Parlamentskorrespondenz Nr. 721 vom 25.06.2019

Ganztagsbetreuung: Unterrichtsausschuss sichert weitere Finanzierung

SPÖ und NEOS mahnen Beschleunigung des Ausbaus ein

Wien (PK) – Die Finanzierung der Ganztagsbetreuung von PflichtschülerInnen ab Herbst 2019 scheint gesichert. Einstimmig nahm der Unterrichtsausschuss des Nationalrats heute einen ÖVP-FPÖ-Initiativantrag an, der auf eine Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes (BIG) abzielt. Damit soll nicht nur die Auszahlung der Fördermittel von 750 Mio. € bis zum Schuljahr 2032/33 gewährleistet sein, sondern auch das Fördersystem vereinfacht werden. Ein SPÖ-Abänderungsantrag dazu, der vor allem den Förderzeitraum im Sinne eines schnelleren Ausbaus strafft, blieb in der Minderheit.

Laut Gesetzesvorschlag der ehemaligen Regierungsfraktionen sollen ab Herbst bestehende und außerschulische Betreuungseinrichtungen für PflichtschülerInnen ebenfalls Mittel abrufen können. Die Fördermittel seien im Rahmen des Bildungsinvestitionsgesetzes vom Bund unter Beteiligung der Länder beziehungsweise Gemeinden bereitzustellen, heißt es im Antrag. In einer von ÖVP und FPÖ eingebrachten und von allen Ausschussmitgliedern befürworteten Ausschussfeststellung wird festgehalten, dass auch Nachhilfe in Ferienzeiten förderwürdig ist, wobei den Erziehungsberechtigten verbleibende Kosten sozial zu staffeln seien.

Neben dem Antrag auf Änderungen im Bildungsinvestitionsgesetz verabschiedete der Ausschuss noch eine weitere Schulrechtsnovelle, die auf eine Initiative von Volkspartei und Freiheitlichen zurückgeht. Kernpunkte darin sind die zeitgemäße Weiterentwicklung Polytechnischer Schulen und die Absicherung der Übermittlung von Daten zur Sprachstanderhebung zwischen Kindergärten und Volksschulen. Ein dabei vorgelegter Entschließungsantrag von ÖVP und FPÖ, bewährte Schulversuche noch heuer in das Regelschulwesen zu überführen, trug der Ausschuss einstimmig mit.

Die Leistungsbeurteilung an Volksschulen thematisierten SPÖ und NEOS in ihren jeweiligen Anträgen, die sich gegen verpflichtende Ziffernnoten ab der zweiten Schulstufe richten. Die Ermöglichung einer alternativen Beurteilung in der Primarstufe wurde jedoch von der ÖVP-FPÖ-Mehrheit im Ausschuss abgelehnt.

Eingangs der Sitzung diskutierten die Abgeordneten den Bericht der Koordinierungsstelle für den 2016 eingerichteten Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR), der die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen und Kompetenzen erhöhen soll. Der Bericht beschreibt die kontinuierliche Erweiterung des einheitlichen, lernorientierten Vergleichsschemas, erst letztes Jahr wurden darin die klinische Psychologie und die Gesundheitspsychologie aufgenommen. Ziel ist, auch informell erworbene Fähigkeiten in das Raster zu inkludieren. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Für Bildungsministerin Iris Eliisa Rauskala, die heute erstmals an einer Unterrichtsausschusssitzung teilnahm, stellt der NQR ein wichtiges Instrumentarium zur Schaffung des europäischen Bildungsraums dar.

