Parlamentskorrespondenz Nr. 703 vom 19.06.2019

Neu im Finanzausschuss

Aktueller Bericht über illegales Glücksspiel

Wien (PK) – Der Kampf der Finanzpolizei gegen das illegale Glücksspiel ist Inhalt des dem Nationalrat vorgelegten Berichts über die Tätigkeit der Abgabenbehörden im Bereich verbotener Ausspielungen 2016 bis 2018 (III-298 d.B.). Beschlagnahmt wurden in diesem Zeitraum insgesamt 5.813 Glücksspielgeräte.

Die Glücksspielkontrollen der Finanzpolizei umfassen die Aufnahme von Sach- und Personalbeweisen, die Überprüfung und Testung von Glücksspielgeräten, im Falle des Verdachts des illegalen Glücksspiels deren Beschlagnahmung, sowie die Kontrolle von Unternehmensaufzeichnungen. Je nach Risikolage wird die dem Finanzressort unterstellte Finanzpolizei bei den Kontrollen von Exekutivbediensteten unterstützt. Die Finanzpolizei ermittelt auch die abgabenrechtliche Seite, da tendenziell illegales Glücksspiel in Tateinheit mit Steuerhinterziehung steht.

Von den 3.005 im Berichtszeitraum durchgeführten Kontrollen wurden nur 7% durch eigene Wahrnehmungen der Finanzpolizei veranlasst, der Großteil geht auf Anzeigen von Institutionen, Unternehmen sowie Privatpersonen zurück. Daraus resultierten 2.823 Strafanträge an die Bezirksverwaltungsbehörden und beantragte Geldstrafen in der Höhe von insgesamt 117.914.650 €.

Finanzpolizei mit großem Widerstand konfrontiert

Der Bericht informiert auch über die enormen Herausforderungen für die Kontrollorgane, die sich aus den neuen, kriminell organisierten Formen des illegalen Glücksspiels ergeben. Der Widerstand gegen die Kontrollen nimmt besorgniserregende Ausmaße an, heißt es darin. Wegen gesetzter Kontrollhandlungen werden FinanzpolizistInnen etwa mit Besitzstörungsklagen oder mit dem Vorwurf der Sachbeschädigung und des Amtsmissbrauchs konfrontiert. Sämtliche Verfahren konnten zwar zugunsten der Behörde abgeschlossen werden, der verursachte Aufwand sei aber enorm.

Teils perfide Taktiken werden von den BetreiberInnen von Glücksspiellokalen angewandt, um die Kontrollen zu erschweren. So muss immer öfter ein Schlüsseldienst angefordert werden, um versperrte Eingangstüren zu öffnen, was den Verdächtigen einen Zeitgewinn verschafft, um Beweismittel zu entziehen. Auch aus diesem Grund wird zur Kontrolle der Einsatzeinheiten verstärkt die Bundespolizei hinzugezogen. Glücksspielgeräte werden darüber hinaus immer öfter mit Reizgas- oder Nebelvorrichtungen ausgestattet, wodurch Amtshandlungen verunmöglicht und gleichzeitig Gesundheit und Sicherheit gefährdet werden.

Bizarr mutet auch an, dass in manchen Fällen der Amtstierarzt zu Glücksspielkontrollen hinzugezogen werden muss. Mehrfach wurden im Zuge der Finanzpolizeikontrollen in den Glücksspiellokalen nämlich Aquarien mit lebenden Fischen gefunden. Erhofft wird sich dadurch das Absehen einer Betriebsschließung, da die Tiere ohne laufende Fütterung verenden würden. Betriebsschließungen werden darüber hinaus häufig völlig ignoriert und illegal Strom abgezweigt, ist im Bericht zu lesen.

Spenden von Glücksspielkonzernen

Gemeinsam mit dem Tätigkeitsbericht wurde vom Finanzministerium auch eine Darstellung über die Spenden der Konzessionäre und Bewilligungsinhaber vorgelegt. Das Glücksspielgesetz verpflichtet Konzessionäre und Inhaber von Glücksspielbewilligungen, über Spenden zu berichten, die den Betrag von 10.000 € überschreiten. Dem Spendenbericht ist zu entnehmen, dass die Casinos Austria in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 1.506.805 € an Spenden ausgeschüttet haben. Die größten Beträge ergingen an die Universität Wien (jährlich 210.000 €), an die Spielsuchthilfe Wien (jährlich 100.000) und an die Selbsthilfegruppe "Anonyme Spieler" (jährlich 50.000 €). Die Österreichischen Lotterien spendeten im Berichtszeitraum insgesamt 1.079.643 €. Die betraglich bedeutendsten Spenden gingen an die Spielsuchthilfe Wien, die Selbsthilfegruppe "Anonyme Spieler", an Licht ins Dunkel sowie an die Caritas. (Schluss) fan