Parlamentskorrespondenz Nr. 1062 vom 12.11.2019

Parlament: TOP im Nationalrat am 13. November 2019

Autobahnmaut, Erklärung von Umweltministerin Patek, Aktuelle Stunde, Erste Lesungen

Wien (PK) – Der Nationalrat wird in seiner Sitzung am 13. November voraussichtlich einen ersten Gesetzesbeschluss in der neuen Legislaturperiode fassen. Auf Initiative der ÖVP sollen einzelne Autobahnabschnitte von der Vignettenpflicht ausgenommen werden, um Ausweichverkehr durch Mautflüchtlinge zu vermeiden. Umweltministerin Maria Patek gibt eine Erklärung zum Nationalen Klima- und Energieplan ab. Dazu liegt auch ein Entschließungsantrag der Grünen vor. Zahlreiche Anträge der FPÖ und der NEOS werden einer Ersten Lesung unterzogen.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, für die die ÖVP das Thema "Europa in bewegten Zeiten. Was bedeutet das für Österreich?" ausgewählt hat. Zur Debatte wird Außenminister Alexander Schallenberg erwartet.

Erklärung von Umweltministerin Patek zum Nationalen Klima- und Energieplan

An der Spitze der Tagesordnung steht eine Erklärung von Umweltministerin Maria Patek zum Nationalen Klima- und Energieplan (NEKP), der derzeit in Begutachtung ist. Bis Jahresende muss Österreich, wie alle anderen EU-Länder, gegenüber der EU-Kommission darstellen, wie die angestrebten Klimaziele der EU bis 2030 erreicht werden sollen. Dabei geht es unter anderem um eine deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen gegenüber 2005, eine Erhöhung des Energieanteils aus erneuerbaren Quellen und um eine Steigerung der Energieeffizienz, wobei für jedes Land spezifische Vorgaben gelten.

Grüne wollen Nachbesserungen beim Klimaplan

Zum Nationalen Klima- und Energieplan liegt auch ein Entschließungsantrag der Grünen vor, der im Budgetausschuss einstimmig angenommen wurde und gemeinsam mit der Erklärung der Umweltministerin diskutiert werden soll. Um den unionsrechtlichen Verpflichtungen Österreichs in vollem Umfang nachzukommen, drängen die Abgeordneten auf eine Überarbeitung des Klimaplans. Konkret fordern sie von der Bundesregierung, den NEKP bis zur Fertigstellung Ende 2019 einer Wirkungsfolgenabschätzung und einer öffentlichen Konsultation zu unterziehen. Außerdem soll er um Maßnahmen nachgebessert werden, die den Ausstoß von Treibhausgasen ohne risikoreiche Kompensationstechnologien sowie ohne Ankauf von Emissions-Zertifikaten verringern. Ziel müsse es sein, die Emissionen ehestmöglich und sozial verträglich noch vor der Mitte des Jahrhunderts auf Netto-Null zu reduzieren, heißt es im Antrag.

Einzelne Autobahnabschnitte werden von Vignettenpflicht befreit

Mit einer von der ÖVP beantragten Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes sollen einzelne Autobahnabschnitte, vor allem im grenznahen Bereich, von der Vignettenpflicht ausgenommen werden. Betroffen sind die A12 Inntalautobahn bei Kufstein Süd, die Rheintal-Walgau Autobahn A14 bei Hohenems, die Westautobahn A1 bei Salzburg, die Mühlkreis Autobahn A7 bei Linz sowie die Linzer Autobahn A26. Ziel der Maßnahme ist es, Umgehungsverkehr durch Mautflüchtlinge und damit einhergehende Luftverschmutzung und Lärmbelästigung für AnrainerInnen zu vermeiden.

Da der Antrag im Budgetausschuss auch von den Grünen und den NEOS unterstützt wurde, ist eine Mehrheit im Nationalrat zu erwarten. Die SPÖ verweist auf zu erwartende Einnahmenausfälle für die ASFINAG tatsächlich in der Höhe von 70 Mio. € und macht außerdem verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Sie wollte daher eine Vertagung der Beratungen erreichen, um alternative Möglichkeiten zu prüfen. Der Vertagungsantrag wurde aber nur von der FPÖ mitgetragen.

In Kraft treten soll die Gesetzesnovelle am 15. Dezember. Im Ausschuss wurde noch ein Evaluierungs-Passus eingefügt: Demnach soll bis zum Februar 2021 untersucht werden, wie sich die sektorale Mautbefreiung auf das Verkehrsaufkommen in den betreffenden Regionen auswirkt und wie hoch die Einnahmenverluste für die ASFINAG sind. Zudem gehen die Abgeordneten davon aus, dass zusätzlich zur Ausnahme von der Vignettenpflicht in den betroffenen Regionen weitere Maßnahmen zur Verkehrsentlastung wie ein attraktiveres Angebot im öffentlichen Verkehr, die bessere Erreichbarkeit von Park&Ride-Standorten und Verkehrskonzepte für TagestouristInnen gesetzt werden, wie sie in einer Ausschussfeststellung festhalten.

Ausbau der Direkten Demokratie

Den Reigen der Ersten Lesungen leitet ein Antrag der FPÖ ein, der darauf abzielt, erfolgreiche Volksbegehren einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen, sollten diese vom Parlament nicht umgesetzt werden. Vier Prozent der Stimmberechtigten, also rund 260.000 Unterschriften, sollen demnach ausreichen, um eine Volksabstimmung über ein Anliegen zu erzwingen. Direkte Demokratie sei der beste Weg, um die Teilhabe der Bevölkerung am politischen Prozess zu gewährleisten und zu fördern, begründet die FPÖ ihre Initiative.

Verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Barzahlung

Um das Recht auf Barzahlung verfassungsrechtlich abzusichern, hat die FPÖ bereits in der vergangenen Gesetzgebungsperiode eine Änderung des Staatsgrundgesetzes beantragt. In etwas adaptierter Form wurde der Antrag nun neu eingebracht. "Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Einschränkungen soweit die Natur des Rechtsgeschäfts oder die Verkehrsübung nicht eine Erfüllung auf anderem Weg erfordern", soll es demnach wörtlich im aus dem Jahr 1867 stammenden Gesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger heißen. Begründet wird der Antrag damit, dass eine Beschränkung der Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Freiheitsrechte der BürgerInnen und in das Recht auf Datenschutz darstellt.

Neuer Anlauf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses

Die NEOS pochen auf eine Abschaffung des Amtsgeheimnisses und haben in diesem Sinn einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bundesverfassung und zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes vorgelegt. Der Entwurf lehnt sich an einen bereits 2015 von den damaligen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP zur Diskussion gestellten Vorschlag an, geht in einigen Punkten aber darüber hinaus, etwa was die Einrichtung eines unabhängigen Informationsbeauftragten als Anlaufstelle für BürgerInnen, die Frist für die Beantwortung von Auskunftsbegehren und die Gebührenfreiheit von abschlägigen Bescheiden betrifft.

In den Erläuterungen zur Initiative machen die NEOS geltend, dass Österreich in kaum einem Bereich dermaßen rückständig sei wie im Umgang von staatlichen Stellen mit Informationen. Zudem halten sie Transparenz und freien Zugang zu allen Informationen staatlicher Stellen als das beste Mittel gegen Korruption und Steuergeldverschwendung.

Anhebung der Budgetmittel für das Bundesheer

Der FPÖ sind mehr Budgetmittel für das Bundesheer ein großes Anliegen. Konkret hat sie eine Anhebung der Budgetobergrenzen in der Rubrik Recht und Sicherheit und in der Untergliederung Militärische Angelegenheiten im Bundesfinanzrahmengesetz 2019 – 2022 beantragt. Langfristig soll das Verteidigungsbudget dann auf 1% des BIP steigen. Mit den derzeitigen finanziellen Mitteln könne das österreichische Heer seine Aufgaben nicht verfassungskonform erfüllen, argumentiert die FPÖ.

Aberkennung der Staatsbürgerschaft für IS-RückkehrerInnen

Mit einer Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes will die FPÖ erwirken, dass ÖsterreicherInnen, die sich dem sogenannten Islamischen Staat angeschlossen haben oder für andere organisierte Gruppen an bewaffneten Konflikten im Ausland teilnehmen, auch dann die Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, wenn sie dadurch staatenlos werden. IS-RückkehrerInnen würden ein beträchtliches und unkalkulierbares Risiko darstellen, heißt es in der Antragsbegründung.

Ausweitung des Kopftuchverbots an Schulen

Erneut aufgegriffen hat die FPÖ auch ihre Forderung nach einer Ausweitung des Kopftuchverbots an Schulen. Demnach soll das Verbot, den Kopf an der Schule aus religiösen Gründen zu verhüllen, nicht nur an Volksschulen, sondern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr der Schülerinnen gelten. Auch Lehrkräfte sollen davon umfasst sein. Argumentiert wird mit den verfassungsrechtlichen Grundrechten auf Bildung, auf persönliche Entfaltung sowie auf Gleichstellung von Frauen und Männern.

Mehr Transparenz bei Parteifinanzen

Um mehr Transparenz in die Parteifinanzen zu bringen, haben die NEOS ein ganzes Gesetzespaket vorgelegt. Eine dieser Initiativen steht am Mittwoch in Form einer Ersten Lesung zur Diskussion. Dabei geht es um volle Prüf- und Einsichtsrechte für den Rechnungshof in die Parteifinanzen. Derzeit kann der Rechnungshof die Angaben der Parteien nur eingeschränkt auf ihre Richtigkeit prüfen.

Verpflichtende Erdkabel für 110kV-Leitungen

Abgeschlossen wird der Block der Ersten Lesungen mit einem Antrag der NEOS, der die grundsätzlich verpflichtende Verwendung von Erdkabeln für neue Stromleitungen bis einschließlich 110kV zum Inhalt hat. Nur wenn dies ungebührlich hohe Kosten verursachen würde (mehr als zweieinhalb Mal teurer wäre) oder Naturschutzgründe dagegensprechen, sollen die Energieversorger weiter Freileitungen errichten dürfen. In den Erläuterungen zum Antrag geben die NEOS zu bedenken, dass Freileitungen nicht nur häufig auf Widerstand der betroffenen Bevölkerung stoßen, sondern auch das Landschaftsbild beeinträchtigen und mehr Fläche benötigen.

Der überwiegende Teil der zur Diskussion stehenden Anträge soll nach der Ersten Lesung dem Budgetausschuss zugewiesen werden. Bevorzugen die AntragstellerInnen eine Diskussion im zuständigen Fachausschuss, wird die Zuweisung dann erfolgen, sobald dieser Ausschuss eingerichtet ist. (Schluss) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments unter www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/ verfügbar.