Parlamentskorrespondenz Nr. 681 vom 17.06.2019

Neu im Gesundheitsausschuss

Tierschutzanträge: Von der Ferkelkastration bis zu den Tiertransporten

Wien (PK) – Aus dem Bereich des Tierschutzes liegen insgesamt sieben Anträge vor, wobei unter anderem Verbesserungen bei den Tiertransporten sowie Verbote für das Töten von männlichen Küken, für die betäubungslose Kastration von Ferkeln und die Haltung von Schweinen auf Vollspaltböden gefordert werden.

SPÖ für österreichweite "Task Force Tiertransporte" sowie für strengere Sanktionen und höhere Strafen bei Verstößen

Aufgrund aktueller Missstände bei Kälbertransporten hat das Land Vorarlberg eine Task Force eingerichtet, zeigt Abgeordneter Maurice Androsch (SPÖ) in einem Entschließungsantrag auf (764/A(E)). Diese Maßnahme sei äußerst begrüßenswert, sie sollte jedoch auf ganz Österreich ausgedehnt werden. Aus diesem Grund schlägt die SPÖ die Einsetzung einer bundesweiten "Task Force Tiertransporte" vor, um folgende Ziele zu erreichen: eine deutliche Reduktion der Tiertransporte innerhalb der nächsten fünf Jahre, vollkommene Transparenz in Bezug auf die Transporte sowie die Implementierung eines Krisenmanagements, um Verdachtsfällen ohne Verzögerung nachgehen zu können. Außerdem ersucht Androsch die Gesundheitsministerin, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung der EU-Tiertransportverordnung einzusetzen, um zu gewährleisten, dass all jenen Transporteuren, die mehr als zwei ernste Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben begangen haben, die Zulassung für die Durchführung von Tiertransporten in allen EU-Mitgliedsstaaten dauerhaft entzogen wird (814/A(E) ). Ein von der SPÖ eingebrachter Initiativantrag auf Novellierung des Tiertransportgesetzes zielt zudem auf die Einführung von Mindeststrafen (von 200 € bis 5.000 €) ab, um eine stärkere generalpräventive Wirkung zu erreichen (860/A ).

Liste JETZT: Verbot der Tötung von männlichen Küken, der betäubungslosen Kastration von Ferkeln sowie der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden

Von der Liste JETZT wurden drei Anträge auf Änderung des Tierschutzgesetzes eingebracht. Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber tritt dabei für ein Tötungsverbot von männlichen Küken ab Jänner 2022 ein (854/A ). Laut Schätzungen der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" werden in Österreich jährlich über neun Millionen männliche Küken sofort nach dem Schlüpfen getötet. Hauptgrund dafür sei ökonomisches Interesse, weil männliche Küken aus so genannten Hochleistungs-Legerassen weder Eier legen noch gewinnbringend für die Fleischproduktion verwendet werden können. Laut Paragraph 6 des Tierschutzgesetzes sei es zwar verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten, es fehle aber die Klarstellung, wonach die Tötung von Küken nicht durch die Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen gerechtfertigt werden könne. Aus Sicht von Abgeordneter Daniela Holzinger-Vogtenhuber müsste daher nicht nur das Tierschutzgesetz entsprechend geändert werden, sondern es sollten auch alternative Methoden wie die "Zweinutzungshühner" oder die "Bruderhahnaufzucht" verstärkt gefördert werden. In Deutschland habe die Landwirtschaftsministerin bereits angekündigt, das Schreddern von Millionen von Küken verbieten zu wollen, sobald das Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei (SELEGGT-Verfahren) serienreif und allgemein verfügbar sei.

In einer weiteren Initiative setzt sich die Fraktion JETZT für ein generelles Verbot der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel ein, die laut EU-Richtlinie bis zum 7. Lebenstag der Tiere erlaubt ist (877/A ). D iese Bestimmung sollte erst mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten, um den LandwirtInnen ausreichend Zeit für die Umstellung auf Ebermast bzw. für die Implementierung von Alternativen (z.B. Einsatz der Immunokastration) zu geben. Die Antragstellerin macht darauf aufmerksam, dass in der Schweinezucht in der Regel alle männlichen Jungtiere kastriert werden, weil sie später einen unangenehmen Geruch (Ebergeruch) entwickeln könnten. Dies sei aber nur bei einem geringen Teil der Tiere der Fall. Trotzdem fallen dieser rein wirtschaftlichen Maßnahme, die den Tieren Schmerzen und Stress zufügt, ca. 2,7 Millionen Ferkel allein in Österreich zum Opfer.

Schließlich fordert Holzinger-Vogtenhuber noch ein Verbot der Haltung von Schweinen auf vollständig perforierten Böden (Vollspaltenböden) und die verpflichtende Einstreu mit weichem organischem Material in ausreichender Menge. Inkrafttreten sollte diese Maßnahme, die bereits in fünf europäischen Ländern umgesetzt wurde, ab 1. Jänner 2030 (878/A ).

Bessere Kennzeichnung von nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs

In einem Entschließungsantrag plädiert Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) weiters für eine verpflichtende, verbraucherfreundliche und transparente Kennzeichnung von nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene (697/A(E) ). In der Begründung des Antrags weist sie darauf hin, dass jährlich rund 100 Millionen Tiere für Pelze getötet werden, wobei 85% aller Felle von Zuchttieren, die oft unter schlimmsten Bedingungen gehalten werden, stammen. Viele dieser Tiere - vor allem Nerze, Füchse oder Marderhunde – werden in winzige und verschmutzte Drahtgitterboxen eingesperrt, in welchen sie sich kaum bewegen können und sich verletzen. Auch die Tötungsmethoden auf solchen Pelzfarmen sind grausam, sie reichen vom Vergasen der eingepferchten Tiere über Elektroschocks bis hin zu brutalen Schlägen auf den Hinterkopf der Tiere, zeigt die Antragstellerin auf.

In Österreich seien derartige Farmen zwar schon seit Jahren verboten, dennoch können Kleidungsstücke mit Pelz in heimischen Geschäften gekauft werden. Durch eine unzureichende Kennzeichnung würden KonsumentInnen aber vor allem bei Billigprodukten mit Fellbesatz getäuscht. Viele sind sich nämlich nicht bewusst, dass sie Produkte mit Echtpelz erworben haben, gibt Holzinger-Vogtenhuber zu bedenken. Es bedürfe daher klarer Regelungen für Produkte, die zu mehr als 20% aus nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs bestehen. Vorbild könnte dabei die Schweizer Regelung auf diesem Gebiet sein, wo u.a. die verpflichtende Angabe der Tierart, der Herkunft des Fells, der Gewinnungsart und der Art der Zucht (z.B. Rudelhaltung oder Käfighaltung mit Gitterboden) vorgeschrieben ist. (Schluss) sue