Parlamentskorrespondenz Nr. 1107 vom 20.11.2019

Neu im Geschäftsordnungsausschuss

Behandlung von Volksbegehren und Bürgerinitiativen im Nationalrat

Wien (PK) – Die SPÖ und die NEOS haben Anträge betreffend den Umgang des Nationalrats mit Bürgeranliegen eingebracht. So schlägt die SPÖ eigene Nationalratssitzungen zur Behandlung von Volksbegehren vor. Zudem sollen Bürgerinitiativen elektronisch eingebracht werden können. Den NEOS ist auch eine Aufwertung des Petitionsausschusses ein Anliegen. Alle drei vorliegenden Anträge basieren auf Initiativen aus den letzten Gesetzgebungsperioden und sind vor der Zuweisung an den Geschäftsordnungsausschuss einer Ersten Lesung zu unterziehen.

Attraktivere parlamentarische Behandlung von Volksbegehren

Die Initiative der SPÖ zur parlamentarischen Behandlung von Volksbegehren (55/A) beruht auf den Ergebnissen einer parlamentarischen Enquete-Kommission, die 2014 und 2015 über Möglichkeiten der Stärkung der Demokratie in Österreich beraten hat. Konkret schlägt SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried vor, mit eigenen Volksbegehrens-Sitzungen einen neuen Typus von Plenarsitzungen zu schaffen, bei denen es ausschließlich um das jeweilige Bürgeranliegen geht. Eine solche Sitzung ist sowohl bei der Aufnahme der Beratungen über ein Volksbegehren – spätestens vier Wochen nach dessen Einlangen – als auch am Ende des Beratungsprozesses vorgesehen. Außerdem tritt die SPÖ dafür ein, den InitiatorInnen eines Volksbegehrens ein Rederecht im Plenum zu gewähren und ausnahmslos einen eigenen Ausschuss zur Vorberatung eines Bürgerbegehrens einzusetzen.

Um die Bevölkerung besser über alle im Nationalrat eingelangten Volksbegehren zu informieren, plädiert Leichtfried darüber hinaus für die Einrichtung einer eigenen Internet-Plattform des Parlaments. Über diese Plattform soll es den Klubs auch möglich sein, Stellungnahmen zu einem Volksbegehren abzugeben.

Elektronische Einbringung von Bürgerinitiativen…

Schon jetzt ist es möglich, im Nationalrat eingebrachte Bürgerinitiativen und Petitionen elektronisch zu unterstützen. Die Initiative selbst muss derzeit allerdings noch in Papierform – unter Beilage von 500 Unterschriften – vorgelegt werden. Das soll sich, geht es nach einem weiteren Antrag der SPÖ (54/A) ändern. Künftig sollen die InitiatorInnen die Wahl haben, ob sie dem Hohen Haus eine Bürgerinitiative in elektronischer Form oder in Papierform vorlegen, wobei die elektronische Unterschriftensammlung auf einer eigenen Plattform – unter Zuhilfenahme des Zentralen Wählerregisters – erfolgen soll. Für die Erreichung der notwendigen 500 elektronischen Signaturen ist eine Frist von einem Jahr vorgesehen. Die Zahl der von einem Erstunterzeichner gestarteten Initiativen soll auf gleichzeitig fünf beschränkt werden.

Nichts ändern soll sich gemäß dem Antrag an der Möglichkeit für Abgeordnete, Bürgeranliegen mit ihrer Unterstützung als Petition einzubringen. Allerdings soll auch für Petitionen – wie für Bürgerinitiativen – ausdrücklich festgeschrieben werden, dass sie weder Datenschutzinteressen Dritter verletzen noch beleidigende Äußerungen enthalten dürfen. Darüber hinaus will die SPÖ ErstunterzeichnerInnen von Bürgerinitiativen das Recht einräumen, zu Beginn der inhaltlichen Behandlung des Anliegens im Petitionsausschuss eine kurze einleitende Stellungnahme abzugeben.

…und Aufwertung des Petitionsausschusses

Auch die NEOS wollen die BürgerInnen stärker in den politischen Diskussionsprozess einbinden und schlagen in diesem Sinn nicht nur vor, die elektronische Einbringung von Bürgerinitiativen zu ermöglichen, sondern auch den Petitionsausschuss des Nationalrats aufzuwerten (74/A).

Konkret spricht sich Michael Bernhard, ähnlich wie die SPÖ, dafür aus, die elektronische Unterstützung von Bürgerinitiativen über eine eigens eingerichtete Internet-Plattform des Parlaments zu ermöglichen, wobei die InitiatorInnen vier Monate Zeit erhalten sollen, die notwendigen 500 Unterstützungserklärungen zu sammeln. Gelingt es, mehr als 5.000 Wahlberechtigte für ein Anliegen zu gewinnen, sieht der Antrag ein zwingendes Hearing im Petitionsausschuss des Nationalrats vor. Zudem soll für vom Ausschuss eingeholte Stellungnahmen der zuständigen Regierungsmitglieder bzw. der Volksanwaltschaft eine Antwortfrist von acht Wochen festgelegt werden.

Weitere Punkte des Antrags betreffen die Möglichkeit der gemeinsamen Behandlung ähnlicher Petitionen und Bürgerinitiativen in Form eines Leitakts sowie die Information der InitiatorInnen über das Ergebnis der Beratungen durch die Parlamentsdirektion. (Schluss) gs