Parlamentskorrespondenz Nr. 1116 vom 21.11.2019

Neu für den Bautenausschuss

SPÖ will Provisionen für Wohnungsmakler nur entsprechend dem Erstauftraggeber-Prinzip

Wien (PK) – Mit einer Änderung des Maklergesetzes will die SPÖ erreichen, dass eine Provision bei Verträgen über Wohnungen und Wohnräume nur unter streng definierten Voraussetzungen gefordert werden kann (51/A). Für MaklerInnen soll demnach laut dem von SPÖ-Abgeordneter Ruth Becher eingebrachten Initiativantrag das Erstanbieter-Prinzip gelten. Sie sollen eine Maklerprovision von Wohnungssuchenden damit nur dann verlangen können, wenn ein Vertrag über Wohnungen oder Wohnräume zustande kommt, die dem Makler/der Maklerin noch nicht von der Gegenseite bekannt gegeben worden waren oder ihm/ihr sonst wie bekannt wurden.

Für solche Vereinbarungen soll laut dem Antrag zudem gelten, dass sie zwingend schriftlich abzuschließen sind. Auch sollen Verträge unwirksam sein, die Wohnungssuchende verpflichten würden, ein Vermittlungsentgelt zu zahlen, das ursprünglich von einem anderen Vertragspartner geschuldet wurde. Verstöße gegen diese Bestimmungen sollen mit bis zu 25.000 € bestraft werden. (Schluss) sox


Themen