Parlamentskorrespondenz Nr. 665 vom 14.06.2019

Neu im Innenausschuss

Forderung nach Rechtsextremismusbericht und unabhängigen Ermittlungen bei mutmaßlicher Polizeigewalt

Wien (PK) – Aus Sicht der Liste JETZT sollte vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wieder jährlich ein Bericht über Rechtsextremismus und Neonazismus vorgelegt werden. Die NEOS fordern die Schaffung einer unabhängigen Ermittlungseinheit zur Aufklärung von Fällen mutmaßlicher Polizeigewalt.

JETZT-Antrag zu jährlichem Bericht über Rechtsextremismus

Für die Veröffentlichung eines jährlichen Rechtsextremismusberichts macht sich erneut die Liste JETZT stark. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sollte in Zusammenarbeit mit den Landespolizeidirektionen jährlich einen eigenständigen Bericht zu den Themenkreisen Rechtsextremismus und Neonazismus erstellen, mit dem die Öffentlichkeit über aktuelle staatschutzrelevante Entwicklungen informiert wird, lautet der konkrete Vorstoß zur Anpassung des polizeilichen Staatsschutzgesetzes (881/A). Begründet wird der Antrag mit den Gefahren, die von Rechtsextremismus ausgehen, etwa die terroristischen Anschläge mit 50 Toten in Neuseeland im März 2019. Die Enthüllungen über die Verbindungen des Neuseeland-Täters nach Österreich hätten die rechtsextremistische Szene in Österreich in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, meinen die AntragstellerInnen.

NEOS setzen sich für unabhängige Ermittlungen bei mutmaßlicher Polizeigewalt ein

Die Effizienz und Unabhängigkeit der Aufklärung von Fällen mutmaßlicher Polizeigewalt sollte gestärkt werden, meinen die NEOS. In einer Entschließung fordern sie daher die Schaffung einer unabhängigen Ermittlungseinheit sowie einer Einrichtung von Sonderzuständigkeiten bei den Staatsanwaltschaften (897/A(E)).

Die rasche und unabhängige Aufklärung von Fällen, in denen Polizeigewalt mutmaßlich unverhältnismäßig oder unrechtmäßig angewandt wird, sei nicht nur für die in eine Amtshandlung involvierten Personen wichtig, sondern auch für die gesamte österreichische Bevölkerung und das allgemeine Vertrauen der BürgerInnen in die Sicherheitsbehörden, argumentieren die NEOS.

Die AntragstellerInnen rund um Bereichssprecherin Stephanie Krisper untermauern ihren Vorstoß unter anderem mit einer Studie des Instituts für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien, die aufzeigt, dass es bei Beschwerden zu Misshandlungsvorwürfen gegen Exekutivbeamte kaum Verurteilungen und disziplinarrechtliche Konsequenzen gibt. Auch das UNO-Menschenrechtskomitee und das CPT-Komitee des Europarats würden die geringen Verurteilungszahlen in Anbetracht der weit höheren Anschuldigungen bemängeln. Im Antragstext zitiert wird der Jahresbericht 2018 der österreichischen Volksanwaltschaft, in dem eine unabhängige Ermittlungsstelle für Misshandlungsvorwürfe außerhalb des Innenministeriums empfohlen wird. Die vorgeschlagene Kombination der unabhängigen Ermittlung durch ExpertInnen und spezialisierte StaatsanwältInnen erscheint sinnvoll, schlussfolgern die AntragstellerInnen. (Schluss) fan