Parlamentskorrespondenz Nr. 749 vom 01.07.2019

Auf Abschaffung des Amtsgeheimnisses heißt es weiter warten

Verfassungsausschuss vertagt Initiativen von SPÖ, NEOS und JETZT

Wien (PK) – Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses lässt weiter auf sich warten. Zwar haben sich alle Parlamentsparteien bereits in der letzten Legislaturperiode grundsätzlich darauf verständigt, die Amtsverschwiegenheit aus der Verfassung zu streichen und durch eine weitgehende Informationspflicht von Behörden und anderen öffentlichen Stellen zu ersetzen, alle bisherigen Initiativen für ein Informationsfreiheitsgesetz führten jedoch bis dato nicht zum Ziel. Auch die neuen Anläufe der SPÖ und der Liste JETZT wurden ebenso wie ein schon älterer Entschließungsantrag der NEOS heute im Verfassungsausschuss des Nationalrats mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit vertagt. ÖVP und FPÖ bekräftigten jedoch, sich in der nächsten Gesetzgebungsperiode ernsthaft mit dieser Frage auseinandersetzen zu wollen.

Ebenfalls nicht den Weg ins Plenum geschafft haben es weitere Anträge. Die NEOS fordern eine Abschaffung der nicht amtsführenden Stadträte in Wien. Der FPÖ geht es um verpflichtende Volksabstimmungen nach erfolgreichen Volksbegehren und ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Barzahlung. Abgelehnt wurde ein Antrag der ÖVP, der darauf abzielt, teure "Wahlzuckerl" unmittelbar von Nationalratswahlen zu unterbinden.

Abschaffung des Amtsgeheimnisses und ein Informationsfreiheitsgesetz warten auf nächste Regierung

Zur Untermauerung ihrer Forderung nach Abschaffung des Amtsgeheimnisses hat die SPÖ jene Entwürfe neu im Nationalrat eingebracht, über die bereits in der vergangenen Legislaturperiode intensiv verhandelt wurde. Nur in wenigen Punkten, etwa bei der Höhe der Gebühr für abschlägige Auskunftsbescheide, weichen die aktuellen Gesetzesanträge (889/A, 890/A) von den damaligen Vorschlägen der SPÖ-ÖVP-Koalition ab (Details siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 687/2019).

In den Erläuterungen zu einem bereits im Jänner eingebrachten Entschließungsantrag (595/A(E)) kritisiert NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak, in kaum einem Bereich sei Österreich dermaßen rückständig wie im Umgang von staatlichen Stellen mit Informationen. Transparenz und freier Zugang zu allen Informationen staatlicher Stellen wären seiner Meinung nach zudem das beste Mittel gegen Korruption und Steuergeldverschwendung.

Österreich sei europäisches Schlusslicht, was moderne Standards einer Informationsgesellschaft betrifft, das bestehende Auskunftspflichtgesetz aus dem Jahr 1987 völlig unzureichend, begründet JETZT-Verfassungssprecher Alfred Noll die von seiner Fraktion eingebrachten Gesetzesanträge zur Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes (631/A, 632/A).

Sämtliche diesbezügliche Anträge wurden mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit vertagt. Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Harald Stefan (FPÖ) betonten jedoch, dass man sich in der nächsten Gesetzgebungsperiode sehr ausführlich und ernsthaft mit einem Informationsfreiheitsgesetz befassen werde.

NEOS-Initiative zur Abschaffung der nicht amtsführenden Stadträte in Wien vertagt

Wohl fast genauso alt wie die Diskussion über das Amtsgeheimnis ist jene über die nicht amtsführenden Stadträte in Wien. Das bestehende System sei ein Unikum, das keinen erkennbaren demokratiepolitischen Zweck oder Mehrwert erfülle und die österreichischen SteuerzahlerInnen jährlich mit 1 Mio. € belaste, macht sich NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak weiter für deren Abschaffung stark. Daher sei es notwendig, den Proporzzwang für Wien aus der Bundesverfassung zu streichen (58/A). Für Wolfgang Gerstl, stellen sich dazu aber weitere Fragen. Vor allem müsste man für die Minderheitsparteien mehr Kontrollrechte schaffen, sollten sie in der Wiener Stadtregierung nicht mehr vertreten sein, meinte er. Die Initiative der NEOS wurde schließlich mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt.

