Parlamentskorrespondenz Nr. 1125 vom 26.11.2019

Unfallgefahr am Arbeitsplatz sinkt

Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für 2017 und 2018 nennt Schutz vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen als Schwerpunkt

Wien (PK) – Obwohl im Vorjahr ein Anstieg an Arbeitsunfällen in absoluten Zahlen registriert wurde, befindet sich die Unfallquote der unselbständig Erwerbstätigen weiter im Sinken. Das zeigt der Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion Österreichs in den Jahren 2017 und 2018 (III-68 d.B.), den das Sozialministerium dem Nationalrat übermittelt hat. So reduzierten sich 2018 die Unfälle pro 10.000 Versicherten von 284 auf 283. Als Ursache für die gleichzeitig von 88.275 auf 90.176 gestiegene Anzahl an Unfällen sehen die VerfasserInnen des Berichts die wachsende Zahl an beschäftigten ArbeitnehmerInnen. Die relative Unfallgefahr sei somit dem langjährigen Trend folgend weiterhin gesunken.

Als Tätigkeitsschwerpunkt der Arbeitsinspektion im Berichtszeitraum führen Sozialministerin Brigitte Zarfl und Zentral-Arbeitsinspektorin Anna Ritzberger-Moser im Vorwort die Beratung von Unternehmen hinsichtlich der Gefahren krebserregender Arbeitsstoffe an. In mehr als 600 Betrieben konnten demnach die InspektorInnen die diesbezüglichen Arbeitsbedingungen von rund 10.000 exponierten ArbeitnehmerInnen kontrollieren beziehungsweise verbessern. Hervorgehoben wird im Bericht außerdem, dass der österreichische EU-Ratsvorsitz im zweiten Halbjahr 2018 eine Einigung zur Änderung der Karzinogene-Richtlinie erreichte.

Ende 2018 waren für die Tätigkeit der Arbeitsinspektorate 251.562 Arbeitsstätten vorgemerkt, also um 517 Arbeitsstätten mehr als 2017. Insgesamt waren dort 3.349.368 (2017: 3.261.597) MitarbeiterInnen beschäftigt.

Weniger Verstöße und Strafanzeigen

62.405 Kontrollen (2017: 63.649) tätigten die ArbeitsinspektorInnen letztes Jahr an 45.267 Arbeitsstätten (2017: 44.024), auf 11.775 Baustellen (2017: 12.720) sowie an 1.342 auswärtigen Arbeitsstellen (2017: 1.257). Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften wurden bei 44,3% (2017: 46,5%) aller Kontrollen festgestellt, in absoluten Zahlen 94.906 (2017: 112.072) mal. Wie schon in den Jahren davor betrafen die meisten Mängel die Bereiche Technik und Arbeitshygiene, gefolgt von Verstößen gegen den Verwendungsschutz – dazu gehören der Mutterschutz sowie Bestimmungen zur Arbeits- und Ruhezeit. Deutlich zurückgegangen ist allerdings die Zahl an Strafanzeigen der Arbeitsinspektion bei den zuständigen Verwaltungsbehörden; wurden 2017 noch 1.282 Anzeigen erstattet, waren es 2018 nur noch 934. Insgesamt mussten Unternehmen im Vorjahr 1.496.764 € an Strafen zahlen, bei 846 abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahren.

Zur allgemeinen Kontrollstatistik der Arbeitsinspektion hinzu treten die durchgeführten Lenkerkontrollen. In diesem Bereich wurden 2018 weitere 1.053 Kontrollen durchgeführt. Das waren zwar deutlich weniger als 2014 (2.176 Kontrollen), bei der Zahl der überprüften Arbeitstage (2018: 391.074) ergeben sich im Vergleich zu den vergangenen vier Jahren aber keine gravierenden Unterschiede. 4.005 Übertretungen wurden dabei festgestellt, Gründe dafür waren unter anderem keine oder zu kurze Lenkpausen, zu lange Tageslenkzeiten sowie Mängel bei Fahrtenbüchern und Kontrollgeräten.

