Parlamentskorrespondenz Nr. 1088 vom 15.11.2019

Neu für den Sozialausschuss

Kaufmann und Arbeitnehmerbegriff: NEOS verlangen Anpassungen im Angestelltengesetz

Wien (PK) – Die NEOS wollen das Angestelltengesetz "ins 21. Jahrhundert bringen" und fordern in diesem Sinn die Verankerung eines einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs sowie die Ersetzung des veralteten Begriffs "Kaufmann" durch "Unternehmer".

NEOS für einheitlichen Arbeitnehmerbegriff

Die NEOS unternehmen einen neuerlichen Anlauf in Richtung eines einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs. Sozialsprecher Gerald Loacker geht es in seinem Initiativantrag (90/A) auf Änderung des Angestelltengesetzes darum, letzte bestehende Ungleichheiten zwischen Angestellten und ArbeitnehmerInnen – etwa im Zusammenhang mit der Regelung der Kündigungsgründe - zu beseitigen. Es könne nicht sein, dass im 21. Jahrhundert immer noch Klassenunterschiede zwischen Arbeitnehmergruppen verschiedener Wertigkeiten herrschen, gibt er zu bedenken.

"Unternehmer" statt "Kaufmann": NEOS verlangen "Update" des Angestelltengesetzes

Das Angestelltengesetz knüpfe nach wie vor an den veralteten und nur noch historisch verständlichen Kaufmannsbegriff an, der schon lange in Widerspruch zu dem das übrige Wirtschaftsrecht prägenden Begriff des Unternehmers steht, kritisiert Gerald Loacker. Während man im Handelsgesetzbuch diese Problematik schon vor 15 Jahren erkannt habe, wäre es nun auch an der Zeit, das Angestelltengesetz ins 21. Jahrhundert zu bringen und den Begriff des Kaufmanns durch jenen des Unternehmers zu ersetzen, betont der NEOS-Sozialsprecher und schlägt entsprechende Gesetzesänderungen vor (79/A). (Schluss) hof