Parlamentskorrespondenz Nr. 994 vom 11.10.2019

Neu im Familienausschuss

Unterstützung für Krisenpflegeeltern und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

SPÖ-Anträge zur Besserstellung von Krisenpflegeltern

Wien (PK) – Verbesserte Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Krisenpflegeeltern, die eine äußerst wichtige Betreuungsform im Hinblick auf den Kinderschutz darstellten, wünscht sich SPÖ-Familiensprecherin Birgit Sandler (963/A). Da die Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes ab dem ersten Tag der Betreuung in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung sei, müsste eine entsprechende Klarstellung im Kinderbetreuungsgeldgesetz vorgenommen werden, fordert sie. Für die leiblichen Eltern sollte weiterhin der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für die Dauer des Pflegeverhältnisses von bis zu maximal 91 Tagen gelten.

In einem weiteren - darüber hinausgehenden – Antrag tritt Sandler dafür ein, dass auch ein 91 Tage übersteigender Krankenhausaufenthalt des Kindes zu keinem Verlust des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld führen sollte. Gerade bei Frühchen, die noch im Inkubator liegen müssen, sei die vorgeschriebene Mindestbetreuungszeit von vier Stunden pro Tag in der Praxis nicht umsetzbar. Überdies verweist sie auf ein aktuelles OGH-Urteil in dieser Frage, dem Rechnung getragen werden müsse. (1019/A).

Liste JETZT will unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Nachdem die UN-Kinderrechtskonvention heuer ihren 30. Geburtstag feiert, biete sich eine gute Chance, um deren zentrale Anliegen weiter voranzutreiben, unterstreicht Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion. Um die Zielsetzungen des Vertrags auf nationaler Ebene umzusetzen, wurde im Jahr 2012 ein Kinderrechte-Monitoring-Board eingerichtet, das jedoch bis dato budgetär nicht abgesichert sei. Dies habe u.a. dazu geführt, dass die Mehrzahl der Projektgruppen nicht mehr aktiv seien, zeigt die Antragstellerin auf. Es wäre aus ihrer Sicht daher wichtig, ein politisch unabhängiges Gremium zu installieren, dessen Arbeit institutionell verankert und mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet wird. Als Vorlage dazu könnte der bereits bestehende Monitoringausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention, der im Sozialministerium angesiedelt ist, dienen (967/A(E)). (Schluss) sue