Parlamentskorrespondenz Nr. 662 vom 14.06.2019

Neu im Justizausschuss

Anträge von SPÖ, NEOS und JETZT zu den Themen Bundestrojaner und Unterhaltsvorschuss

Wien (PK) – In einem gemeinsamen Initiativantrag fordern SPÖ, NEOS und JETZT die Rücknahme der unter dem Begriff Bundestrojaner propagierten Überwachung verschlüsselter Nachrichten. Die Liste JETZT schlägt zudem vor, dass für die Leistung von Unterhaltsvorschuss bereits die Glaubhaftmachung des Zahlungsverzuges – und nicht wie bisher das Vorliegen eines Exekutionstitels – ausreichen soll.

SPÖ, NEOS und JETZT fordern "Aus" für Bundestrojaner

SPÖ, NEOS und JETZT erneuern ihre Kritik am so genannten Bundestrojaner und fordern in einem gemeinsamen Initiativantrag (892/A) betreffend Änderungen der Strafprozessordnung und des Staatsanwaltschaftsgesetzes eine Rücknahme der Überwachung verschlüsselter Nachrichten. Nach dem derzeitigen Stand der Technik sei das heimliche Eindringen in ein fremdes Computersystem nur durch Ausnützen einer Schwachstelle in allen Computersystemen mit ähnlicher Konfiguration möglich, geben Johannes Jarolim (SPÖ), Nikolaus Scherak (NEOS) und Alma Zadic (JETZT) zu bedenken. Die Funktionsweise der staatlichen Spionagesoftware – des Bundestrojaners – zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten sei somit technisch nicht von einer Schadstoffsoftware zu unterscheiden. Durch das Ausnützen derartiger Sicherheitslücken zur Aufklärung gewisser Straftaten entstehe ein Interessenskonflikt des Staates, der die Sicherheit großer Teile der Bevölkerung gefährde, heißt es weiter in der Begründung des Antrags. Darüber hinaus werde durch das unbefugte Eindringen in das fremde Computersystem auch dessen Integrität und damit die Glaubwürdigkeit der gewonnenen Beweise unterminiert. Ein Inkrafttreten der Bestimmungen über den Bundestrojaner sei vor diesem Hintergrund nicht zu rechtfertigen, lautet das Resümee von SPÖ, NEOS und JETZT. 

JETZT für Unterhaltsvorschuss bei Verzug des Schuldners

Nach den geltenden Bestimmungen kann ein Unterhaltsvorschuss durch den Bund nur dann geleistet werden, wenn für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch ein im Inland vollstreckbarer Exekutionstitel vorliegt. JETZT-Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber erinnert in diesem Zusammenhang, dass es dadurch für einkommensschwache Mütter in der Praxis oft zu massiven finanziellen Engpässen kommt, zumal der Lauf des Rechtswegs zur Erlangung eines Exekutionstitels erhebliche Zeit in Anspruch nehmen kann. Für die Zuerkennung eines einstweiligen Unterhaltsvorschusses sollte daher bereits die Glaubhaftmachung des Antragsstellers, dass der Unterhaltsschuldner mit der Zahlung in Verzug ist, ausreichen, fordert sie in einem Antrag auf Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (880/A). (Schluss) hof