Mehr tödliche Arbeitsunfälle

Absolut gesehen stieg in den letzten beiden Jahren im Vergleich zu 2016 die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wieder an (von 87.449 auf zuletzt 90.176). 2018 gab es außerdem mehr Unfälle mit tödlichem Ausgang, nämlich 83 (2016: 60, 2017: 69). Häufigste Unfallursache war der Kontakt mit einem scharfen, spitzen, harten oder rauen Gegenstand (29.562), gefolgt vom Aufprallen des Opfers (22.202) und dem Zusammenstoßen des Opfers mit einem sich bewegenden Gegenstand (12.473). Eingeordnet nach Wirtschaftsbereichen ereigneten sich die meisten Unfälle bei der Herstellung von Waren, am Bau und im Handel beziehungsweise bei der Reparatur von Kraftfahrzeugen. Männer hatten 2018 erneut ein deutlich höheres Unfallrisiko als Frauen (Männer: 67.856 Arbeitsunfälle, Unfallquote 380; Frauen: 22.320 Arbeitsunfälle, Unfallquote 159).

Im Zuge von Erhebungen schwerer oder tödlicher Arbeitsunfälle erstattete die Arbeitsinspektion letztes Jahr 206 Anzeigen an die Kriminalpolizei bzw. Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Vorliegens einer Straftat.

1.106 Fälle von Berufserkrankungen registrierten die InspektorInnen 2018, die Betroffenen waren vorwiegend männlich (972). Als Hauptleiden dokumentiert der Bericht von Lärm verursachte Schwerhörigkeit (642), Krebserkrankungen durch Asbest (119) und Hauterkrankungen (118). 89 mal führten die Krankheiten zum Tod, meist aufgrund von Asbestose.

410 Kontrollen im Bundesdienst

Gemäß Bundes-Bedienstetenschutzgesetz muss das Arbeitsinspektorat auch Bundesdienststellen prüfen. 2018 wurden bei 410 Kontrollen an Arbeitsstätten des Bundes 454 Mängel festgestellt, außerdem gab es 3.671 Arbeitsunfälle. Die meisten Kontrollbesuche erfolgten in Dienststellen des Innenministeriums, des Verteidigungsministeriums und an Schulen als Dienststellen des Bildungsministeriums. Generell bezeichnen die BerichtsautorInnen den Bundesbedienstetenschutz als zufriedenstellend. Die meisten Arbeitsunfälle meldeten letztes Jahr die Ressorts für Verteidigung und für Inneres, wobei man die meisten dieser Unfallmeldungen auf Verletzungen durch im Dienst ausgeübten Sport zurückführt.

Zwei Todesfälle gab es im Vorjahr im Bundesdienst zu beklagen. Im Bereich des Verteidigungsministeriums kollabierte ein Kaderanwärter im Rahmen der Sportausbildung und konnte nicht wiederbelebt werden, ein Bergretter im Dienst des Innenministeriums verunfallte tödlich bei einer Rettungsaktion.

Vorsorge als Auftrag der Arbeitsinspektion

Die Präventivarbeit der Arbeitsinspektion umfasste 2018 eine Vielzahl an Vorbesprechungen betrieblicher Projekte (38.121), die Teilnahme an behördlichen Verhandlungen wie gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren und Bauverhandlungen (13.396) und arbeitsinspektionsärztliche Beurteilungen und Beratungen (61.516). Das Prinzip "Beraten statt Strafen" spielt nicht zuletzt im Verkehrsbereich mit seinen besonderen Sicherheitsvorschriften eine große Rolle. Dementsprechend arbeitet das Verkehrs-Arbeitsinspektorat eng mit Verkehrsunternehmen zusammen, um für rechtliche Klarheit über die Bestimmungen für die jeweiligen Verkehrsträger (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Seilbahnen, Luftfahrt, Schifffahrt) zu sorgen und die Informationsweitergabe zu unterstützen.(Schluss) rei


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