Investitionen in Ganztagsbetreuung auch außerhalb der Schule

Der ÖVP-FPÖ-Initiativantrag (871/A) auf Änderung des Bildungsinvestitionsgesetzes soll neben dem Ausbau ganztägiger Schulformen für PflichtschülerInnen auch bestehende Betreuungsangebote sicherstellen, selbst wenn diese außerschulisch sind. Damit erreiche man bis 2022 die geplanten 40.000 Plätze, warb Gertraud Salzmann (ÖVP) für die Gesetzesänderung. 40% der Schulkinder zwischen sechs und 15 Jahren erhielten somit einen Betreuungsplatz, wobei Salzmann zufolge ein bedarfsgerechter Ausbau im Vordergrund steht. Die Bundesländer würden daher auch die Abwicklung übernehmen.

Den Schulerhaltern werde künftig der Abruf von Mitteln erleichtert, ist Salzmann grundsätzlich überzeugt. Verschränkte Schulen gälten nicht mehr als vorrangig förderwürdig, zumal die Vorteile von über den Tag verteilten Unterrichts-, Lern-, und Freizeiteinheiten nicht wissenschaftlich belegt seien, wie in den Erklärungen zum Gesetzesantrag festgestellt wird. Anstatt der bisher vorgesehenen Bundes- und Landestöpfe zum Ganztagsschulausbau soll der Bund künftig im Rahmen des Bildungsinvestitionsgesetzes unter Beteiligung der Länder beziehungsweise Gemeinden die Mittel bereitstellen, hob Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) die Vereinfachung der Finanzierung hervor. Nicht abgerufende Gelder aus der bisherigen 15a-Vereinbarung, die diesen Sommer ausläuft, würden verfügbar gemacht. Gemäß Novellenvorschlag stehen somit ab dem Schuljahr 2019/20 bis 2032/33 für die Finanzierung ganztägiger Schulformen 750 Mio. € bereit. Die Bundesländer erhalten daraus anteilsmäßige Zweckzuschüsse von insgesamt 428 Mio.€, die sie den Schulerhaltern überweisen.

Gerald Hauser (FPÖ) lobte die Neuausrichtung der Förderungen vor allem namens der Gemeinden, die als Schulerhalter finanzielle Unterstützung bei der Nachmittagsbetreuung dringend benötigten. Hinsichtlich des Bezieherkreises der Bundesförderungen hatte SPÖ-Bildungssprecherin Sonja Hammerschmid an die Prinzipien der Ausgabenorientierung bei der Finanzierung erinnert, besonders für außerschulische Einrichtungen. Demnach liege der Erhalt von Betreuungsstätten wie Horte eigentlich in der Verantwortung der Bundesländer. Abgeordnete Salzmann hielt mit Verweis auf den Initiativantrag dazu fest, außerschulische Einrichtungen der Tagesbetreuung müssten jedenfalls bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, um Fördermittel abrufen zu können.

Zur Ausschussfeststellung auf Einbeziehung von Nachhilfe während der Ferien in das Förderspektrum erklärte ÖVP-Bildungssprecher Rudolf Taschner, man wolle damit mögliche Bedenken zur Mittelaufteilung ausräumen. Sein Bereichskollege der NEOS, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, bemängelte zwar, der Gesetzestext sei hier nicht klar genug, dennoch stimme seine Partei der Feststellung genauso wie dem Gesetzesvorschlag zu. Ähnlich wie Hammerschmid sieht er trotz mehrerer Kritikpunkte - allen voran einen zu langsamen Ausbau der Ganztagsschulen - einige unterstützenswerte Punkte. Als Beispiel nannte Hoyos-Trauttmansdorff die Einbeziehung von Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Hammerschmid und ihr Parteikollege Christian Kovacevic begrüßten zwar, dass nicht verbrauchte Fördergelder weiter zur Verfügung stehen beziehungsweise die Bundesländer und Schulerhalter nun Finanzierungssicherheit erhalten. Allerdings rügen die SozialdemokratInnen, der Ganztagsschulausbau werde auf die lange Bank geschoben. Angesichts des wachsenden Bedarfs, gerade im ländlichen Bereich, solle wie ursprünglich von der SPÖ-ÖVP-Regierung 2017 geplant, das Ausbauziel schon 2025 erreicht sein, fordern sie in ihrem Abänderungsantrag zur BIG-Novelle. Nicht selten seien Mängel bei den Kinderbetreuungsangeboten der Grund für Landflucht, konstatierte Hammerschmid.

