Parlamentskorrespondenz Nr. 661 vom 14.06.2019

Neu im Sozialausschuss

Pensionsbonus für langzeitversicherte Personen, Konstituierung der Alterssicherungskommission

ÖVP und FPÖ schlagen Pensionsbonus für BezieherInnen niedriger Pensionen mit mehr als 40 Arbeitsjahren vor

Wien (PK) – Ungeachtet eines Verfassungsantrags der ÖVP zur Verhinderung ausgabenrelevanter Gesetzesbeschlüsse im Vorfeld von Nationalratswahlen haben ÖVP und FPÖ eine gemeinsame Initiative zur Einführung eines besonderen Pensionsbonus für langzeitversicherte Personen eingebracht (905/A). Wer 40 Jahre erwerbstätig war, soll ab 2020 eine Mindestpension von 1.315 € brutto erhalten, für Ehepaare sind 1.782 € vorgesehen. Bei 30 Erwerbsjahren sollen 1.080 € – und damit etwas mehr als nach dem derzeit geltenden erhöhten Ausgleichszulagenrichtsatz (2019: 1.049 €) – gebühren. Jeweils angerechnet werden bis zu 12 Monate Präsenz- bzw. Zivildienst sowie bis zu 5 Jahre Kindererziehungszeiten. ÖVP und FPÖ sehen diese Maßnahme als wichtigen Beitrag zur Senkung von Altersarmut.

Profitieren werden vom neuen Pensionsbonus nicht nur AusgleichszulagenbezieherInnen mit langen Versicherungszeiten, sondern auch Personen, die, etwa aufgrund längerer Teilzeitarbeit, derzeit eine Pension unter den genannten Schwellenwerten beziehen. Der Bonus soll als eigenständige Leistung zusätzlich zur Pension bzw. zur Ausgleichszulage (derzeit 933,06 €) ausgezahlt werden und 2020 somit bei maximal 381,94 € bei 40 Beitragsjahren bzw. 146,94 € bei 30 Beitragsjahren liegen. Für anspruchsberechtigte Ehepaare beträgt er 383,03 €. Bei der Berechnung eines etwaigen Anspruchs sind dabei – wie bei der Ausgleichszulage – zusätzliche Einkommen zu berücksichtigen.

Auf diverse Begünstigungen für BezieherInnen einer Mindestpension wie den Entfall der Rezeptgebühr soll der Bonus keinen Einfluss haben. Das heißt, sie bleiben erhalten. Ebenso ist eine regelmäßige Valorisierung – ab 2021 – in Aussicht genommen.

Ausdrücklich hervorgehoben wird in den Erläuterungen, dass der Pensionsbonus keine Versicherungsleistung ist und damit – ebenso wie die Ausgleichszulage – nicht an PensionistInnen ausgezahlt wird, die länger als acht Wochen pro Jahr im Ausland verbringen. Sollte die EU das anders bewerten, werde der "Leistungsexport" aber in jedem Fall auf den Bonus beschränkt sein und in keinem Fall die Ausgleichszulage selbst betreffen, betonen August Wöginger (ÖVP) und Werner Neubauer (FPÖ). Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, den Bonus entsprechend zu aliquotieren, wenn die erforderlichen 360 bzw. 480 Beitragsmonate nicht zur Gänze in Österreich erworben wurden.

ÖVP und FPÖ rechnen damit, dass mehr als 45.000 Personen vom Pensionsbonus profitieren werden. Die Kosten werden auf rund 60 Mio. € geschätzt. Aufgrund einer entsprechenden Fristsetzung wird der Nationalrat bereits Anfang Juli über die Gesetzesnovelle beraten.

NEOS für umgehende Konstituierung der Alterssicherungskommission

NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker ist es ein Dorn im Auge, dass sich die Anfang 2017 beim Sozialministerium eingerichtete Alterssicherungskommission noch immer nicht konstituiert hat. Ihre Aufgabe wäre es, jedes Jahr ein Gutachten über die voraussichtliche Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung für die nächsten fünf Jahre und über die Kostenentwicklung der Beamtenpensionen zu erstellen. Zudem ist sie angehalten, alle drei Jahre einen Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit des Pensionssystems vorzulegen. Vor diesem Hintergrund fordert Loacker Sozialministerin Elisabeth Udolf-Strobl auf, das gesetzlich vorgeschriebene Gremium schnellstmöglich zu besetzen und für die Erstellung des ausständigen Langfristgutachtens zu sorgen (898/A(E)).

ÖVP und FPÖ hatten zuletzt vorgeschlagen, die Zusammensetzung der Kommission zu adaptieren und der Regierung mehr Mitspracherechte einzuräumen. Aufgrund einer Fristsetzung muss der Sozialausschuss die Beratungen über diesen – bereits im April eingebrachten – Antrag bis Anfang Juli abschließen. (Schluss) gs


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