ÖVP will durch Verfassungsänderung teure "Wahlzuckerl" verhindern

Mehrheitlich auf Skepsis im Ausschuss stieß eine Initiative der ÖVP (862/A), deren Ziel es ist, teure "Wahlzuckerl" unmittelbar vor Wahlen zu verhindern. Demnach soll der Nationalrat nach Ausschreibung einer Wahl durch die Bundesregierung keine Gesetzesbeschlüsse mehr fassen können, die nicht den mittelfristigen Haushaltsplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden bzw. der Sozialversicherungen entsprechen. Eine Ausnahme von dieser Regelung soll es nur bei Gefahr in Verzug geben, etwa in einem Katastrophenfall, bei einer Bedrohung von außen oder bei einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, wie Wolfgang Gerstl (ÖVP) erläuterte. Der ÖVP gehe es vor allem um Verantwortung und wie man mit dieser in Vorwahlzeiten umgeht. Gerstl äußerte Sorge, dass kurzfristig beschlossene größere Belastungen eine sorgsame Haushaltsführung untergraben würden.

Dem konnten sich die anderen Fraktionen nicht anschließen, der Antrag wurde von ihnen auch abgelehnt. Johannes Jarolim hält den Antrag für "demokratiepolitisch bedenklich", sein Fraktionskollege Thomas Drozda hinterfragte, wie man den Begriff "Wahlzuckerl" definieren könne. Nikolaus Scherak von den NEOS erachtete es für wenig sinnvoll, dass sich das Parlament selbst beschränkt - eine Meinung, die auch JETZT-Abgeordneter Alfred Noll teilte. Er wies in diesem Zusammenhang vor allem auf die Budgethoheit des Parlaments hin, die man sich nicht nehmen lassen dürfe. Gerstl reagierte auf diese Kritik mit dem Hinweis, dass es im Antrag um Ausgaben gehe, die in der mittelfristigen Haushaltsplanung nicht enthalten sind.

FPÖ erneuert Forderung nach verpflichtenden Volksabstimmungen über erfolgreiche Volksbegehren

Von Seiten der FPÖ wurde ein neuer Anlauf für verpflichtende Volksabstimmungen über erfolgreiche und vom Parlament nicht umgesetzte Volksbegehren genommen (868/A). Vier Prozent der Stimmberechtigten – also rund 260.000 Unterschriften – sollen demnach ausreichen, um ein entsprechendes Prozedere in Gang zu setzen. Direkte Demokratie sei der beste Weg, um die Teilhabe der Bevölkerung am politischen Prozess zu gewährleisten und zu fördern, begründet FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan die Wiederbelebung der Initiative.

Der schließlich von ÖVP, SPÖ, NEOS und JETZT unterstützte Vertagungsantrag wurde diesmal seitens der NEOS von Nikolaus Scherak gestellt. Scherak sprach von einem grundsätzlich sinnvollen Konzept, das aber weit mehr brauche, etwa einen Stufenplan. Den vorliegenden Antrag hält er nicht für der Weisheit letzten Schluss, es sei aber notwendig, sich in der nächsten Gesetzgebungsperiode ernsthaft damit auseinanderzusetzen.

Verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Barzahlung

Um das Recht auf Barzahlung verfassungsrechtlich abzusichern, hat die FPÖ außerdem eine Änderung des Staatsgrundgesetzes beantragt (870/A). "Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Einschränkungen" soll es wörtlich im aus dem Jahr 1867 stammenden Gesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger heißen. Eine Beschränkung der Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr sei ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger und in das Recht auf Datenschutz, machen FPÖ-Chef Norbert Hofer und Abgeordneter Stefan geltend.

Seitens der ÖVP (Wolfgang Gerstl) und der NEOS (Nikolaus Scherak) wurde betont, dass die Beibehaltung von Bargeld etwas Wichtiges und Notwendiges sei. Für Scherak ist Bargeld Ausdruck der Freiheit. Er erachtet es aber nicht für erforderlich, dessen Erhalt in die Verfassung zu schreiben. Gerstl wiederum hielt den Antrag für legistisch nicht ganz sauber. Die Vertagung erfolgte diesmal mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) jan/gs