Polytechnische Schulen den Anforderungen der Zeit anpassen

Nur geteilte Zustimmung der SPÖ gab es auch bei einer weiteren Schulrechtsnovelle, die der Ausschuss heute mittels ÖVP-FPÖ-Initiativantrag (872/A) auf den Weg brachte. Vorrangig geht es in dem Vorhaben um die Weiterentwicklung Polytechnischer Schulen (PS) ab dem Schuljahr 2020/21. Abgelehnt wird von der SPÖ an der Novelle unter anderem der Passus zur Differenzierung der SchülerInnen bei den Pflichtgegenständen in Leistungsniveaus. Folglich verlangte Hammerschmid (SPÖ), über die strittigen Bestimmungen getrennt von den anderen Punkten der Vorlage abstimmen zu lassen.

Kern der Novelle ist, den Fächerkanon Polytechnischer Schulen als Grundlage zur Neugestaltung ihrer Lehrpläne zu modernisieren. Eine derartige kompetenzorientierte Lehrplanerstellung gebe es bereits in Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Höheren Schulen, führte Salzmann (ÖVP) aus. Als wichtige Vorbereitung auf die Arbeitswelt würdigte Maria Theresia Niss (ÖVP) in diesem Zusammenhang die für PS-SchülerInnen geplanten vierwöchigen Orientierungsphasen zu Beginn des Schuljahres sowie die anschließenden Schwerpunktphasen mit Fokus auf verschiedene Berufsfelder und Lehren.

Großteils Einvernehmen unter den Fraktionen gab es für die im selben Initiativantrag vorgesehene Verpflichtung von VolksschuldirektorInnen, beim Schuleintritt eines Kinders von den Kindergärten Daten zu den erfolgten Sprachstanderhebungen zu verlangen, sollten die betroffenen Eltern diese nicht vorlegen. Zum Wohl der Kinder sei diese Datenweitergabe positiv zu werten, meinte Katharina Kucharowits (SPÖ), die sich jedoch eine "Stigmatisierung" nicht-deutschsprachiger Kinder verbat. Bundesministerin Rauskala versicherte daraufhin, abgesehen von vereinheitlichten Messungen der Sprachkompetenz würden keine Erhebungen durchgeführt. Weiters informierte die Ministerin auf Nachfrage von Eva Maria Holzleitner (SPÖ), eine österreichweite Implementierung des in Oberösterreich erprobten Bildungskompasses zur individuellen Förderung in der Elementarpädagogik sei nicht geplant. Jedes Bundesland könne das Programm aber von sich aus aufgreifen.

Einem Anliegen des Bundeslands Tirol, seit Jahrzehnten als Schulversuch geführte Standorte wie das Schigymnasium Stams in das Regelschulwesen überzuführen, kamen ÖVP und FPÖ mit einem Entschließungsantrag nach. Die Abgeordneten Hauser (FPÖ) und Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) appellierten, als Versuch erfolgreich umgesetzte Bildungsgänge dürften nicht abgestellt werden. Die betroffenen Schulstandorte benötigten Rechtssicherheit. Im Rahmen der Bildungsreform 2017 war mit Ende des Schuljahres 2024/25 ein Ende von Schulversuchen festgelegt worden. Die damalige Bildungsministerin Hammerschmid zeigte heute als Abgeordnete Verständnis für den Wunsch, empfahl aber eine systematische Herangehensweise. Maßgeblich für die Entscheidung, einen Schulversuch zur Regelschule zu machen, sei eine fundierte Abschlussbewertung.

