Parlamentskorrespondenz Nr. 633 vom 07.06.2019

Parlament: TOP im Nationalrat am 12. Juni 2019

Vorstellung der Übergangsregierung, Neuwahlantrag, Ministeranklage als Minderheitsrecht, Bericht der Volksanwaltschaft, Erste Lesungen

Wien (PK) – Der erste Plenartag nächste Woche steht ganz im Zeichen der neu angelobten Übergangsregierung unter Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein und der für den Frühherbst geplanten Wahlen zum Nationalrat nach dem Bruch der ÖVP-FPÖ-Koalition. Zudem liegt eine Initiative vor, die Ministeranklage zu einem Minderheitsrecht zu machen. Diskutiert wird ferner der 42. Bericht der Volksanwaltschaft.

An diesem Tag findet keine Aktuelle Stunde statt. Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr.

Erklärung von Bundeskanzlerin Bierlein und Vizekanzler Jabloner: "Vorstellung der Bundesregierung"

Nachdem Bundespräsident Alexander Van der Bellen am vergangenen Montag, dem 3. Juni 2019, die Übergangsregierung unter Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein angelobt hat, stellt sich nun das zwölfköpfige Kabinett von Expertinnen und Experten dem Nationalrat vor. Es besteht aus sechs Frauen und sechs Männern.

Neben Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein – ehemalige Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und nunmehr erste Frau an der Spitze einer Bundesregierung – übernimmt der langjährige Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, die Agenden des Vizekanzlers. Er leitet auch das Ressort für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Als Finanzminister wurde Sektionschef Eduard Müller angelobt, er übernimmt auch die Agenden für den öffentlichen Dienst und den Sport. Das Außenministerium samt den EU-Agenden und jenen für Kunst, Kultur und Medien wurde Alexander Schallenberg, vormals Leiter der Europasektion im Bundeskanzleramt, übertragen. Die neue Frauenministerin Ines Stilling betreute bisher als Sektionsleiterin im Bundeskanzleramt die Frauenangelegenheiten. Das Amt des Innenministers hat der bisherige Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, übernommen. Neue Sozial- und Gesundheitsministerin ist die bisherige Sektionschefin Brigitte Zarfl, verantwortlich auch für den Konsumentenschutz. Das Wirtschaftsressort wird nunmehr von Sektionsleiterin Elisabeth Udolf-Strobl geleitet, das Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus steht unter der Führung von Sektionsleiterin Maria Patek. Neue Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsministerin ist die ehemalige Leiterin der Präsidialsektion des Hauses, Iris Eliisa Rauskala. Zuständig für Verkehr, Innovation und Technologie ist der bisherige Generalsekretär des Ministeriums, Andreas Reichhardt, Verteidigungsminister ist Generalmajor Thomas Starlinger, seit Jänner 2017 Adjutant des Bundespräsidenten.

Im Anschluss an die Erklärungen findet eine Debatte statt, wobei von jedem Klub fünf RednerInnen gemeldet werden können. Im Rahmen dieser Debatte werden auch der Innen-, der Außen- und der Finanzminister das Wort ergreifen.

Neuwahlantrag

Nach dem Bruch der ÖVP-FPÖ Koalitionsregierung haben ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der XXVI. Gesetzgebungsperiode eingebracht. Sollte der Verfassungsausschuss, der am 11. Juni tagt, dazu seine Zustimmung geben, ist im Plenum mit einer kontroversen Debatte mit unterschiedlichster Beurteilung der letzten beiden Jahre zu rechnen. 

Ein genauer Wahltermin steht noch nicht fest, gewählt werden soll den Erläuterungen zufolge aber jedenfalls im September. Stimmt auch das Nationalratsplenum dem Neuwahlantrag zu, so hat die Bundesregierung den genauen Wahltermin per Verordnung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss festzulegen.

Regulär würde die XXVI. Gesetzgebungsperiode erst am 9. November 2022 auslaufen. Die letzten Nationalratswahlen fanden am 15. Oktober 2017 statt. Mit nicht einmal zweijähriger Dauer wäre die XXVI. Gesetzgebungsperiode damit eine der kürzesten der Zweiten Republik.

Ministeranklage als parlamentarisches Minderheitsrecht

Aufgrund eines erfolgreichen Fristsetzungsantrags ist der Antrag der Parlamentsfraktion JETZT, die Ministeranklage zu einem parlamentarischen Minderheitsrecht zu machen, auf die Tagesordnung zu nehmen. Konkret soll einem Drittel der Abgeordneten die Möglichkeit eingeräumt werden, Regierungsmitglieder wegen schuldhafter Rechtsverletzungen im Zuge ihrer Amtsführung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzuklagen. Für eine Annahme des Antrags wäre eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat nötig.

Begründet wird die Initiative damit, dass die sogenannte Ministeranklage derzeit de facto totes Recht ist, denn nach aktueller Rechtslage braucht es für eine Ministeranklage einen Mehrheitsbeschluss des Nationalrats. Auch bei ernsten Verfehlungen hätten Regierungsmitglieder nicht mit Konsequenzen zu rechnen, da die Regierung die Mehrheit im Nationalrat hinter sich habe.

Bund-Länder-Vereinbarung zur Kinder- und Jugendhilfe

Möglich ist zudem, dass nach einem entsprechenden Beschluss im Verfassungsausschuss, der am 11. Juni zusammentritt, auch die 15a-Vereinbarung mit den Ländern über die Kinder- und Jugendhilfe auf die Tagesordnung des Plenums kommt.

