Parlamentskorrespondenz Nr. 683 vom 17.06.2019

Neu im Finanzausschuss

Anträge von SPÖ, NEOS und JETZT

Wien (PK) – Anregungen der Volksanwaltschaft will die SPÖ mit zwei Anträgen gerecht werden. So macht sie sich für einen ermäßigten Steuersatz auf Heilbehelfe stark und fordert, dass bei falscher Berechnung einer Bundesgebühr der Säumniszuschlag entfällt. Ein weiterer SPÖ-Antrag hat die Erhöhung der Absetzbeträge sowie der SV-Rückerstattung für Niedrigverdiener zum Ziel. Befassen wird sich der Finanzausschuss ferner mit einem Vorstoß der Liste JETZT zur Verdoppelung der Flugabgabe sowie der vehementen NEOS-Forderung zur Ökologisierung des österreichischen Steuersystems.

SPÖ-Vorstoß zum Entfall des Säumniszuschlags im Falle falscher Berechnung

Die SPÖ macht auf ein Rechtsschutzdefizit bei Säumniszuschlägen auf falsch berechnete Gebühren aufmerksam. Abgeordnete Petra Wimmer regt daher mit FraktionskollegInnen eine Änderung des Gebührengesetzes an, die einen Rechtsbehelf bei unrichtigen Gebührenvorschreibungen vorsieht und es ermöglicht, von der Einhebung eines Säumniszuschlags absehen zu können (866/A(E)).

Ein Bericht der Volksanwaltschaft hatte nämlich anhand eines konkreten Falles einen legislativen Mangel hinsichtlich der Festsetzung von unrichtigen Gebührenvorschreibungen festgestellt. Es sei demnach nicht gerechtfertigt, gesetzlich verpflichtend einen Säumniszuschlag einzuheben, obwohl eine unrichtige Gebührenvorschreibung durch die Behörde erfolgt wäre. In solchem Fall sollten nicht die BürgerInnen das Kostenrisiko der Richtigstellung tragen, meint auch die SPÖ.

SPÖ für ermäßigten Steuersatz bei Heilbehelfen

Eine weitere Anregung der Volksanwaltschaft nimmt sich die SPÖ zum Anlass, um sich für einen ermäßigten Steuersatz auf Heilbehelfe anstatt des normalen Umsatzsteuersatzes auszusprechen (867/A(E)). Angesichts hoher Kosten für spezielle, jedoch notwendige Heilbehelfe sei eine Novelle des Umsatzsteuergesetzes zur Berücksichtigung sozialer Implikationen unbedingt notwendig, sind die AntragstellerInnen rund um Petra Wimmer überzeugt.

Hintergrund ist, dass das Finanzministerium eine von der Volksanwaltschaft vorgeschlagene Prüfung, ob für die Heilbehelfe der ermäßigte USt-Satz angewendet werden könne, abgelehnt hatte. Die Steuerermäßigung würde nicht automatisch eine Verringerung des Preises bewirken und eine Weitergabe des Steuervorteils sei nicht gesichert, weil die Preisgestaltung den Unternehmen unterliege, so die Begründung seitens des Ministeriums. Diese Argumentation ist für die SPÖ angesichts der jüngsten Senkung der Umsatzsteuer auf Restaurationsumsätze nicht nachvollziehbar.

JETZT-Forderung zur Rücknahme der Halbierung der Flugabgabe

Die Beiträge der Flugabgabe sollten angesichts der Klimaerhitzung verdoppelt und somit die Halbierung vom März 2017 rückgängig gemacht werden, schlägt die Liste JETZT vor. Seither beträgt die Flugabgabe je PassagierIn für Kurzstreckenflüge 3,50 €, für Mittelstreckenflüge 7,50 € sowie für Langstreckenflüge 17,50 €. Mit einem entsprechenden Antrag (882/A) soll dies nun umgekehrt und die Flugabgabe wieder auf 7€ für Kurzstreckenflüge, 15€ für Mittelstreckenflüge und 35€ für Langstreckenflüge angehoben werden.

Beabsichtigt wird, hinsichtlich der CO2-Emmissionen Kostenwahrheit zu schaffen, weil der Flugverkehr aufgrund von internationalen Abkommen extrem steuerlich begünstigt ist. Die Liste JETZT versteht ihren Vorstoß somit als Startschuss für eine verantwortungsvolle Klimapolitik auf nationaler Ebene. Darüber hinaus brauche es aber internationale Lösungen, um die Befreiung von der Mineralölsteuer auf Kerosin und der Mehrwertsteuer auf Flugtickets für internationale Flüge aufzuheben sowie faire Wettbewerbschancen zu klimafreundlicheren Alternativen wie dem Bahnverkehr zu schaffen. Als Idealvariante wäre aus Sicht der Antragsteller überhaupt eine EU-weite CO2-Steuer anzuvisieren.

NEOS fordern Ökologisierung des Steuersystems durch europaweite CO2-Steuer

Die Ökologisierung des österreichischen Steuersystems ist eine Forderung der NEOS, die sie mittels Entschließungsantrag an den Finanzminister herantragen. Sie ersuchen um umgehende Vorlage eines Berichts, in dem die schrittweise Umsetzung des umfangreichen Vorhabens bis 2025 skizziert wird (895/A(E)). Ziel der NEOS ist eine Reduktion der Steuerlast auf Arbeit und im Gegenzug eine stärkere Besteuerung von umweltschädlichem Verhalten.

Damit diese wirtschaftsfreundliche Ökologisierung des Steuersystems gelingt, soll es Antragsteller Josef Schellhorn zufolge eine europaweite CO2-Steuer geben. Dies sei der effizienteste Weg, um die für das Klima schädliche Emission von Treibhausgasen zu verringern. Die CO2-Steuer müsste schrittweise eingeführt und sukzessive erhöht werden, damit sich die KonsumentInnen und die Industrie an die Ökologisierung des Steuersystems anpassen können. Vorgeschlagene Elemente des Vorstoßes sind ein Emissionshandelssystem oder eine direkte CO2-Abgabe mit festgelegtem Preis, ein CO2-Grenzausgleich zur Sicherstellung der Besteuerung von importierter Schadstoffbelastung sowie die Entlastung des Faktors Arbeit durch Nutzung der entstehenden Einnahmen.

SPÖ setzt sich für höhere Absetzbeträge bei niedrigen Einkünften ein

Mit einem Vorstoß zur Novelle des Einkommensteuergesetzes will die SPÖ eine Erhöhung der Absetzbeträge sowie der SV-Rückerstattung für kleinere Einkommen durchsetzen (923/A). Konkret soll bei Einkünften unter 12.200 € jährlich der Verkehrsabsetzbetrag (bei Anspruch auf die Pendlerpauschale) von 690 € auf 850 € erhöht werden. Zudem soll ein Arbeitnehmerabsetzbetrag von 300 € jährlich ermöglicht werden. Wer Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag oder den Pensionistenabsetzbetrag hat, sollte außerdem künftig anstatt von 50%, 65% der Werbungskosten zurückerstattet bekommen können.

Begründet wird der von SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer eingebrachte Antrag auf Basis der von der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung geplanten Steuerreform. Darin wäre unter anderem eine Steuersenkung für niedrige Einkommen vorgesehen gewesen. (Schluss) fan