Parlamentskorrespondenz Nr. 1070 vom 13.11.2019

Informationspflicht statt Amtsgeheimnis: Neuerlicher Vorstoß der NEOS für Informationsfreiheitsgesetz

Erste Lesung im Nationalrat, Gesetzentwurf soll im Budgetausschuss beraten werden

Wien (PK) – Die NEOS drängen neuerlich auf die Verankerung einer Informationspflicht für öffentliche Stellen anstelle des "aus der Monarchie stammenden" Amtsgeheimnisses, wie sie es formulieren. Ihr Gesetzentwurf zur Änderung der Bundesverfassung und zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes wurde heute im Nationalrat nach der Debatte in einer Ersten Lesung dem Budgetausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen, da der Verfassungsausschuss noch nicht eingerichtet wurde.

In den Erläuterungen zur Initiative pochen die NEOS darauf, dass Österreich in kaum einem Bereich dermaßen rückständig sei wie im Umgang von staatlichen Stellen mit Informationen. Zudem seien Transparenz und freier Zugang zu allen Informationen staatlicher Stellen die besten Mittel gegen Korruption und Steuergeldverschwendung, wie Nikolaus Scherak seitens der NEOS betonte.

Der Gesetzentwurf sieht eine umfassende Pflicht von Gebietskörperschaften, Behörden, öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Fonds, Gerichten und des Parlaments vor, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen bzw. im Falle von entsprechenden Anfragen Auskünfte zu erteilen. Das betrifft etwa auch in Auftrag gegebene Gutachten und Studien, Fördervergaben und Subventionen, Ergebnisse von Umweltmessungen, Haushalts- und Aktenpläne, allgemeine Weisungen sowie in öffentlichem Interesse liegende Verträge. Ausnahmen von der Informationspflicht sind nur für klar definierte Fälle vorgesehen, etwa wenn die Veröffentlichung nationalen Sicherheitsinteressen oder EU-Recht zuwiderlaufen würde oder die unbeeinträchtigte Vorbereitung von Entscheidungen gefährdet wäre.

Darüber hinaus geht es den NEOS um die Einrichtung eines unabhängigen Informationsbeauftragten als Anlaufstelle für BürgerInnen. Außerdem soll für die Beantwortung von Auskunftsbegehren eine Frist und zudem eine Gebührenfreiheit von abschlägigen Bescheiden vorgesehen werden.

Informationsfreiheit als grundsätzliches Anliegen, aber noch mit Diskussionsbedarf

Für BürgerInnen müsste es selbstverständlich sein, Informationen zu erhalten und Dinge bei staatlichen Stellen hinterfragen zu können, unterstrich Nikolaus Scherak die Forderungen der NEOS. Auch rechtlich sei man dazu mittlerweile bis zu einem gewissem Grad verpflichtet. Der NEOS-Vorschlag beinhalte sowohl eine Pflicht für die öffentlichen Stellen, Informationen in allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen, als auch ein verfassungsmäßiges Recht für die Menschen auf diese Informationen.

Viele in diesem Haus seien sich einig, was den Wunsch nach Informationsfreiheit betreffe, meinte dazu ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl. Es gehe aber auch um Datenschutz und um Wettbewerbsfähigkeit für österreichische Unternehmen bzw. jene mit staatlicher Beteiligung. Das stelle ein Spannungsfeld dar, weshalb es bisher in dieser Frage noch nicht zu einer Lösung gekommen sei. Manche Aspekte in der NEOS-Vorlage bezeichnete Gerstl als überschießend. Seine Hand sei aber ausgestreckt, das Thema weiter zu verhandeln.

Thomas Drozda (SPÖ) ist eine ausgestreckte Hand nicht genug, zumal eine Reihe von JournalistInnen seit Jahren die Informationsfreiheit einmahnen und Österreich auch im internationalen Vergleich in diesem Bereich weit abgeschlagen sei. Er sprach sich für eine rasche Lösung aus, die Vorschläge lägen seit Jahren auf dem Tisch. Alma Zadić (Grüne) kann den NEOS-Forderungen viel abgewinnen, wie sie sagte. Ein solches Gesetz wäre ihr zufolge ein wichtiger Schritt in Richtung eines "gläsernen Staats" mit Transparenz und dem Recht auf Informationen staatlicher Stellen. Das derzeit bestehende Auskunftsrecht reiche bei weitem nicht aus, so Zadić, die umgekehrt aber auch zu bedenken gab, dass ein solches Gesetz Ausnahmen – etwa hinsichtlich Datenschutz und nationaler Sicherheit - brauche. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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