Diese Vereinbarung ist eine Voraussetzung für das Inkrafttreten der bereits beschlossenen Verfassungsnovelle, wonach den Ländern die alleinige Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe übertragen und künftig auf gesetzliche Vorgaben des Bundes verzichtet wird. Um nun sicherzustellen, dass das bestehende Schutzniveau in diesem Bereich erhalten bleibt und bundesweit weiter einheitliche Qualitätsstandards gelten, wurde festgelegt, dass diese Kompetenzentflechtung allerdings erst dann wirksam wird, wenn eine begleitend in Aussicht genommene Bund-Länder-Vereinbarung in Kraft tritt.

Konkret verpflichten sich die Länder mit der Vereinbarung dazu, ihre Gesetze und die Vollziehung weiterhin an den Bestimmungen und Mindeststandards des künftig obsoleten Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes auszurichten. Zudem bekennen sie sich dazu, die geltenden Standards gemeinsam weiterzuentwickeln, insbesondere wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Expertisen vorliegen.

42. Bericht der Volksanwaltschaft

Zum letzten Mal präsentieren die amtierenden VolksanwältInnen Gertrude Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer ihren Tätigkeitsbericht dem Plenum. Die aktuelle Funktionsperiode läuft mit Ende Juni aus, der Hauptausschuss hat inzwischen einen Vorschlag für das neue Kollegium unterbreitet. Dieser steht am Donnerstag zur Debatte.

Einmal mehr macht die Volksanwaltschaft auf den großen Verbesserungsbedarf im Straf- und Maßnahmenvollzug aufmerksam. Angesichts der steigenden Zuweisungen in den Maßnahmenvollzug müsse unbedingt weiter an den geplanten Reformen gearbeitet werden, so die VolksanwältInnen. Mit sechs Kontrollkommissionen erfüllt die Volksanwaltschaft Österreichs internationale Verpflichtungen zur präventiven Menschenrechtskontrolle. Kontrolliert werden von den Kommissionsmitgliedern Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind, etwa Gefängnisse, Alten- und Pflegeheime, Unterbringungen für Menschen mit Behinderung oder Psychiatrien. 2018 erfolgten 520 derartige Kontrollen, meist ohne Ankündigung, im ersten Quartal 2019 waren es 132 Besuche in 123 Einrichtungen.

Trotz des noch immer hohen Handlungsbedarfs sind die VolksanwältInnen davon überzeugt, dass die Menschenrechtskontrolle mit dem Nationalen Präventionsmechanismus Wirkung zeigt. Das sehe man an kürzeren Besuchsdauern der Kommissionen und an weniger Beanstandungen.

Im Bereich der Verwaltungskontrolle nahmen die Beschwerden im Jahr 2018 ab, seit Jahresbeginn 2019 sind diese wieder angestiegen. Während die Volksanwaltschaft im Jahr 2017 über 18.000-mal wegen Problemen mit der Verwaltung kontaktiert worden war, langten 2018 insgesamt 16.263 Beschwerden ein. Die meisten Beschwerden erhielt die Volksanwaltschaft 2018 auf Bundes- wie Landesebene aufgrund von Schwierigkeiten mit den Sozialbehörden. Bei den insgesamt 4.876 Prüfverfahren auf Bundesebene löste somit der Bereich Arbeit und Soziales mit 30% den langjährigen Spitzenreiter Inneres (23%) ab. Ein zentrales Thema war die heimische Pflegesituation. Die Volksanwaltschaft fordert zudem entschieden eine Masern-Impfpflicht für Gesundheitspersonal.

19% der Verfahren leitete man aufgrund von Beschwerden über die Justiz ein. In den 9.546 abgeschlossenen Prüfverfahren - viele davon starteten bereits vor 2018 - wurde bei 1.748 Fällen (18%) ein Missstand aufgedeckt. Beinahe jede fünfte Beschwerde war also berechtigt. 

Ungeachtet des bestehenden Arbeitsaufwands wünscht die Volksanwaltschaft weiterhin eine Ausweitung ihrer Prüfzuständigkeit, sodass sie wie der Rechnungshof auch ausgegliederte Rechtsträger mit öffentlicher Beteiligung prüfen darf – etwa die ÖBB und die ASFINAG, die von der Ombudsstelle derzeit nicht kontrolliert werden können.

Erste Lesung: Anfragebeantwortungen durch Regierungsmitglieder

Die Opposition kritisiert die aus ihrer Sicht häufigen unzureichenden schriftlichen Anfragebeantwortungen durch Regierungsmitglieder. Die von der SPÖ vorgeschlagene Änderung der Bundesverfassung zielt nun darauf ab, dass sich jene Abgeordneten oder BundesrätInnen, die eine schriftliche Anfrage eingebracht haben und mit der Antwort des zuständigen Regierungsmitglieds unzufrieden sind, an den VfGH wenden können. Allerdings nur dann, wenn es um die Klärung grundsätzlicher Fragen geht. Auf Basis der an ihn herangetragenen Fälle könnte der Verfassungsgerichtshof ihrer Vorstellung nach Leitlinien festlegen, etwa welche Grenzen für die Beantwortung von Anfragen bestehen und wo Anfragen unbedingt beantwortet werden müssen. Dieser Antrag soll dann dem Verfassungsausschuss zugewiesen werden. (Schluss) jan/keg