionsbruch hat die Regierung dem Nationalrat ein Protokoll der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Übereinkommen über Zwangsarbeit zur Ratifikation sowie Empfehlungen für ergänzende Maßnahmen zur effektiven Beseitigung von Zwangsarbeit zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Mit dem Protokoll von 2014 wird dem Kampf gegen moderne Zwangs- und Pflichtarbeit unter anderem damit Nachdruck verliehen, dass sich jedes Mitglied zu wirksamen Maßnahmen zu verpflichten sowie Opfern Schutz und Zugang zu rechtlicher Hilfe und Entschädigung zu ermöglichen hat. Betont wird, dass Täterinnen und Täter zu bestrafen sind. Vorgesehen sind zudem nationale Aktionspläne in Absprache mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden. Das Protokoll zielt außerdem auf Prävention und Informationsarbeit ab. Menschen, die etwa besonders gefährdet sind, sollen aufgeklärt und Arbeitsaufsichtsdienste für Zwangs- und Pflichtarbeit sensibilisiert werden. Opfer sollen außerdem davor geschützt werden, für Straftaten bestraft zu werden, zu denen sie im Zuge ihrer Zwangs- und Pflichtarbeit gezwungen wurden.

Mit der Ratifikation des Protokolls will Österreich sein Bekenntnis zur effektiven Abschaffung der Zwangsarbeit bekräftigen, wie in der Regierungsvorlage steht. Auf nationaler Ebene bestehe allerdings kein Anpassungsbedarf, wie eine Gegenüberstellung des Protokolls mit der nationalen Rechtslage und Praxis zeige. Die Bestimmungen des Protokolls würden von Österreich bereits umgesetzt, anders als bei den zur Kenntnisnahme vorgelegten Empfehlungen. Die meisten darin enthaltenen ergänzenden Vorschläge würde Österreich bereits berücksichtigen, Abweichungen gebe es im Hinblick auf statistische

Informationen über Fälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit. Da es zu Zwangs- oder Pflichtarbeit in Österreich keinen expliziten Straftatbestand gibt, existiert keine umfassende Statistik (564 d.B.). (Schluss) keg