Parlamentskorrespondenz Nr. 677 vom 17.06.2019

Neu im Unterrichtsausschuss

ÖVP und FPÖ schlagen Novelle zum Bildungsinvestitionsgesetz vor

Wien (PK) – Eine Änderung im Bildungsinvestitionsgesetz zur Förderung der schulischen Tagesbetreuung schlagen die Bildungssprecher Rudolf Taschner (ÖVP) und Wendelin Mölzer (FPÖ) in einem Initiativantrag (871/A) vor. Neben dem Ausbau ganztägiger Schulformen geht es laut Antrag auch um die Sicherstellung bestehender Betreuungsformen für PflichtschülerInnen, auch in außerschulischen Einrichtungen. Damit werde die Schaffung von 40.000 Plätzen bis 2022 sichergestellt, beziehungsweise das Ziel erreicht, dass 40% der Schulkinder zwischen sechs und 15 Jahren einen Betreuungsplatz haben. Erreicht werden sollen von der Maßnahme 85% der allgemeinbildenden Pflichtschulen. Außerschulische Einrichtungen der Tagesbetreuung müssen laut Antrag aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, um Fördermittel abrufen zu können.

Im Sinne eines bedarfsorientierten Ausbaus der Nachmittagsbetreuung regen ÖVP und FPÖ außerdem an, den Abruf von Mitteln für die Schulerhalter einfacher zu gestalten. Anstatt der bisher vorgesehenen Bundes- und Landestöpfe zum Ganztagsschulausbau soll der Bund künftig im Rahmen des Bildungsinvestitionsgesetzes unter Beteiligung der Länder beziehungsweise Gemeinden die Mittel bereitstellen. Nicht verbrauchte Mittel aus den 2018/19 auslaufenden 15a-Vereinbarungen über den Ausbau ganztätiger Schulformen würden verfügbar gemacht. Vom bislang beim Ganztagsschulausbau verfolgten Ziel, die Verschränkung von Unterricht und Freizeit vorrangig zu fördern, gehen ÖVP und FPÖ ab. Die darauf beruhende komplexe Fördersystematik habe den nachhaltigen Ausbau der Tagesbetreuung erschwert, funktionierende außerschulische Einrichtungen seien davon sogar gefährdet gewesen, heißt es im Antrag. Zur Bestandssicherung der bestehenden Tagesbetreuung wollen die ehemaligen Koalitionspartner deswegen einen Teil der Mittel, bis zu 25%, aus dem Bildungsinvestitionsgesetz öffnen (erweiterte Zweckwidmung).

Insgesamt sollen gemäß Novellenvorschlag ab dem Schuljahr 2019/20 bis 2032/33 für die zweckgebundene Finanzierung ganztägiger Schulformen 750 Mio.€ bereitstehen. Die Bundesländer erhalten daraus Zweckzuschüsse in der Höhe von 428 Mio.€, die sie gemäß eigener Vereinbarungen den Schulerhaltern überweisen. (Schluss) rei


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