Parlamentskorrespondenz Nr. 727 vom 26.06.2019

Justizausschuss beschließt Haftungskriterien für Almen

Abgeordnete verabschieden auch Änderungen im internationalen Privatrecht zur Absicherung der Ehe für alle

Wien (PK) - Konkrete Kriterien für die Ersatzpflicht der Tierhalter in der Alm- und Weidewirtschaft bringt ein heute vom Justizausschuss verabschiedetes Haftungs-Änderungsgesetz 2019, wobei die neuen Bestimmungen nun neben dem Gefahrenpotenzial der Tiere und der Zumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen vor allem auch die vom Geschädigten zu erwartende Eigenverantwortung betonen. Der Gesetzesentwurf, der von ÖVP und FPÖ unterstützt wurde, ist eine Reaktion auf eine Kuh-Attacke auf einer Tiroler Alm, bei der eine Touristin ums Leben kam. SPÖ, NEOS und JETZT hingegen lehnten die Änderungen als überflüssig ab und verwiesen auf bereits bestehende Judikatur zu diesem Thema.

Für das Juli-Plenum auf den Weg gebracht wurden auch Änderungen im rechtsanwaltlichen und notariellen Berufsrecht zur Umsetzung der Vierten Geldwäsche-Richtlinie der EU sowie ein Aktienrechts-Änderungsgesetz, das ebenfalls der Übernahme von unionsrechtlichen Vorgaben dient. Mit breiter Mehrheit stimmten die Abgeordneten überdies für Änderungen im Gesetz über das internationale Privatrecht, durch die letzte noch bestehende Hürden für die Ehe für alle beseitigt werden sollen. Eine entsprechende Initiative der NEOS wurde von ÖVP, SPÖ und JETZT mitgetragen. Anträge zu den Themen Gerichtsgebühren, Ausstattung der Gerichte sowie Verbesserungen im Maßnahmenvollzug wurden vertagt.

Haftung für Weidetiere: Neue Regelungen appellieren auch an die Eigenverantwortung der Geschädigten

In dem den Stimmen von ÖVP und FPÖ verabschiedeten Haftungsrechts-Änderungsgesetz (623 d.B.) wird nun ein klarer Hinweis eingefügt, dass sich die Anforderungen an die Alm- und Weidewirtschaft auch nach anerkannten Standards richten können. Der Halter der Weidetiere hat demnach jene Maßnahmen zu setzen, die angesichts der Gefährlichkeit der Tiere und der ihm zumutbaren Möglichkeiten zur Vermeidung solcher Gefahren sowie unter Berücksichtigung der erwartbare Eigenverantwortung anderer Personen gebotenen sind. Die erwartbare Eigenverantwortung der BesucherInnen von Alm- und Weideflächen richtet sich dabei nach den durch die Alm- und Weidewirtschaft drohenden Gefahren, der Verkehrsübung und der anwendbaren Verhaltensregeln. Wie die Erläuternden Bemerkungen zum Entwurf klarstellen, soll die Einfriedung und Abzäunung von Almflächen nur die Ausnahme und nicht die Regel sein. Im Sinne eines Abänderungsantrags ist eine Evaluierung der neuen Regeln nach drei Jahren vorgesehen.

ÖVP-Abgeordneter Georg Strasser versprach sich von den Gesetzesänderungen Rechtssicherheit für die Almwirtschaft und wies zudem auf den Grundgedanken der Prävention hin. Er erinnerte in diesem Zusammenhang auch an den Verhaltenskodex für sichere Almen, der ein Miteinander aller Betroffenen gewährleisten soll, und hob ebenso wie seine beiden FraktionskollegInnen Gertraud Salzmann und Andreas Kühberger die Bedeutung der Almen für Österreich hervor.

Der "Hausverstand" werde nun ins Gesetz hineingeschrieben, betonte namens der FPÖ Volker Reifenberger. Es wäre katastrophal, würde nun aufgrund von überbordenden Haftungsrisiken die Almwirtschaft eingestellt werden.

