Parlamentskorrespondenz Nr. 656 vom 13.06.2019

Staatsanwaltschaft darf gegen FPÖ-Abgeordneten Tschank ermitteln

Nationalrat sieht keinen Zusammenhang zwischen Abgeordnetentätigkeit und Untreue-Verdacht

Wien (PK) – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft darf gegen FPÖ-Abgeordneten Markus Tschank wegen des Verdachts der Untreue und etwaiger betrügerischer Krida ermitteln. Das hat der Nationalrat heute einstimmig beschlossen. Die Abgeordneten folgten damit der Empfehlung des Immunitätsausschusses (634 d.B., 635 d.B.), der keinen Zusammenhang zwischen den staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen und der Abgeordnetentätigkeit Tschanks sieht. Die Ermittlungen stehen in Zusammenhang mit dem sogenannten Ibiza-Video, die Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht der verdeckten Parteienfinanzierung durch FPÖ-nahe Vereine nach. Tschank, der dort aktiv war, hat gegenüber der Öffentlichkeit seine Unschuld beteuert und bereits im Vorfeld der Sitzung angekündigt, selbst für seine Auslieferung zu stimmen. (Fortsetzung Nationalrat) gs