Parlamentskorrespondenz Nr. 799 vom 09.07.2019

Neu im Sozialausschuss

SPÖ und FPÖ fordern gesetzliche Absicherung des 13. und 14. Monatsgehalts sowie Abschaffung von Sonderpensionsprivilegien

Wien (PK) – SPÖ und FPÖ haben am letzten Plenartag im Juli zwei gemeinsame Entschließungsanträge eingebracht. Zum einen geht es den beiden Parteien um eine gesetzliche Verankerung des 13. und 14. Monatsgehalts, zum anderen um die Abschaffung von Sonderpensionsprivilegien. Für die Vorberatung beider Anträge hat der Nationalrat dem Sozialausschuss eine Frist bis zum 1. August gesetzt. Das heißt, sie kommen in jedem Fall noch vor den Wahlen auf die Tagesordnung des Plenums.

Gesetzliche Absicherung von Weihnachts- und Urlaubsgeld

Die allermeisten unselbständig Beschäftigten in Österreich erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichen Gehalt eine 13. und 14. Sonderzahlung. Dieses sogenannte Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird steuerlich begünstigt ausbezahlt, auch ist dafür kein Wohnbauförderungsbeitrag und keine Arbeiterkammerumlage zu entrichten. Das soll, geht es nach der FPÖ und der SPÖ, auch so bleiben. Sie haben gemeinsam einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht, der sich an Sozialministerin Elisabeth Udolf-Strobl richtet (975/A(E)). Mit der angepeilten Gesetzesnovelle soll außerdem sichergestellt werden, dass künftig alle Beschäftigten in den Genuss der beiden Sonderzahlungen kommen, ohne am bestehenden Gestaltungsspielraum der Kollektivvertragspartner, was die Auszahlungsmodalitäten betrifft, zu rütteln.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld seien eine wichtige Errungenschaft der Gewerkschaft für ArbeitnehmerInnen. Entsprechend wichtig sei es, diese Errungenschaft gesetzlich abzusichern, betonen FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch und SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Zudem heben sie hervor, dass – laut einer Umfrage aus dem Jahr 2014 – mehr als ein Drittel der Beschäftigten das Geld für tägliche Ausgaben benötigt.

Bericht über Sonderpensionsprivilegien

Ein weiterer gemeinsamer FPÖ-SPÖ-Entschließungsantrag zielt auf die Abschaffung noch bestehender Sonderpensionsregelungen im staatlichen und halbstaatlichen Bereich ab. In diesem Sinn wird die Regierung aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Bericht über derzeit noch bestehende Pensionsprivilegien vorzulegen (974/A(E)). Bereits im April 2018 sei eine Durchforstung einschlägiger Regelungen in Aussicht gestellt worden, wird dazu in den Erläuterungen festgehalten. (Schluss) gs