Parlamentskorrespondenz Nr. 1115 vom 21.11.2019

Neu für den Sozialausschuss

SPÖ drängt auf faire Arbeits- und Erholungszeiten und fordert neues Arbeitsmarktprogramm

Wien (PK) – Die 2018 unter der Regierung von ÖVP und FPÖ beschlossene Einführung des 12-Stunden-Arbeitstags und der 60-Stunden-Arbeitswoche will die SPÖ nicht ohne weiteres hinnehmen. In mehreren Anträgen skizziert sie ihre Sicht einer Arbeitszeitflexibilisierung bei Erhalt der Lebensqualität. Weiters fordern die SozialdemokratInnen ein staatliches Jobprogramm für Langzeitarbeitslose.

Sechs Wochen Urlaub auch bei Arbeitgeberwechsel

Mit einer Änderung des Urlaubsgesetzes (41/A) will SPÖ-Abgeordneter Josef Muchitsch einen erleichterten Zugang zur sechsten Urlaubswoche sicherstellen. Sie soll ArbeitnehmerInnen künftig in jedem Fall nach 25 Arbeitsjahren zustehen, unabhängig davon, bei welchem Arbeitgeber die Dienstzeiten erworben wurden. Wobei laut Antrag grundsätzlich auch alle Zeiten einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie bestimmte Schul- und Studienzeiten einzurechnen wären. Einzige weitere Zugangsvoraussetzung wäre das Bestehen des laufenden Arbeitsverhältnisses seit mindestens einem Jahr.

Begründet wird der Antrag von Muchitsch damit, dass es einen Ausgleich zur verlängerten täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit brauche. Die ArbeitnehmerInnen benötigten zusätzliche Erholungsphasen, um die zusätzlichen Belastungen abzubauen.

Rechtsanspruch auf 4-Tage-Woche

Einen Rechtsanspruch auf eine 4-Tage-Woche will Abgeordneter Muchitsch mit einem weiteren Initiativantrag (42/A) zur Umsetzung bringen. Unter anderem soll mit der beantragten Änderung des Arbeitszeitgesetzes den ArbeitnehmerInnen ermöglicht werden, eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zehn Stunden auf eine selbst gewählte Zahl von Arbeitstagen zu verteilen. Möglichkeiten, dies abzulehnen, hätte der Arbeitgeber nur, falls der Betrieb darunter leidet, und auch dann könnte die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer solange weiter darauf beharren, bis das Arbeits- und Sozialgericht einer etwaigen Klage des Arbeitgebers stattgibt. In seiner Begründung bemerkt Muchitsch, die ÖVP-FPÖ-Koalition habe als Ausgleich für die Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit eine entsprechende Flexibilisierung der Arbeitszeitverteilung versprochen, ohne dies legistisch umzusetzen.

Keine Arbeitszeitverlängerung ohne Ausgleich

In einem Entschließungsantrag (43/A(E)) fasst Muchitsch zusammen, unter welchen Bedingungen flexiblere Arbeitszeiten den MitarbeiterInnen auferlegt werden können. Neben dem Rechtsanspruch auf eine 4-Tage-Arbeitswoche sei dabei die Mitbestimmung von Betriebsrat, Arbeitsinspektion und –medizin zentral, um krankmachenden Effekten von Überarbeitung vorzubeugen. Grundsätzlich sollten überlange Arbeitstage auf Einzelfälle beschränkt und ohne zeitnahen Ausgleich verboten werden, so Muchitsch, der stattdessen eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich empfiehlt. Dadurch würden Arbeitnehmerzufriedenheit und Produktivität gesteigert.

Arbeitsmarktprogramm für Langzeitarbeitslose

Besorgt zeigt sich die SPÖ über den drohenden Konjunkturabschwung, der einen Anstieg der Arbeitslosigkeit erwarten lasse. Als Weiterentwicklung des unter der letzten Regierung beendeten Arbeitsmarktprogramms Aktion 20.000 schlägt Antragsteller Muchitsch (SPÖ) deswegen ein staatliches Jobprogramm im Rahmen eines Arbeitsmarktpakets für Langzeitarbeitslose vor (44/A(E)). Ziel dabei sei die Schaffung von öffentlich garantierten und finanzierten dauerhaften Arbeitsverhältnissen auf Gemeindeebene für die rund 40.000 Langzeitarbeitslosen, die älter als 45 Jahre sind. Außerdem soll das Paket einen Rechtsanspruch auf Qualifizierungsgeld beinhalten, mit dem für alle über 25-Jährigen berufliche Neuorientierung beziehungsweise Weiterbildung ermöglicht wird. (Schluss) rei


Themen