Parlamentskorrespondenz Nr. 789 vom 04.07.2019

Bundesrat billigt Reform der Parteienfinanzierung

Neue Regeln gelten bereits für den bevorstehenden Wahlkampf

Wien (PK) – Nur einen Tag nach der Beschlussfassung im Nationalrat passierte die Neuregelung der Parteienfinanzierung heute auch den Bundesrat. Die Bestimmungen, die vor allem eine Beschränkung der Parteispenden bringen, gelten damit bereits für den kommenden Nationalratswahlkampf. Sie wurden mit Mehrheit von SPÖ und FPÖ beschlossen. Die ÖVP bekräftigte ihr Nein und kritisierte vor allem, dass der Rechnungshof keine Prüfkompetenz erhält und Vereine im Vorfeld der Parteien von den Bestimmungen ausgenommen bleiben. Auch den Grünen geht die Novelle wegen mangelnder Transparenz nicht weit genug.

Die Novelle zum Parteiengesetz stützt sich in erster Linie auf einen Antrag der SPÖ, der im Nationalratsplenum noch abgeändert wurde. Die neuen Bestimmungen zur Klubförderung wiederum wurden in einen ursprünglich von der ÖVP eingebrachten Antrag eingebaut.

Novelle bringt Obergrenze für Parteispenden

Neu ist nun vor allem eine doppelte Obergrenze für Parteispenden. So dürfen Einzelpersonen und Unternehmen künftig maximal 7.500 € pro Jahr an eine Partei spenden. Gleichzeitig wird eine jährliche Spendenobergrenze pro Partei von 750.000 € festgelegt. Nur für neue Parteien, die noch keine Parteienförderung erhalten haben, werden etwas lockere Regelungen gelten. Spenden über 2.500 € müssen umgehend dem Rechnungshof gemeldet und veröffentlicht werden. Neu sind überdies höhere Strafen bei einer Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Mio. €, ein Monitoring der Wahlkampfausgaben durch den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat und ein Bonus von 3% bei der Klubförderung, sofern die Frauenquote einer Partei im Nationalrat bzw. im Bundesrat über 40% liegt.

SPÖ und FPÖ sehen Novelle als Beitrag zu mehr Transparenz

Zuspruch fand die Neuregelung der Parteienfinanzierung erwartungsgemäß bei den BundesrätInnen der SPÖ und FPÖ. Für Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) ist sie eine "klare Absage an die käufliche Politik". Aufgrund des Ibiza-Videos, das gezeigt habe, dass Parteizuwendungen in Millionenhöhe mit wohlwollender Politik belohnt werden, habe sich ihrer Ansicht nach akuter Handlungsbedarf ergeben. Als Beispiele für die "käufliche Politik" nannte Grossmann unter anderem die Aufweichung der Arbeitnehmerrechte und die Schwächung der ArbeitnehmerInnenvertreter sowie die Senkung der Sozialabgaben. Positive Aspekte der Novelle sind für die SPÖ-Bundesrätin, dass Großspenden ebenso wie Spenden aus dem Ausland künftig unterbunden und faire Bedingungen für alle Parteien geschaffen werden sowie die bürokratische Entlastung. Rudolf Kaske (SPÖ/W) unterstrich, Österreich brauche eine anständige Politik und keine käuflichen und willfährigen Parteienvertreter. Die Parteienförderung sei im Gegensatz zu "Big Spendern" ein Garant dafür, dass glaubwürdige Politik gemacht werden kann. Dieses Gesetz sei auch ein wichtiges Signal an die Frauen in Österreich, so Korinna Schumann (SPÖ/W). Solange ein repräsentativer Frauenanteil nicht selbstverständlich ist, sei die Quote ein adäquates Hilfsmittel, das zur Chancengleichheit beiträgt.

Den Aspekt der Transparenz machte Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ/W) zum Thema. Zwar seien Spenden ein gerechtfertigter Teil des politischen Systems, eine diesbezügliche Obergrenze erachtet sie allerdings für sinnvoll und richtig. In Österreich sei die Parteienförderung außerdem großzügig, meinte sie. Mühlwerth hob auch die Rolle des Rechnungshofs hervor. Er sei eine angesehene Institution - allerdings ein Hilfsorgan des Nationalrats und nicht die oberste Kontrollinstanz. Der Aufgabenbereich sei eindeutig definiert, wobei man es aus Sicht der FPÖ-Bundesrätin auch belassen sollte.

Die ÖVP hätte wiederum in früheren Regierungen jederzeit die Gelegenheit gehabt, jene Transparenzbestimmungen, die sie heute fordere, umzusetzen, warf Michael Schilchegger (FPÖ/O) auf. Im Gegensatz zur Behauptung der ÖVP sei nicht das neue Gesetz verfassungswidrig, sondern der ursprüngliche ÖVP-Vorschlag zur Frauenförderung in Parteien.

ÖVP und Grüne kritisieren unzureichende Kontrollmöglichkeiten des Rechnungshof

Die BundesrätInnen der ÖVP und der Grünen hingegen erachten die vorgelegte Novelle als zu wenig weitreichend, weil die Vorschläge des Rechnungshofs nicht aufgegriffen wurden. Laut Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) ist sie aufgrund unordentlicher Legistik "nur zu kritisieren". Den Aspekt der doppelten Parteispenden-Obergrenze bezeichnete sie sogar als nicht verfassungskonform, weil etwa die Einschränkung der Gesamtspendenleistung von 7.500 € einen Eingriff in die politische Betätigungsfreiheit des Spenders darstellen würde. Ein entsprechender Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrats Einspruch zu erheben, fand allerdings keine Mehrheit. Ferner kritisierte sie ebenso wie David Stögmüller (Grüne/O), die mangelnde Transparenz und fehlenden strafrechtlichen Konsequenzen bei Überschreiten der Grenzen sowie die unzureichenden Kontrollmöglichkeiten seitens des Rechnungshofs. Dieser sei, so Stögmüller, als unabhängige Instanz des Parlaments geschaffen worden, agiere somit weisungsunabhängig und dürfte nicht mit einer Wirtschaftsprüfung gleichgesetzt werden. Für den Grünen Bundesrat hat die Reform der Parteienfinanzierung zwar positive Ansätze, wie die Spendenobergrenze, diese sei aber längst überfällig. Nicht ausreichend unterstützt wurde sein Antrag, dem Rechnungshof volles Prüfrecht sowie Sanktionsrecht zu gewähren, und um strenge Auflagen für Vereine und die Einführung eines Wahlkampfkostenberichtes zu beschließen.

Robert Seeber (ÖVP/O) ortet ebenso wie Martin Preineder (ÖVP/N) hinter dem Gesetz eine klare Taktik gegen die ÖVP. Außerdem werde es weiter Umgehungskonstruktionen geben, bemängelt Seeber. Seine Fraktion stehe jedenfalls für Kontrolle durch den Rechnungshof und nicht für Verschleierung. Auch die Kleinparteien und damit die Demokratie sieht Seeber durch die neuen Regelungen gefährdet. Eduard Köck (ÖVP/N) sagte, er sei stolz darauf, dass seine Fraktion für Eigentum einsteht. Bei diesem "Pro-Ibiza-Gesetz", wie er es bezeichnete, gehe es nur mehr um parteipolitisches Kalkül. Mit den Maßnahmen - wie etwa "Rechnungshof raus" - werde sogar legitimiert, was in dem Video gesagt wurde. (Fortsetzung Bundesrat) hof/fan/mbu


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