Parlamentskorrespondenz Nr. 660 vom 13.06.2019

Nationalrat hat noch dichtes Programm vor dem Sommer

23 Fristsetzungsanträge im Plenum vom 13. Juni angenommen

Wien (PK) – Die heutigen Sitzungen des Nationalrats (82. und 83.) endeten mit einem Abstimmungsmarathon über 44 Fristsetzungsanträge, womit die einzelnen Fraktionen versuchten, ihnen wichtige Anliegen noch in den entsprechenden Ausschüssen bzw. im Juli-Plenum zu behandeln. 23 davon wurden angenommen. Rechnet man die gestern angenommenen acht Fristsetzungen dazu (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 654/2019), dann wartet auf die Abgeordneten in den nächsten drei Wochen noch viel Arbeit.

Neben den bereits gestern beschlossenen Fristsetzungen zum Papamonat, Mutterschutzgesetz und zur besseren Absicherung freiwilliger HelferInnen soll sich der Sozialausschuss bis zum 1. Juli auch mit dem ÖVP-FPÖ-Antrag zum Jungfamilienfondsgesetz befassen. Ziel ist eine Anpassung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Außerdem enthält der Antrag eine rückwirkende Fristverlängerung für selbständig Beschäftigte, die nicht ganzjährig Kinderbetreuungsgeld bezogen und vergessen haben, ihr Einkommen gesetzeskonform aufzuschlüsseln. Diese sollen Unterstützung aus einem extra dafür eingerichteten "Jungfamilienfonds" erhalten. Auch die Möglichkeit für Eltern, sich Karenzteile und -zeiten flexibler und gleichmäßiger aufzuteilen - ein Vorstoß der NEOS – wird den Ausschuss beschäftigen.

Ferner wird noch der von den ehemaligen Koalitionsparteien eingebrachte Gesetzentwurf zu einem Alterssicherungs-Kommissionsgesetz beraten. Dadurch soll die Regierung in der Alterssicherungs-Kommission mehr Mitspracherecht bekommen. Die Kommission wurde zur langfristigen Finanzierung der Absicherungssysteme eingerichtet und löste die alte Pensionssicherungskommission ab.

Weitere ÖVP-FPÖ Initiativen, über welche der Sozialausschuss bis 1. Juli Bericht erstatten soll, betreffen die Ausnahme der RechtsanwältInnen von der ASVG-Versicherungspflicht, denn sie gehören einer berufsständischen Versorgungseinrichtung an und sind dort krankenversichert. Das Gleiche gilt für den in Aussicht gestellten besonderen Pensionsbonus für langzeitversicherte Personen, die eine Mindestsicherung beziehen.

Die SPÖ konnte sich mit ihren Fristsetzungen bis 1. Juli hinsichtlich ihrer beiden Anträge zur Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes durchsetzen. Unter anderem soll den Betreffenden mit Ende des 57. Lebensjahres zustehendes Sonderruhegeld abschlagsfrei gewährt werden.

Eine gesetzliche Klarstellung nach einem tragischen Unfall auf einer Alm soll im Justizausschuss bis 1. Juli plenumsreif gemacht werden. Im Haftungsrechts- Änderungsgesetz wird die Eigenverantwortung der Geschädigten bei Unfällen mit Weidetiere hervorgestrichen. Ebenfalls auf dem Plan stehen das Aktienrechts-Änderungsgesetz, Änderungen in der Rechtsanwaltsordnung, in der Notariatsordnung und anderen Gesetzen, womit Anpassungen im Bereich Geldwäsche vorgenommen werden, und ein Antrag der NEOS, um die Ehe für alle auch im internationalen Privatrecht abzusichern.

Die Absicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung wird großes Thema im Verfassungsausschuss sein, der bis 1. Juli über einen entsprechenden SPÖ-Antrag Bericht zu erstatten hat. Schon gestern wurde eine FPÖ-Initiative dem Ausschuss mit Fristwahrung zugewiesen.

Der Finanzausschuss soll bis 1. Juli über die von der Liste JETZT beantragte Anpassung des Pflegegelds an die Inflation beraten. Bis spätestens 2. Juli soll er darüber hinaus über die noch von der ÖVP-FPÖ-Koalition vorgelegten Regierungsvorlagen zum Börsegesetz mit neuen Informationsverpflichtungen und zum Transparenzdatenbank-Gesetz jeweils einen Bericht an das Plenum vorlegen.

Wenn es nach dem Willen der Mehrheit des Nationalrats geht, werden auch der Gesundheits- und der Umweltausschuss bis zum 1. Juli zusammentreten. Inhaltlich geht es um den SPÖ-Vorstoß zu einem gesetzlichen Verbot von Konversionstherapien und um den ÖVP-FPÖ-Antrag zur AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019 mit dem Verbot von Kunststofftragetaschen.

