Parlamentskorrespondenz Nr. 1084 vom 15.11.2019

Neu für den Justizausschuss

Ehe für alle, Entschädigung von homosexuellen Strafrechtsopfern sowie Kampf gegen Korruption im Visier von Anträgen der NEOS

Wien (PK) – Die NEOS wollen eingetragenen PartnerInnen die Möglichkeit bieten, ihre Partnerschaft als Ehe weitergelten zu lassen. In einer weiteren Initiative fordert die pinke Fraktion Rehabilitation und Entschädigung für Opfer der mittlerweile aufgehobenen Anti-Homosexuellen-Paragraphen des StGB. Darüber hinaus geht es den NEOS auch um eine Verschärfung des Kampfes gegen Korruption, so etwa durch Einführung eines Straftatbestands der "Anfütterung" von Parteien.

Ehe für alle: NEOS wollen Umwandlung eingetragener Partnerschaften in Ehe ermöglichen

Ziel eines von NEOS-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak  vorgeschlagenen Ehe-Partnerschafts-Anpassungsgesetzes 2020 (80/A) ist es, das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs im Zusammenhang mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Personen vollständig umzusetzen. Eingetragene PartnerInnen sollen demnach die Möglichkeit erhalten, ihre Partnerschaft als Ehe weitergelten zulassen, indem sie eine entsprechende gemeinsame Erklärung vor dem zuständigen Standesamt abgeben. Gleiches soll auch für die Umwandlung einer Ehe in eine eingetragene Partnerschaft gelten.

NEOS fordern volle Rehabilitation und Entschädigung der homosexuellen Strafrechtsopfer

Rehabilitation und Entschädigung für Opfer der Anti-Homosexuellen-Paragraphen des Strafgesetzes fordern die NEOS. Der Verfassungsgerichtshof habe bereits 2002 die entsprechenden Tatbestände des StGB als verfassungswidrig aufgehoben, in der Sache habe sich daraufhin aber wenig bewegt, beklagt Yannick Shetty. Zwar sei im Jahr 2015 die Möglichkeit einer Tilgung aus dem Strafregister im Wege einer Einzelfallprüfung geschaffen worden, einen Anspruch auf Entschädigung für die Opfer gebe es bis dato allerdings nicht. Der LGBTI-Sprecher der NEOS drängt nun in einem Entschließungsantrag (67/A(E)) auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf seitens des Justizressorts, mit dem Personen, die aufgrund der mittlerweile aufgehobenen Anti-Homosexuellen-Paragraphen des StGB verurteilt worden waren, rehabilitiert werden und angemessene Entschädigungen erhalten, sofern die begangenen Taten heute nicht mehr strafbar sind.

NEOS wollen Korruptionstatbestände des StGB in Bezug auf zukünftige Amtsträgereigenschaften erweitern...

Das Ibiza-Video legt nach Ansicht der NEOS eine Gesetzeslücke bei Vorteilsannahme und verbotener Intervention offen. So hätte der damalige Abgeordnete Strache im Falle einer zukünftigen Regierungsbeteiligung als Gegenleistung für verdeckte Parteispenden Vorteile bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Aussicht gestellt. Für das zu beeinflussende Amtsgeschäft sei er aber nicht zuständig gewesen, sodass eine Strafbarkeit nicht gegeben sei, erinnert Nikolaus Scherak. In einem Entschließungsantrag (66/A(E)) plädiert der Verfassungssprecher der NEOS nun dafür, die Strafbarkeit nach den Korruptionstatbeständen des StGB auch auf jene Fälle zu erweitern, in denen die Annahme, die Forderung oder das Sich-Versprechenlassen unrechtmäßiger Vorteile in Hinblick auf eine zukünftige Amtsträgereigenschaft geschieht.

...und "Anfüttern" von Parteien unter Strafe stellen

Den Hebel wollen die NEOS überdies auch beim "Anfütterungstatbestand" ansetzen. Im Lichte jüngster Korruptionsfälle, die politische Parteien und deren Organe in den Augen der Bevölkerung gemeinhin als käuflich erscheinen lassen, sei die derzeitige Rechtslage problematisch und bedürfe dringend einer Klarstellung, gibt Nikolaus Scherak zu bedenken. Er schlägt deshalb die Schaffung eines Straftatbestands der "Anfütterung" von politischen Parteien vor (63/A(E)), wobei er argumentiert, damit könnte ein Schritt in Richtung sauberer und transparenter Parteifinanzen gesetzt und das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie gestärkt werden. (Schluss) hof