SPÖ-Mandatar Johannes Jarolim sprach hingegen von einer verunglückten Regelung, die nur Unklarheit schaffe, und betonte, es gebe bereits ausreichend Judikatur zu dieser Frage. Besser wäre es seiner Meinung nach gewesen, die Bevölkerung aufzuklären und für Extremfälle eine Versicherungslösung zu erarbeiten.

Negativ fiel das Urteil auch bei den NEOS aus. Irmgard Griss kritisierte die Präzisierung der Tierhalterhaftung als völlig überflüssig, zumal nach dem geltenden Recht die Eigenverantwortung ohnehin schon selbstverständlich sei. Als "gesetzgeberischen Schwachsinn" lehnte Alfred Noll (JETZT) die Neuregelung ab, wobei er kritisierte, die unbestimmten Gesetzesbestimmungen würden nun in der Praxis eine kalte Verordnungsermächtigung für die Gerichte bedeuten.

Vierte Geldwäsche-Richtlinie: Präzisierungen für RechtsanwältInnen und NotarInnen

Nachdem die Europäische Union in einem Vertragsverletzungsverfahren Defizite bei der Umsetzung der Vierten Geldwäsche-Richtlinie durch Österreich festgestellt hatte, präzisiert ein Gesetzesentwurf (633 d.B.), der noch von der türkis-blauen Regierung vorgelegt und im Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, und NEOS angenommen wurde, die entsprechenden Bestimmungen im Bereich des rechtsanwaltlichen und notariellen Berufsrechts. Ziel ist es, bestehende Zweifel an der Unionskonformität der österreichischen Rechtslage auszuräumen.

Während FPÖ-Abgeordneter Christian Ragger die Novelle im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren begrüßte, gab Alfred Noll (JETZT) zu bedenken, Bestimmungen wie die Verpflichtung der Kanzleien zur Einführung eines Whistle-Blower-Systems seien praxisfern.

Förderung der Mitwirkung von Aktionären: Abgeordnete stimmen für Umsetzung der EU-Richtlinie

Einhellige Unterstützung fand ein gemeinsam von ÖVP, SPÖ und FPÖ eingebrachter Initiativantrag (910/A), bei dem es im Wesentlichen um die Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre geht. Das von den Abgeordneten Michaela Steinacker (ÖVP), Johannes Jarolim (SPÖ) und Harald Stefan (FPÖ) vorgeschlagene Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 betrifft dabei die rein gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen der Vorgaben aus Brüssel und enthält unter anderem Bestimmungen über die Vergütungspolitk der Gesellschaft sowie die Verpflichtung zur jährlichen Vorlage eines Vergütungsberichts. Darüber hinaus wird die Novelle zum Anlass genommen, die gesetzlichen Regelungen über das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses zu überarbeiten.

Die neuen Bestimmungen bringen mehr Transparenz und ermöglichen den Firmen das Wirtschaften, unterstrrich ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker, was auch Christian Ragger (FPÖ) bestätigte, der sich zudem eine Stärkung der Aktionärsrechte erwartet.

Ehe für alle: Ausschuss beseitigt letzte Hürden im internationalen Privatrecht

Auf die Initiative der NEOS gehen Änderungen des Gesetzes über das internationale Privatrecht (924/A) zurück, durch die eine letzte Lücke bei der Ehe für alle geschlossen werden sollen. Ziel ist es dabei, in Entsprechung des Entscheids des Verfassungsgerichtshofs die Ehe für alle auch jenen Paaren rechtssicher und diskriminierungsfrei zugänglich zu machen, bei denen ein Teil aus einem Staat kommt, der die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennt. "Sieht das nach dem Personalstatut berufene Recht eines oder beider Verlobten die Eheschließung wegen des Geschlechts eines oder beider Verlobten nicht vor, dann sind die Voraussetzungen für die Eheschließung nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem die Ehe begründet wird", lautet der von Irmgard Griss vorgeschlagene Passus, der auch die Unterstützung von ÖVP, SPÖ und JETZT fand.

In der Debatte begrüßten Josef Moser (ÖVP) und Mario Lindner (SPÖ) die Maßnahme übereinstimmend unter dem Aspekt der Beseitigung von Diskriminierung.

