Parlamentskorrespondenz Nr. 804 vom 10.07.2019

Neu im Innenausschuss

Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern, Polizei-Einheit für Staatsanwaltschaft, Ende der Grenzkontrollen

Wien (PK) – ÖVP und NEOS haben Anträge eingebracht, um den Nachfahren von Vertriebenen des Nationalsozialismus den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Die NEOS haben dem Innenausschuss ferner noch drei weitere Anliegen vorgelegt. Sie setzen sich für die Einstellung der Grenzkontrollen sowie für eine eigene staatsanwaltliche Einheit zur Anordnung von Hausdurchsuchungen ein. Außerdem fordern sie die Präzisierung der Rechtsgrundlagen betreffend die Informationsrechte zu staatsschutzrelevanten Vorkommnissen.

Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus

Um den Nachkommen von Vertriebenen des Nationalsozialismus die österreichische Staatsbürgerschaft unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu ermöglichen, hat die ÖVP-Fraktion einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht (969/A(E)). Die Doppelstaatsbürgerschaft für Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus aus Österreich war bereits ein Vorhaben der ehemaligen Bundesregierung unter Kanzler Sebastian Kurz, heißt es darin. In die gleiche Kerbe schlägt eine NEOS-Initiative für eine Änderung im Staatsbürgerschaftsgesetz, durch die Nachfahren von Opfern des Nationalsozialismus aus Österreich der Zugang zur Staatsbürgerschaft erleichtert werden soll (952/A).

Eigene Einheit für Anordnungen der Staatsanwaltschaft

Der Staatsanwaltschaft sollte auf Anforderung eine für Hausdurchsuchungen spezialisierte polizeiliche Einheit bereitgestellt werden, meinen NEOS-Sicherheitssprecherin Stephanie Krisper und FraktionskollegInnen (976/A(E)). Hintergrund ist das Vorgehen bei der BVT-Hausdurchsuchung, das die NEOS als rechtsstaatlich bedenklich einstufen. Bei politisch sensiblen Verfahren sei Informationsabfluss zu befürchten, daher sollte die Einheit während der Anforderung auch von Berichtspflichten innerhalb des Innenressorts befreit werden, so der Vorstoß.

Klarstellung der nachrichtlichen Berichtspflicht an die Regierungsspitze

Die Geschehnisse rund um die Hausdurchsuchung im BVT veranlassten die NEOS zu einem weiteren Entschließungsantrag (978/A(E)). Aufgrund von Wissenslücken im Zuge einer Befragung des BVT-Untersuchungsausschusses sind die AntragstellerInnen überzeugt, dass es einer Klarstellung und Präzisierung der Rechtsgrundlagen hinsichtlich bestehender Informationsrechte zu staatsschutzrelevanten Vorkommnissen von den Behörden an die Regierungsspitze bedarf. Die Auskunftsrechte der obersten Organe sollten leicht verständlich sein und wenig Interpretationsspielraum offen lassen sowie verdeutlichen, dass auch Fragen der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden umfasst sind, meinen die NEOS.

Beendigung der Grenzkontrollen

Die derzeitigen Kontrollen an den österreichischen Staatsgrenzen befinden die NEOS als unverhältnismäßig, daher fordern sie deren Einstellung (987/A(E)). Konkret wollen sie, dass die jüngste Verlängerung der Kontrollen sofort zurückgenommen wird, die der ehemalige Innenminister Herbert Kickl im April 2019 angeordnet hat. Als Grund für deren Notwendigkeit wurden hohe Zahlen illegal eingereister Personen sowie eine latente Terrorgefahr genannt. Laut NEOS gibt es allerdings keine ernsthafte Bedrohung für die nationale Sicherheit. Außerdem würden die Grenzkontrollen eine große Belastung für das Bundesheer und einen Schaden für den Tagestourismus und die Wirtschaft darstellen. Daher appellieren die NEOS an die Bundesregierung, sich für eine europäische Einigung zur Rückkehr zum Normalzustand im Schengenraum sowie auch für ein Ende der Binnengrenzkontrollen anderer Staaten einzusetzen. (Schluss) fan