Parlamentskorrespondenz Nr. 805 vom 10.07.2019

Neu im Konsumentenschutzausschuss

Datenschutz, Inkassogebühren, finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation

Wien (PK) - Insgesamt vier Anträge aus dem Bereich des Konsumentenschutzes wurden dem Nationalrat zugeleitet, in denen es nicht nur um die finanzielle Absicherung der Arbeit des Vereins für Konsumenteninformation, sondern auch um eine kundenfreundlichere Neuregelung der Inkassogebühren sowie um einen Ausbau der Verbandsklagemöglichkeiten geht.

SPÖ will Ausweitung der Tatbestände um Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung

Um Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung effektiver ahnden zu können, schlägt die SPÖ eine entsprechende Novellierung des Konsumentenschutzgesetzes vor (873/A). Im Konkreten soll der Katalog der Tatbestände (Paragraph 28a) erweitert werden, damit das bewährte Instrument der Verbandsklage auch im Bereich des Datenschutzes eingesetzt werden kann, erläutert Abgeordneter Markus Vogl (SPÖ). Hier bestehe nämlich - insbesondere im Zusammenhang mit ausländischen Konzernen – eine eklatante Regelungs- und Rechtsschutzlücke.

Kundenfreundlichere Regelungen im Bereich der Inkassogebühren

Auf teils exorbitante Inkassogebühren, die in keinem Verhältnis zur Leistung der Inkassobüros stehen, macht ein weiterer Antrag der SPÖ aufmerksam (874/A(E)). Wichtig wäre es daher, die Schuldnergebühren insgesamt transparenter zu gestalten, die Nebengebühren zu streichen und die Gesamtkosten den tatsächlich erbrachten Leistungen der Inkassoinstitute anzupassen. Außerdem wird die Wirtschaftsministerin aufgefordert, die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen dahingehend zu ändern, dass G ebühren erst ab der zweiten Mahnung verrechnet werden können.

SPÖ für finanzielle Absicherung für den VKI durch Erhöhung der Basisförderung

Die prekäre finanzielle Situation des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) steht im Mittelpunkt eines Entschließungsantrags, den Abgeordneter Markus Vogl (926/A(E)) eingebracht hat. Im Zuge der Novelle zum Kartellgesetz wurde beschlossen, dass der VKI eine Erhöhung seines Budgets um 1,5 Mio. € aus dem Topf der Bußgelder erhalten soll. Damit wurde auch die niedrigere Budgetierung des Konsumentenschutzes im Bundesfinanzgesetz 2018 und 2019 argumentiert, gibt Vogl zu bedenken. Da es aber bis heute keine fixe Regelung für die zusätzlichen Gelder gibt, soll nach Ansicht der SPÖ die Basisfinanzierung um den versprochenen Betrag erhöht werden. Dies würde auch die Unabhängigkeit dieser wesentlichen Einrichtung für den österreichischen Konsumentenschutz stärken.

FPÖ-Antrag zur Neuausrichtung und ausreichender budgetärer Ausstattung des VKI

In eine ähnliche Richtung geht ein Entschließungsantrag der Freiheitlichen (973/A(E)). Peter Wurm (FPÖ) ruft in Erinnerung, dass im letzten ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm die Neugestaltung des Vereins für Konsumenteninformation, die Neuausrichtung der Mitgliederstruktur sowie eine verbindliche und dauerhafte Finanzierungsregelung (Bund, öffentliche und private Mitglieder bzw. Kooperationspartner) vereinbart wurden. Die AntragstellerInnen fordern die zuständige Ministerin nun auf, dem Nationalrat gemeinsam mit dem bis zum 30. September 2019 vorzulegenden Bericht über die Ziele und Grundlagen des VKI eine verbindliche Finanzierungsgarantie zur Aufrechterhaltung der Tätigkeit des Vereins zu präsentieren. Derzeit sei aufgrund der bestehenden Struktur und der damit korrespondierenden Aufbringung von Eigenmitteln sowie Subventionen die finanzielle Absicherung des VKI nicht gegeben.(Schluss) sue