Parlamentskorrespondenz Nr. 1138 vom 29.11.2019

Neu für den Verfassungsausschuss

Anträge betreffend die Wahl der Bundesregierung, die Bestellung von GeneralsekretärInnen, den Rechnungshof und die Beamtenpensionen

FPÖ will Regierung durch Nationalrat wählen lassen…

Wien (PK) – Die FPÖ spricht sich dafür aus, den Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin sowie die übrigen Mitglieder der Regierung künftig durch die Abgeordneten wählen zu lassen, und hat eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung beantragt (100/A). Damit würde nicht nur die Rolle des von der Bevölkerung gewählten Nationalrats gestärkt, sondern auch die Angelobung einer Regierung durch den Bundespräsidenten ohne Nationalratsmehrheit verhindert, argumentieren FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl und seine Fraktionskollegin Susanne Fürst. Auch das Recht auf Entlassung der Bundesregierung oder der Regierungsspitze soll dem Bundespräsidenten – bzw. der Bundespräsidentin – gemäß dem FPÖ-Antrag entzogen werden.

Vorausgehen soll der Wahl der Regierung bzw. einzelner MinisterInnen durch den Nationalrat ein Vorschlag des Hauptausschusses. Die Regierungsmitglieder sollen wie derzeit nicht dem Nationalrat angehören müssen, aber zu diesem wählbar sein.

…und ortet Ungerechtigkeiten im Pensionssystem

Ein weiteres Anliegen ist der FPÖ eine Adaptierung des Pensionsgesetzes (99/A). Sie will damit ihrer Meinung nach bestehende Ungerechtigkeiten in Bezug auf die Berücksichtigung von Nebengebühren bei der Pensionsberechnung beseitigen. Durch die geltende Deckelung sind laut Abgeordnetem Christian Lausch BeamtInnen mit niedrigem Grundgehalt und zahlreichen Nebengebühren wie ExekutivbeamtInnen im Außendienst gegenüber hochrangigen BeamtInnen benachteiligt. Zudem würden für ASVG-Versicherte zum Teil günstigere Regelungen gelten.

Verschärft wird die Situation laut FPÖ dadurch, dass der mit der Pensionsreform eingeführte Deckel zur Begrenzung von Durchrechnungsverlusten ab 2020 ausläuft. Sie rechnet dadurch mit zum Teil dramatisch niedrigeren Beamtenpensionen. BeamtInnen in Niedriglohngruppen könnte künftig sogar ein niedrigerer Ruhebezug gebühren als ASVG-Versicherten. Lausch zufolge ist aus diesem Grund auch ein Musterverfahren im Laufen.

Staatsnahe Unternehmen: NEOS fordern mehr Prüfbefugnisse für den Rechnungshof

Um eine Ausweitung der Prüfbefugnisse des Rechnungshofs geht es den NEOS (102/A). Konkret wollen Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und seine FraktionskollegInnen es dem Rechnungshof ermöglichen, Unternehmen bereits ab einer 25%-igen Beteiligung der öffentlichen Hand zu prüfen. Derzeit können Prüfungen bei Beteiligungen unter 50% nur dann eingeleitet werden, wenn das Unternehmen durch den Staat beherrscht wird. Das sorge für Rechtsunsicherheit und verhindere notwendige Prüfungen, macht Hoyos-Trauttmansdorff geltend. Zudem verweisen die NEOS in der Begründung des Antrags darauf, dass die geforderte Senkung des Schwellenwerts auf 25% auch dem Rechnungshof selbst ein Anliegen ist und ein solcher bereits in vier Bundesländern für die dortigen Landesrechnungshöfe zum Tragen kommt.

GeneralsekretärInnen: NEOS wollen alte Gesetzeslage wieder herstellen

Ein weiterer Antrag der NEOS zielt darauf ab, die Macht der Generalsekretäre in den Ministerien zu beschränken und die vor 2017 geltende Gesetzeslage wieder herzustellen (108/A). Demnach soll Generalsekretärinnen und Generalsekretäre weder ein Weisungsrecht noch eine Vorgesetztenfunktion zukommen. Vielmehr sollen sie wie in der Vergangenheit ausschließlich koordinierende Aufgaben wahrnehmen dürfen. Außerdem spricht sich Gerald Loacker dafür aus, die bestehende Ausnahmebestimmung im Ausschreibungsgesetz für entsprechende Postenbesetzungen zu streichen und das Anspruchsrecht von GeneralsekretärInnen auf einen Beamtenstatus zurückzunehmen.

Loacker begründet die Initiative damit, dass die Position eines Generalsekretärs bzw. einer Generalsekretärin in einem extremen Spannungsverhältnis zur Ministerverantwortlichkeit stehe. Zudem würde sich durch die herausragende Alleinstellung dieses Amtes eine hohe Missbrauchsanfälligkeit ergeben. Der Skandal rund um die BVT-Hausdurchsuchung habe gezeigt, wie problematisch umfassende Macht, Vorgesetztenfunktion und Weisungsbefugnis sein könnten, so Loacker.

Sowohl der Antrag der NEOS zu den GeneralsekretärInnen als auch der Antrag der FPÖ zur Wahl der Bundesregierung sollen vor der Zuweisung an den Verfassungsausschuss einer Ersten Lesung unterzogen werden. (Schluss) gs