Parlamentskorrespondenz Nr. 726 vom 26.06.2019

Forschungsausschuss beschließt einstimmig Vorgaben für Barrierefreiheit auf Websites des Bundes

JETZT-Anträge für begleitende Maßnahmen zur KI-Strategie vertagt

Wien (PK) - Mit einem neuen Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes will die Bundesregierung das Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf einen barrierefreien Webzugang umsetzen. Das Vorhaben fand heute im Forschungsausschuss die einhellige Zustimmung aller Fraktionen.

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG (574 d.B.) formuliert Vorgaben, die Websites und mobile Anwendungen des Bundes künftig in Hinblick auf die Barrierefreiheit erfüllen müssen, damit sie für die NutzerInnen und insbesondere für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich werden. Die Bestimmungen sollen auch für jene Einrichtungen gelten, die Aufgaben im allgemeinen Interesse erfüllen, teilrechtsfähig sind und überwiegend vom Bund finanziert bzw. von ihm beaufsichtigt werden. Websites und mobile Anwendungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind allerdings explizit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.

Im Gesetz enthalten sind auch Bestimmungen, die es betroffenen NutzerInnen ermöglichen, Mängel bei der Einhaltung dieser Anforderungen anzuzeigen und ihre Beseitigung durchzusetzen. Festgelegt werden auch die Aufgaben der Stelle, die die Webzugänglichkeit zu überprüfen hat. Eine solche Stelle kann durch Verordnung des Bundesministers/der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort festgelegt werden. Solange das nicht erfolgt, gilt die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als zuständig.

Für gewisse digitale Ressourcen sind im WZG unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Barrierefreiheit vorgesehen, bzw. gelten Stichtage. Diese betreffen vor allem Anwendungen, die nicht für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden, unter anderem Online-Karten, Kartendienste und Reproduktionen von Stücken aus Kulturgutsammlungen, wenn technische Gründe die vollständige Barrierefreiheit erschweren. Websites und Anwendungen im Bereich des Bundes, die nicht der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind (Extranets und Intranets) müssen die Vorgaben erst bei einer grundlegenden Überarbeitung ab dem Stichtag 23. September 2019 erfüllen.

Peter Weidinger begrüßte seitens der ÖVP das Gesetz ausdrücklich. Es gehe darum, Barrieren abzubauen, ganz in dem Sinn, dass Technik den Menschen dienen soll und nicht umgekehrt. Auch Katharina Kucharovits (SPÖ) hält das Gesetz für zentral und wichtig, hätte aber die Umsetzung schon 2018 erwartet. Ebenso wie Stephanie Cox (JETZT) hinterfragte sie, warum explizit Bereiche – wie etwa Schulen und Kindergärten – ausgenommen worden sind. Eva Maria Holzleitner (SPÖ) sprach das digitale Amt österreich.gv.at an. Es komme dort zu vielen Fehlermeldungen und Serverproblemen, so Holzleitner. Darüber hinaus vermisst sie eine durchgängig englischsprachige Version des Angebots.

Die betreffenden Ausnahmen der Richtlinie zu nutzen, habe den Hintergrund, es kleinen Einheiten – wie etwa Kindergärten - nicht zu schwer machen zu wollen, sagte Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsministerin Iris Eliisa Rauskala. Was das digitale Amt betrifft, unterstrich sie, dieses werde auch in Englisch verfügbar werden. Es bedeute nur einigen Aufwand, das umzusetzen. Darüber hinaus stelle man auf eine EU-weite, gemeinsame Plattform ab, die dann über Links auf die jeweiligen Seiten verweisen.

Liste JETZT fordert begleitende Maßnahmen zur KI-Strategie

Zwei Anträge zum laufenden österreichischen Strategieprozess in Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI), der unter "Artificial Intelligence Mission Austria 2030 (AIM AT 2030) läuft, hat Abgeordnete Stephanie Cox (JETZT) eingebracht. Sie spricht sich zum einen für eine verpflichtende zivilgesellschaftliche Repräsentanz in österreichischen Beratungsgremien zur KI aus. Die Zivilgesellschaft müsse mit den Konsequenzen des Einsatzes der KI leben, daher müsse sie in ihre Entwicklung und ethische Bewertung einbezogen und ernst genommen werden, fordert Cox in einem Entschließungsantrag (826/A(E)). Sie formuliert darin auch die Kriterien, die der Repräsentant bzw. die Repräsentantin der Zivilgesellschaft in den entsprechenden Gremien aus ihrer Sicht erfüllen muss: österreichische/r StaatsbürgerIn, politisch unabhängig und keiner staatlichen Behörde oder Kammer angehörig. Die Bestimmung der geeigneten Person solle im Rahmen eines öffentlichen, transparenten und demokratischen Prozesses erfolgen.

In einem weiteren Entschließungsantrag zu diesem Thema spricht sich die Abgeordnete für öffentliche Aufklärungsarbeit im Rahmen der Arbeit an der österreichischen KI-Strategie aus. In Bezug auf die KI gebe es in der Gesellschaft sowohl utopische Hoffnungen als auch dystopische Ängste, meint Cox und spricht sich dafür aus, die mit der KI-Strategie sich eröffnende Chance zur Etablierung eines aufgeklärten und informierten Diskurses über Künstliche Intelligenz zu nutzen. Sie tritt daher für eine breit angelegte Weiterbildungsoffensive "Fit 4 AI" ein, um SchülerInnen, Jugendlichen und Erwachsenen zu helfen, Künstliche Intelligenz zu verstehen. Des Weiteren sollen die Ergebnisse der Strategie in Form eines "KI-Monitors" öffentlich dokumentiert und kommuniziert werden (825/A(E)). Beide Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt.

Stephanie Cox geht es mit ihren Initativen zur KI auch um eine Signalwirkung an andere europäische Länder und an Unternehmen, wie sie sagte. Gerhard Kaniak (FPÖ) zufolge wird im Sommer allerdings ein Expertenpapier mit Empfehlungen an die Politik zu dem Thema ausgearbeitet, das möchte er noch abwarten. Er stellte daher für beide Vorschläge den Antrag auf Vertagung. Auf eine Rückfrage von Katharina Kucharovits (SPÖ) zur Formulierung bzw. Präzisierung, was Cox' Vorschlag zum demokratischen Auswahlprozess für die Beratungsgremien betrifft, meinte selbige, es gehe ihr darum, parteipolitische Grabenkämpfe zu vermeiden. Über die Umsetzung könnten aber noch weitere Diskussionen geführt werden.

Der für Verkehr, Innovation und Technologie zuständige Bundesminister Andreas Reichhardt erläuterte hinsichtlich des genannten Expertenpapiers, der Plan sei, dieses bis Mitte September zu bekommen. Dabei soll es sich um Zusammenfassungen der jeweiligen, konsensualen Ergebnisse der Arbeitsgruppen handeln, die dann konsolidiert werden. (Fortsetzung Forschungsausschuss) mbu