Ebenso sollen noch einige bildungspolitische Vorhaben aus der ÖVP-FPÖ-Koalition auf den Weg gebracht werden. Daher wurde dem Unterrichtsausschuss eine Frist bis zum 1. Juli gesetzt, um Änderungen im Schulorganisations- und Schulunterrichtsgesetz und anderen Gesetzen mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Polytechnischen Schule. Der Gesetzentwurf enthält auch Anpassungen der Datenweitergabe zwischen elementaren Bildungseinrichtungen und Schulen. Ein wesentliches Anliegen ist das Bildungsinvestitionsgesetz mit der Absicherung ganztägiger Schulformen und der Sicherstellung der Gleichwertigkeit von schulischen und außerschulischen Einrichtungen durch die Festlegung von Qualitätsstandards für außerschulische Einrichtungen als Bedingung für die Verwendung der Mittel.

Bis 2. Juli soll zudem der Bautenausschuss über das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – ebenfalls eine ÖVP-FPÖ-Initiative – beraten. Unter anderem ist darin vorgesehen, die Übertragung in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum) auf Ablauf des fünften Jahres ab Bezug der Baulichkeit vorzuverlegen (derzeit 10 Jahre).

Schließlich sollte auch der Außenpolitische Ausschuss bis 2. Juli zusammentreten, um einige Vorlagen plenumsreif zu machen. Dabei handelt es sich um das Protokoll zum Übereinkommen von Zwangsarbeit, um das Kulturabkommen mit der Ukraine und den Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung.

Abgelehnte Fristsetzungsanträge

Nicht durchgekommen ist die SPÖ mit Ihrer Forderung nach einer baldigen Behandlung eines Sozialverantwortungsgesetzes. Sie plädiert dafür, spezifische Sorgfaltspflichten für Unternehmen vorzusehen, damit keine Bekleidungsartikel und Schuhe in den Verkauf gelangen, bei denen es entlang der Produktions- und Lieferkette zu Zwangs- und Kinderarbeit gekommen ist. Ähnlich erging es ihr mit dem Antrag zur Erhöhung der Mindestpension - d er Ausgleichszulagenrichtsatz für Personen mit mindestens 40 Versicherungsjahren soll auf 1.200 € erhöht werden – sowie mit dem Vorstoß, den Karfreitag ohne Verzicht auf einen anderen Feiertag als zusätzlichen gesetzlichen Feiertag einzuführen. Ebenso wenig hat die von der Liste JETZT beantragte Evaluierung des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsruhegesetzes und des allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (12-Stunden-Arbeitstag und 60-Stunden-Arbeitswoche) und der von den NEOS angestrebte Einheitliche Arbeitnehmerbegriff die Chance, noch vor dem Sommer auf die Tagesordnung des Sozialausschusses gesetzt zu werden.

Auch die Behandlung des von der SPÖ, den NEOS und JETZT eingebrachten Antrags zur Rücknahme der Überwachung verschlüsselter Nachrichten, mit dem sie das Aus für Bundestrojaner bezwecken wollen, wird wohl nicht mehr in dieser Gesetzgebungsperiode erfolgen. Ebenso wenig konnte sich die Liste JETZT mit ihrer Fristsetzung für den Budgetausschuss durchsetzen, die Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes zu diskutieren. Demnach sollte jedes Gesetz verbindlich auf seine klimapolitischen und treibhausgasrelevanten Auswirkungen geprüft werden.

Darüber hinaus waren für den Verfassungsausschuss einige Fristsetzungen vorgesehen, die jedoch keine Mehrheit fanden. Das betraf die Forderung der SPÖ nach der Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und Einführung der Informationsfreiheit. Auch die Anträge von der Liste JETZT zu einem verpflichtenden Begutachtungsverfahren für alle Gesetzentwürfe, zur Erweiterung der Staatsziele um "soziale Gerechtigkeit", den Naturschutz zur Bundeskompetenz zu machen, zu einem Informationsfreiheitsgesetz und entsprechende verfassungsrechtlichen Bestimmungen sowie zu Verschärfungen des Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetzes wurden abgelehnt.

Der Finanzausschuss wird sich vor dem Sommer auch nicht mehr mit der Forderung der fraktionslosen Abgeordneten Bißmann nach Einbindung der Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung einer einkommensneutralen ökosozialen Steuerreform und dem Antrag von JETZT nach einem ermäßigten Steuersatz für Tampons und Binden befassen.

Die von der SPÖ initiierten Änderungen zum Tiertransportgesetz mit der Einführung von Mindeststrafen bei Verwaltungsübertretung wird auch nicht so bald auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses stehen und der Umweltausschuss wird ebenso wenig den Antrag der SPÖ zum Verbot von Kunststofftragetaschen im Abfallwirtschaftsgesetz beraten.

Abgelehnt wurden zudem die Fristsetzungsanträge von JETZT zum Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut in Österreich und zur Unterhaltsgarantie. Dazu hätte der Familienausschuss bis zum 1. Juli zusammentreten sollen. Und schließlich ist es der Liste JETZT nicht gelungen, den Wirtschaftsausschuss noch vor dem Sommer mit ihren Vorschlägen zur Nachbesserung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) entsprechend den Erkenntnissen der wissenschaftlichen Forschung zur Erreichung der Pariser Klimaziele zu befassen. (Schluss Nationalrat) jan