Parlamentskorrespondenz Nr. 1042 vom 05.11.2019

Neu im Budgetausschuss

SPÖ fordert Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut, FPÖ und SPÖ drängen gemeinsam auf finanzielle Absicherung des VKI

Wien (PK) – Dem Budgetausschuss wurde in der letzten Nationalratsitzung auch ein Entschließungsantrag der SPÖ zum Thema Kinderarmut zugewiesen. Gemeinsam mit der FPÖ hat die SPÖ ein neues Gesetz zur finanziellen Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) beantragt.

7-Punkte-Sofortmaßnahmenpaket gegen Kinderarmut

Mit einem ganzen Maßnahmenbündel will die SPÖ Kinderarmut in Österreich bekämpfen (1/A(E)). Unter anderem geht es SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner und ihren FraktionskollegInnen darum, die Kürzungen bei der Mindestsicherung zurückzunehmen, eine staatliche Unterhaltsgarantie einzuführen, den Familienbonus in Form einer Negativsteuer auf Familien mit geringem Einkommen auszuweiten und das Schulstartgeld auf 200 € zu verdoppeln. Außerdem fordert sie einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen kostenfreien Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr des Kindes, ein flächendeckendes Angebot ganztägiger Schulen, ein kostenloses gesundes Mittagessen an Schulen und ausreichende kostenfreie Therapieangebote für Kinder, etwa in den Bereichen Logopädie, Ergotherapie und Psychotherapie. Auch zusätzliches Lehrpersonal für lernschwache Kinder sowie eine tägliche Bewegungs- bzw. Sporteinheit in allen Schulen und Kindergärten sind der SPÖ ein Anliegen.

In den Erläuterungen weist Rendi-Wagner darauf hin, dass mehr als 300.000 Kinder und Jugendliche in Österreich armutsgefährdet seien und fast jedes fünfte Kind (19 Prozent) in von Armut betroffenen Familien lebt. Dies sei umso alarmierender, als Kinder, die in Armut aufwachsen, wesentlich geringere Chancen auf ein gutes Leben haben, macht sie geltend und weist etwa auf die steigende Gefahr von Arbeitslosigkeit und chronischer Erkrankungen hin. Das 30-jährige Jubiläum der "UN-Konvention über die Rechte des Kindes" wäre nach Meinung der SPÖ zudem ein guter Anlass, um für die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich zu sorgen und Kinderarmut offensiv zu bekämpfen.

Neues Gesetz soll Verein für Konsumenteninformation finanziell absichern

Ein von SPÖ und FPÖ gemeinsam beantragtes neues VKI-Finanzierungsgesetz zielt darauf ab, die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation dauerhaft sicherzustellen (24/A). 4,75 Mio. € soll der Bund dem VKI demnach jährlich ab 2020 – wertgesichert – zur Verfügung stellen. Im Gegenzug hätte der VKI vertraglich vereinbarte Leistungen im Bereich des Verbraucherschutzes zu erbringen, wobei im Gesetz insbesondere Verbraucherinformation, die Durchführung von Abmahnungen und Verbandsklagen sowie die Führung von Musterprozessen genannt werden.

Wirksame Kontrollen sollen sicherstellen, dass der VKI die zur Verfügung gestellten Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet. Gleichzeitig wollen SPÖ und FPÖ ausdrücklich verankert wissen, dass der Bund als Geldgeber den VKI nicht zwingen kann, gegen seine Grundsätze und gegen Verbraucherinteressen zu handeln. Eine direkte Widmung von Kartellstrafen für den VKI ist nicht mehr vorgesehen.

Begründet wird die Initiative von Markus Vogl (SPÖ) und Peter Wurm (FPÖ) damit, dass der Verein für Konsumenteninformation seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz von Verbraucherrechten leistet und man auf die geänderte Finanzlage durch den sukzessiven Rückzug von drei der vier Gründungsmitglieder reagieren müsse. Ohne gesetzlichen Förderanspruch könne der VKI seine bisherigen Leistungen nicht mehr aufrechterhalten, sind sie überzeugt.

Derzeit beträgt die Basisförderung für den VKI laut Antrag 1,6 Mio. €. Dazu kommen Geldbußen aus Kartellstrafen in der Höhe von jährlich 1,5 Mio. €, die allerdings oft sehr spät fließen und damit nicht mehr im laufenden Kalenderjahr verwendet werden können, wie Vogl und Wurm zu bedenken geben. Weiters hat der Bund mit dem VKI verschiedene Werkverträge für bestimmte Leistungen abgeschlossen, für die rund 1,05 Mio. € pro Jahr überwiesen werden. Eine Beschlussfassung des Gesetzes würde somit budgetäre Zusatzkosten von 600.000 € verursachen, was SPÖ und FPÖ zufolge dem zusätzlichen Finanzierungsbedarf des VKI entspricht. (Schluss) gs