Parlamentskorrespondenz Nr. 1097 vom 19.11.2019

Neu im Budgetausschuss

FPÖ-Anträge zu Mindestsicherung und Pflege

Wien (PK) – Die FPÖ drängt in einer Initiative auf unverzügliche Erlassung von Ausführungsgesetzen der Länder zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Beim Thema Pflege legen die Freiheitlichen ein eigenes Pflegemodell vor, dass vor allem eine finanzielle Anerkennung der häuslichen Pflege vorsieht.

Mindestsicherung: FPÖ pocht auf Ausführungsgesetze der Länder

FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch erinnert daran, dass nach § 10 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes die Länder verpflichtet sind, innerhalb von sieben Monaten nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes Ausführungsgesetze mit Übergangsbestimmungen zu erlassen. Einzelne Landesregierungsmitglieder, wie etwa die zuständige SPÖ-Landesrätin Doris Kampus in der Steiermark oder der Wiener SPÖ-Landesrat Peter Hacker würden sich nun aber weigern, ihren Landtagen entsprechende Ausführungsgesetze vorzulegen, um eine Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes bis zum 31.12.2019 vorzunehmen. Damit werde klar gegen verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Regelungen verstoßen, gibt Belakowitsch zu bedenken und fordert in einem Entschließungsantrag (45/A(E)) die Sozialministerin und den Bundeskanzler auf, mit den Landesregierungen Kontakt aufzunehmen und die unverzügliche Umsetzung des § 10 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz einzumahnen.

FPÖ drängt auf finanzielle Anerkennung der häuslichen Pflege

FPÖ-Mandatar Norbert Hofer weist auf die dramatische Situation im Pflegebereich hin und legt in einem Entschließungsantrag (48/A(E)) ein Pflegemodell seiner Fraktion vor, das vor allem auf die finanzielle Anerkennung der häuslichen Pflege abzielt. Demnach sollten Pflegebedürftige, die daheim betreut und gepflegt werden, um 50% mehr Pflegegeld in allen Pflegestufen ab Stufe 3 erhalten. Die Zuwendungen sollten dabei nach dem Anpassungsfaktor auf Grundlage des Richtwerts valorisiert werden. Beim Richtwert wiederum will die FPÖ auf die Erhöhung der Verbraucherpreise abstellen. Der Zuschlag beim Pflegegeld für Demenzkranke schließlich soll von 25 Stunden auf 30 Stunden erhöht werden, wenn zu Hause gepflegt wird. (Schluss) hof 


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