JETZT für Halbierung der Gerichtskosten bei sofortigem Vergleich

Wenn eine Rechtssache bereits in der ersten Verhandlung verglichen wird, dann sollen die anfallenden Pauschalgebühren halbiert werden, lautet die Forderung von Alfred Noll, der in einem Initiativantrag (80/A) entsprechende Änderungen des Gerichtsgebührengesetzes vorschlug.

Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt, nachdem ÖVP-Abgeordneter Karl Mahrer an die budgetären Auswirkungen erinnerte und dafür eingetreten war, die Gebührenproblematik als Ganzes in der nächsten Legislaturperiode zu regeln. Auch Vizekanzler Clemens Jabloner gab zu bedenken, der Vorschlag koste viel Geld, das die Justiz derzeit nicht habe.

NEOS für vollen Prozesskostenersatz bei Freispruch im Strafverfahren

Für einen Ersatz der Prozesskosten nach der tatsächlichen Höhe des Aufwands im Fall eines Freispruchs im Strafverfahren sprach sich NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss in einem Entschließungsantrag (131/A(E)) aus. Derzeit würden Angeklagte bei einem Freispruch einen Betrag zu den Kosten der Verteidigung von maximal 1.000 € im bezirksgerichtlichen Verfahren und 10.000 € im Geschworenenprozess erhalten. Dies reiche bei weitem nicht aus, um die Kosten eines längeren Strafverfahrens auch nur annähernd zu decken, gab Griss zu bedenken.

ÖVP-Abgeordneter Christoph Zarits warnte vor Mehrbelastungen für das Budget und plädierte für eine Lösung in einem Gesamtpaket, worauf der Antrag mehrheitlich vertagt wurde.

SPÖ, NEOS und JETZT drängen auf Verbesserungen im Maßnahmenvollzug

Verbesserungen im Maßnahmenvollzug verlangen SPÖ, NEOS und JETZT, wobei die Abgeordneten Reinhold Einwallner (SPÖ), Irmgard Griss (NEOS) und Alfred Noll (JETZT) in ihrem gemeinsamen Entschließungsantrag (921/A(E)) den Justizminister aufrufen, sich an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Maßnahmenvollzug" seines Ressorts zu orientieren. Wesentliche Punkte sollten dabei die Unterbringung in forensisch-therapeutischen Zentren, die ausnahmsweise Unterbringung in öffentlichen Krankenanstalten für Psychiatrie, die Möglichkeit eines ambulanten Vollzugs bei gelinderen Fällen sowie die elektronische Fußfessel bei ambulantem Vollzug sein. Klar ist für die AntragstellerInnen jedenfalls, dass es in Zukunft keine Unterbringung psychisch kranker StraftäterInnen mehr in Vollzugsanstalten geben darf.

Auch hier lautete der Mehrheitsbeschluss auf Vertagung, zumal es nach Meinung Karl Mahrers (ÖVP) nun gilt, in der nächsten Legislaturperiode die bereits in ihren Grundzügen vorliegende Reform umzusetzen.

JETZT will Digitalisierung der Gerichte forcieren

Konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Umsetzung der Digitalisierungsoffensive bei Gericht forderte Alfred Noll in einem Entschließungsantrag (418/A(E)), der ebenfalls mehrheitlich vertagt wurde. Der Justizsprecher der Liste JETZT bemängelte vor allem die technische Ausrüstung der Gerichte und wies auf den großen Anschaffungsaufwand hin, den das vom damaligen Justizminister Josef Moser angekündigte Projekt "Justiz 3.0" mit sich bringen werde. Zahlreiche Gerichte seien schon für die derzeitige Arbeit nicht ausreichend ausgestattet, gab er zu bedenken. So würden etwa Computerbildschirme und Ähnliches fehlen, um papierloses Arbeiten überhaupt möglich zu machen. Noll drängt deshalb auf eine Berücksichtigung der entsprechenden Ressourcen bei den nächsten Budgetverhandlungen.

Seitens der ÖVP plädierte Andreas Kühberger auch in dieser Frage für eine Gesamtlösung. (Schluss) hof