Parlamentskorrespondenz Nr. 1142 vom 29.11.2019

Neu für den Menschenrechtsausschuss

NEOS fordern Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention

Wien (PK) – Auch in der neuen Gesetzgebungsperiode machen die NEOS einen Anlauf, um die Rechtsstellung von Kindern in Österreich gegenüber dem Staat zu stärken (105/A(E)).

Ein entsprechendes Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention hat Österreich 2012 unterzeichnet, aber bislang nicht ratifiziert, beklagen die NEOS-Abgeordneten Yannick Shetty und Nikolaus Scherak. Die Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention würde Kindern eine Individualbeschwerde bei Verletzungen ihrer Rechte ermöglichen. Das heißt, dass sich Betroffene nach Erschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs an einen unabhängigen UN-Kinderrechtsausschuss wenden und Rechtsverletzungen eines Staates vorbringen könnten. (Schluss) keg