Ziffernnoten an Volksschulen bleiben Streitthema

Die Bewertung der Schulleistung in der Primarstufe bleibt strittiges Thema im Unterrichtsausschuss. Für die Wiedereinführung alternativer Beurteilungsmöglichkeiten an Volksschulen traten im Ausschuss heute SPÖ und NEOS ein. Die alternative Leistungsbeurteilung, die 2016 von der SPÖ-ÖVP-Regierung an Volksschulen eingeführt und 2018 unter der ÖVP-FPÖ-Regierung wieder abgeschafft wurde, sei das Ergebnis jahrelanger pädagogischer Entwicklungsarbeit gewesen, macht die SPÖ in ihrem diesbezüglichen Antrag (32/A(E)) geltend. In rund 2.000 Schulversuchen an Volksschulen habe man Kompetenzbeschreibungen eingesetzt, die nach Meinung pädagogischer ExpertInnen, Eltern- und LehrervertreterInnen valide Aussagen über die Talente und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler treffen. Als Teil der Schulautonomie sollten den Schulgemeinschaftsausschüssen alternative Beurteilungsformen zur Wahl gestellt werden, ist Hammerschmid (SPÖ) einig mit Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS), der in seinem Antrag (893/A(E)) den Wert der Kompetenzorientierung bei der Leistungsbeurteilung hervorhebt.

Aus Sicht der ÖVP sind dagegen Noten ab Ende der zweiten Volksschulklasse wichtig, um Eltern Aufschluss über das tatsächliche Können ihrer Kinder zu geben, hob Salzmann hervor. Außerdem würden VolksschülerInnen dadurch auf benotete Prüfungen in der vierten Klasse vorbereitet. Abgesehen davon seien ab dem Schuljahr 2019/20 schriftliche Erläuterungen zu den Noten in den Volksschulzeugnissen verpflichtend.

Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen fördern

Abseits der Notendiskussion kamen Kompetenz- und Lernorientierung heute beim Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) zur Sprache. Sämtliche Fraktionen lobten das Bestreben, Bildungsabschlüsse besser vergleichbar zu machen, gerade in Europa. Der NQR wurde in Anlehnung an eine EU-Initiative zu Stärkung der grenzüberschreitenden Lern- und Arbeitsmobilität eingerichtet. In Österreich sorgt die Nationale Koordinierungsstelle (NKS) im Österreichischen Austauschdienst (OeAD) für die Zuordnung von Abschlüssen und Kompetenzen in das Register, das Qualifikationen vom Tischlermeister bis zur Militärsberufsunteroffizierin anhand von Lernergebnissen in acht Niveaus abbildet. Bildungsministerin Rauskala beschrieb die Arbeiten am NQR als maßgeblich für das ambitionierte Unterfangen, diverse Abschlüsse und Kompetenzen entlang der Bildungskette europaweit vergleichbar zu machen. Nachvollziehbarkeit ist ihr zufolge ein wichtiges Kriterium dafür, weswegen Stakeholder aus einer großen Bandbreite an Zuständigkeiten an der Zuordnung von Qualifikationen mitwirkten.

Hammerschmid (SPÖ) begrüßte die im aktuellen Tätigkeitsbericht (III-281 d.B.) beschriebenen Pläne der NKS, im Sinne der Lernergebnisorientierung auch nicht-formales und informelles Lernen in das Register aufzunehmen, erwartet dafür aber mehr wissenschaftliche Begleitung. Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) und Eva Maria Himmelbauer (ÖVP) betonten die Bedeutung der Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen, wobei der NEOS-Mandatar innerstaatliche Hindernisse bei der europaweiten Realisierung ins Treffen führte. Zum Vorschlag von Wurm (FPÖ), anhand des NQR einen Meistertitel mit einem Hochschulzugang zu verbinden, meinte Rauskala, eine Zugangsberechtigung zu einer Universität lasse sich aus dem Raster nicht ableiten. Das NQR-Niveau für einen Meisterabschluss habe ungeachtet dessen entscheidende Signalwirkung für die Wirtschaft. (Fortsetzung Unterrichtsausschuss) rei


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