Parlamentskorrespondenz Nr. 676 vom 17.06.2019

Neu im Unterrichtsausschuss

ÖVP-FPÖ-Initiative zu Polytechnischen Schulen und Sprachdaten von SchulanfängerInnen

Wien (PK) – Zwei Ziele verfolgt ein ÖVP-FPÖ-Initiativantrag (872/A) auf Änderungen im Schulrecht vorrangig: die zeitgemäße Weiterentwicklung Polytechnischer Schulen und die Sicherstellung, dass elementare Bildungseinrichtungen Daten zur Sprachkompetenz der Kinder an die Volksschulen übermitteln.

Für die Polytechnischen Schulen schlagen die Antragsteller Rudolf Taschner (ÖVP) und Wendelin Mölzer (FPÖ) vor, den Fächerkanon als Grundlage für die Neugestaltung der Lehrpläne zu modernisieren. Außerdem solle eine vierwöchige Orientierungsphase zu Beginn des Schuljahres den SchülerInnen dabei helfen, die für sie passenden alternativen Pflichtgegenstände zu wählen. Daran anschließend sieht der Entwurf die Möglichkeit einer Schwerpunktphase vor, bei der die SchülerInnen in Fachbereichen auf das Berufsleben vorbereitet werden. Die Fachbereiche, zusammengefasst in Clustern wie Technik oder Dienstleistungen, seien entsprechend den Anforderungen der Wirtschaft oder weiterführender Schulen ebenfalls neu zu konzipieren. Ziel der ab 2020/21 geplanten Maßnahmen ist, eine zeitgemäße Ausbildung für SchülerInnen am Ende der Schulpflicht zu schaffen.

Hinsichtlich Sprachkompetenz betonen Taschner und Mölzer die Verbindlichkeit der Weitergabe von Informationen, die zur Sprachstandfeststellung von SchulanfängerInnen notwendig sind. Konkret verpflichtet der Gesetzesantrag VolksschuldirektorInnen, vom Kindergarten Daten zu einer etwaig erfolgten Sprachförderung eines Kindes zu verlangen, falls die Erziehungsberechtigten diese trotz Aufforderung der Schulleitung nicht vorlegen. Gewährleistet werden soll dadurch, dass im Unterricht treffsichere Fördermaßnahmen bereitgestellt werden und das Kind in einen geeigneten Klassenverband kommt. Die Regelung korrespondiere mit der verfassungsrechtlichen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern betreffend Sprachdatenweitergabe für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22. Folglich habe sie mit Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft zu treten, erschließt sich aus dem Gesetzesvorschlag.

Weiters umfasst der Novellenvorschlag eine Änderung im Schulorganisationsgesetz, die für SchülerInnen mit Sinnes- oder Körperbehinderung eine bedarfsgerechte Aufbereitung der Aufgabenstellung bei der Reifeprüfung vorsieht. Bereits ab dem Haupttermin 2020 wären diese Bestimmungen anzuwenden. (Schluss) rei


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