Parlamentskorrespondenz Nr. 673 vom 17.06.2019

Neu im Verkehrsausschuss

Initiativanträge der Verkehrssprecher von ÖVP, SPÖ und FPÖ

Wien (PK) – Mit Initiativanträgen haben die Verkehrssprecher der drei größten Fraktionen des Nationalrats Gesetzesvorhaben im Verkehrsbereich auf den Weg gebracht, die noch vor Ablauf der aktuellen Gesetzgebungsperiode behandelt und eventuell beschlossen werden sollen. Die Abgeordneten Andreas Ottenschläger (ÖVP), Alois Stöger (SPÖ) und Christian Hafenecker (FPÖ) haben sich auf die gemeinsame Einbringung von insgesamt vier Anträgen geeinigt, um Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), im Kraftfahrgesetz (KFG), im Gelegenheitsverkehrsgesetzes (GelverkG) sowie im Eisenbahngesetz umzusetzen.

Rechtsabbiegeverbot für Lkw im Ortsgebiet per Verordnung

Der Forderung nach mehr Verkehrssicherheit für den Lkw-Verkehr, vor allem, was das Rechtsabbiegen betrifft, soll mit der 32. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) Rechnung getragen werden (915/A). Mit ihr wird eine Verordnungsermächtigung geschaffen. Diese erlaubt den Behörden, nicht nur an einzelnen gefährlichen Kreuzungen, sondern in größeren Bereichen, also vor allem in Ortgebieten, ein Rechtsabbiegeverbot für Lkw über 7,5 Tonnen, die über kein Abbiege-Assistenzsysteme verfügen, zu verordnen.

Einführung eines Kennzeichens FW für Feuerwehren

Die von den Verkehrssprechern von ÖVP, SPÖ und FPÖ per Antrag initiierte 37. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) sieht einer Reihe kleinerer Änderungen für Fahrzeuge vor (916/A). So werden etwa Feuerwehren künftig ein eigenes Sachbereichskennzeichen mit den Buchstaben "FW" erhalten. Neue Fahrzeuge sollen dieses ab Inkrafttreten des Gesetzes automatisch bekommen. Alle Feuerwehren, die ihre Kennzeichen in FW-Kennzeichen wechseln wollen, bezahlen lediglich die neuen Kennzeichen sowie die Prüfplakette und müssen keine Kosten für die Ummeldung bezahlen.

Um den kombinierten Verkehr mit schweren kranbaren Sattelaufliegern attraktiver zu gestalten, wird das höchste zulässige Gewicht für solche Kombinationen von 40 auf 41 t erhöht. Eine weitere Änderung betrifft Motorräder, Motorfahrräder und Quads (Fahrzeuge der Klasse L). Bei Neufahrzeugen wird das Begutachtungsintervall an jenes der Pkw angeglichen.

Zusammenlegung des Mietwagen- und Taxigewerbes

Eine Einigung erzielt haben ÖVP, SPÖ und FPÖ auch über die Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes (917/A). Der Kernpunkt ist, dass die beiden bisherigen Gewerbearten "mit Personenkraftwagen ausgeübtes Mietwagengewerbe" und "Taxigewerbe" zu einem neuen einheitlichen Gewerbe "Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw" werden sollen. Damit sollen die Vorteile beider Gewerbe (flexiblere und daher kundenfreundliche Buchungsmöglichkeiten und erhöhter Qualitätsstandard des Fahrpersonals) so weit wie möglich erhalten werden und zugleich den Anforderungen des heutigen Kommunikations- und Wirtschaftslebens Rechnung getragen werden, heißt es in der Begründung des Antrags. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer entsprechenden Konzession sind bereits jetzt für die beiden Gewerbe gleich, sie sollen auch für das neue Gewerbe unverändert bleiben.

Eisenbahngesetz: EU-Richtlinie des 4. Eisenbahnpakets wird umgesetzt

Mit einem Initiativantrag zu einer Novelle des Eisenbahngesetzes bringen Andreas Ottenschläger (ÖVP), Alois Stöger (SPÖ) und Christian Hafenecker (FPÖ) die Umsetzung eine EU-Richtlinie auf den Weg (918/A). Dabei handelt es sich um die so genannte "marktrelevante Säule" des 2016 erlassenen vierten Eisenbahnpakets der EU. Diese regelt die Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und die Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur.

Da die Frist für die Umsetzung der Richtlinie bereits am 25. Dezember 2018 geendet hat, soll mit der Novelle auch ein mögliches EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich abgewendet werden. Weiterhin offen ist noch die Umsetzung der "technischen Säule" des Eisenbahnpakets. Sie umfasst zwei weitere EU-Richtlinien, nämlich eine neue Interoperabilitätsrichtlinie sowie eine neue Sicherheitsrichtlinie. Aufgrund der Komplexität der Umsetzung hat Österreich hier von der Möglichkeit einer Fristverlängerung um ein weiteres Jahr Gebrauch gemacht. Die beiden Richtlinien müssen daher bis spätestens 16. Juni 2020 innerstaatlich umgesetzt werden.

Die aktuelle Novelle des Eisenbahngesetzes umfasst mehrere Schwerpunkte. So wird etwa eine Verbesserung der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur in vertikal integrierten Unternehmen angestrebt. Zu diesem Zweck schafft die Novelle Entflechtungsregelungen in organisatorischer, personeller und betrieblicher Hinsicht. Davon betroffen sind in Österreich insbesondere der ÖBB-Konzern und die integrierten Eisenbahnunternehmen. Weiters erfolgt die Öffnung der inländischen Märkte für die Erbringung von Personenverkehrsdiensten durch Eisenbahnverkehrsunternehmen, die über eine Genehmigung im Sinne der EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums verfügen. Allerdings ist hier eine Einschränkung weiterhin dann zulässig, wenn dadurch das wirtschaftliche Gleichgewicht eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gefährdet wäre. Durch ergänzende Regelungen soll eine Verbesserung der Funktionsfähigkeit des europäischen Eisenbahnraums erreicht werden. (Schluss) sox