Parlamentskorrespondenz Nr. 1038 vom 30.10.2019

Neu im Budgetausschuss

Krankenversicherung für Häftlinge, Gewalt in Spitälern und Erhaltung der Bezirksgerichte im Fokus von FPÖ-Anträgen

Wien (PK) – Für die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung plädiert die FPÖ in einem Entschließungsantrag. In einer weiteren Initiative greifen die Freiheitlichen das Thema Gewalt in Spitälern auf und wollen gewalttätige PatientInnen dazu verpflichten, die Kosten für ihre medizinische Behandlung selbst zu bezahlen. Schließlich legt die FPÖ auch ihr entschiedenes Veto gegen die Schließung von Bezirksgerichten ein.

FPÖ will Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung einbeziehen

Für die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung spricht sich die FPÖ in einem Entschließungsantrag (15/A(E)) aus. Häftlinge seien derzeit nicht sozialversichert, was dazu führt, dass die Kosten ihrer ärztlichen und medizinischen Behandlung vom Bund getragen werden, erinnern Herbert Kickl und Harald Stefan in ihrer Initiative. Ärzte und Krankenanstalten würden somit dem Justizministerium den Tarif für unversicherte Privatpatienten verrechnen, der deutlich über den von den Sozialversicherungsträgern eingehobenen Beiträgen liegt und in den letzten Jahren stets erhöht wurde, geben die beiden Antragsteller zu bedenken. Sie sprechen in diesem Zusammenhang von massiver Geldverschwendung und erinnern an Berechnungen des  Rechnungshofs aus dem Jahr 2009, wonach die durchschnittlichen Kosten pro Häftling dreimal so hoch sind wie die öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich.  

FPÖ für Kostenersatz durch Gewalttäter im Gesundheitswesen

Geht es nach der FPÖ, müssen PatientInnen, die in einer Gesundheitseinrichtung gewalttätig werden, die Kosten für die medizinische Behandlung in Zukunft selbst zahlen (16/A(E)). Gewalt in Spitälern habe in den letzten Jahren massiv zugenommen, argumentiert Norbert Hofer in seiner Initiative und verweist etwa auf den Fall eines Asylwerbers, der im Juni 2019 im Wiener Kaiser-Franz-Josef-Spital einen Oberarzt niedergestochen hatte.

FPÖ-Einspruch gegen Schließung von Bezirksgerichten

Auf heftigen Prostest seitens der FPÖ stoßen Überlegungen im Justizministerium, mehrere Bezirksgerichte zu schließen. Allein in der Steiermark wären einem Papier der Arbeitsgruppe "Gerichtsstrukturreform" zufolge, 15 Standorte betroffen, schlägt Harald Stefan Alarm und warnt vor weitreichenden negativen Folgen für die Region. In einem Entschließungsantrag fordert der Justizsprecher der FPÖ nun die Bundesregierung auf, die bestehenden Bezirksgerichte zu erhalten und die Standorte durch entsprechende Investitionen abzusichern (23/A(E)). (Schluss) hof