Parlamentskorrespondenz Nr. 638 vom 11.06.2019

Abgeordnete räumen letztes Hindernis für "Verländerung" der Kinder- und Jugendhilfe beiseite

Breite Zustimmung für Bund-Länder-Vereinbarung im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Im Dezember vergangenen Jahres hat das Parlament per Verfassungsnovelle beschlossen, den Ländern die alleinige Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe zu übertragen und künftig auf gesetzliche Vorgaben des Bundes zu verzichten. Um sicherzustellen, dass das bestehende Schutzniveau in diesem Bereich erhalten bleibt und bundesweit weiter einheitliche Qualitätsstandards gelten, soll diese Kompetenzentflechtung allerdings nur dann wirksam werden, wenn eine begleitende Bund-Länder-Vereinbarung in Kraft tritt. Heute hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats den Weg für diese Vereinbarung mit breiter Mehrheit geebnet.

Lediglich NEOS und JETZT stimmten gegen den innerstaatlichen Vertrag, sie lehnen die Kompetenzverschiebung insgesamt ab. Hohe einheitliche Qualitätsstandards seien nur dann gesichert, wenn die Kompetenz für die Kinder- und Jugendhilfe beim Bund bleibt, sagte Nikolaus Scherak (NEOS). Alfred Noll teilte diese Auffassung vollinhaltlich und wies seitens der Liste JETZT darauf hin, dass vereinbarte Standards wenig nützten, wenn die Kontrollmechanismen dezentralisiert sind und der Bund nicht prüfen kann.

Demgegenüber unterstützten die Abgeordneten der anderen Fraktionen die Vereinbarung. So unterstrichen Eva Maria Holzleitner (SPÖ) und Wolfgang Gerstl (ÖVP), dass die Qualitätsstandards nun abgesichert seien. Den Bund dürfe man in diesem Bereich nicht aus der Verantwortung entlassen, sagte Holzleitner, die die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Standards besonders hervorhob. FPÖ-Abgeordneter Werner Herbert sprach von einer zweckmäßigen Regierungsvorlage.

Mit der – noch von der Regierung Kurz vorgelegten – Vereinbarung (573 d.B.) verpflichten sich die Länder dazu, ihre Gesetze und die Vollziehung weiterhin an den Bestimmungen und Mindeststandards des künftig obsoleten Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes auszurichten. Zudem bekennen sie sich dazu, die geltenden Standards gemeinsam weiterzuentwickeln, insbesondere wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Expertisen vorliegen.

Aufgabe des Bundes ist es unter anderem, durch bundesgesetzliche Regelungen auch in Hinkunft einen Informationsfluss zwischen verschiedenen Institutionen wie Schulen und Krankenhäusern und den Kinder- und Jugendhilfeträgern sicherzustellen, wenn ein Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Kindesmissbrauch besteht. Zudem wird der Bund die Länder bei der Erstellung von Statistiken und bei der Kinderschutzforschung unterstützen. Die Bund-Länder-Vereinbarung ist unbefristet gültig und kann nur im Einvernehmen aller Vertragsparteien aufgelöst werden. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs/jan