Parlamentskorrespondenz Nr. 1184 vom 11.12.2019

NEOS machen Druck für Spielerschutzmaßnahmen im Glückspiel

Debatte über Dringlichen Antrag im Nationalrat greift auch Causa Casinos auf

Wien (PK) – Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen rund um die Casinos Austria AG befasste sich heute auch der Nationalrat mit dem Thema Glückspiel. In einem Dringlichen Antrag orten die NEOS Defizite bei der Suchtprävention und vermissen überdies eine organisatorische Trennung von Aufsicht und Wahrnehmung der Eigentümerrechte. Konkret forderte Klubchefin Beate Meinl-Reisinger gesetzliche Regelungen, mit denen ein umfangreicher Spielerschutz sichergestellt werden kann, der alle Bereiche des Automatenspiels außerhalb von Spielbanken umfasst. Finanzminister Eduard Müller verwies in seiner Stellungnahme auf die im Finanzministerium eingerichtete Stelle für Spielerschutz und versicherte im Übrigen, sein Ressort werde die Anstrengungen zur Sicherstellung des Spielerschutzes und zur Eindämmung des illegalen Glückspiels konsequent fortsetzen.  

Meinl-Reisinger fordert strengere Limits beim Spiel an Automaten und Entflechtung der Interessen zwischen Regulator und Eigentümer

Das Glücksspiel sei ein äußerst lukratives Geschäft, das sehr viel mit der Vernichtung von Existenzen zu tun habe, schickte Meinl-Reisinger voraus und stellte kritisch fest, Spielerschutz bleibe in Österreich ein gut gemeintes Lippenbekenntnis. Die Klubobfrau der NEOS erinnerte in diesem Zusammenhang an eine Studie des Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen, die sich vor allem kritisch mit der Spieldauer pro Einzelspiel und dem maximalen Einsatz auseinandersetzt und in diesen Bereichen erheblichen Nachbesserungsbedarf feststellte.

Nicht nachvollziehbar ist nach Einschätzung Meinl-Reisingers auch die derzeitige Konzentration von Aufsicht und der Wahrung der Eigentümerrechte im Finanzministerium, was, wie sie zu bedenken gab, die Gefahr von Interessenskonflikten mit sich bringe. Der Staat müsse seine Rolle als effizienter Regulator ernst nehmen und sicherstellen, dass gesetzliche Vorgaben durchgesetzt werden. Wenn sich jedoch der Eigentümer und Regulator letztlich selbst kontrolliert, dann werden der Versuch eines wirksamen Vollzugs der Gesetze und das Streben nach einem strengeren Spielerschutz zur inneren Zerreißprobe für jeden Minister, warnte Meinl-Reisinger.    

Die von den NEOS nun vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen unter anderem eine Begrenzung des Spieleinsatzes mit 0,30 Euro pro Spiel statt bisher 10 Euro sowie ein Gewinnlimit von 3 Euro pro Spiel statt bisher 10.000 Euro. Für das Spiel an Glückspielautomaten soll es darüber hinaus auch eine zeitliche Schranke geben. Demnach sieht der Antrag Meinl-Reisingers eine höchst zulässige Tagesspieldauer von drei Stunden vor, wobei nach 90 Minuten ununterbrochenen Spiels der Automat für mindestens fünf Minuten abgeschaltet werden soll und der Spieler im Sinne einer Abkühlphase für einen Zeitraum von 30 Minuten zu sperren ist.

Meinl-Reisinger kam in ihrer Wortmeldung auch auf die Causa Casinos zu sprechen und ortete eine Reihe offener Punkte, die es in dem von ihrer Fraktion gemeinsam mit der SPÖ beantragten Untersuchungsausschuss zu klären gelte. So stelle sich etwa die Frage, ob bzw. inwieweit die höchsten Regierungsvertreter, aber auch die Spitzen der ÖVP, von dem Machtpoker um die CASAG Kenntnis gehabt haben und welchen Deal es angesichts der Bestellung Peter Sidlos gegeben hatte. Wissen will die Klubobfrau der NEOS darüber hinaus, ob es der Novomatic auch um einen Zugang zu den lukrativen Online-Lizenzen gegangen ist. Schließlich erwartet sich Meinl-Reisinger auch Informationen über allfällige Geldflüsse von Novomatic an Vereine und Netzwerke im Umfeld von FPÖ und ÖVP.

Müller: Finanzministerium setzt die geltenden Spielerschutzbestimmungen konsequent um

Für das Glücksspiel sei angesichts der Risiken für die SpielerInnen die gesellschaftspolitische Verantwortung des Staats gefragt, stellte Finanzminister Eduard Müller klar und bezeichnete einen entsprechenden ordnungspolitischen Rahmen für unumgänglich. So enthalte bereits das Glücksspielgesetz Maßnahmen zum Spielerschutz, wie etwa eine Abkühlphase oder eine Begrenzung der Einsätze. Den Ländern als Ausführungsgesetzgeber stehe die Möglichkeit zu, strengere Regelungen für automatisiertes Glücksspiel zu schaffen.

Darüber hinaus sei im Finanzministerium eine Stelle für Spielerschutz eingerichtet, die sich mit Information und Suchtprävention befasst und auch die geltenden Glückspielregelungen evaluiert. Eine Evaluierung des Glückspielgesetzes habe jedenfalls gezeigt, dass die gesetzlichen Spielerschutzbestimmungen umgesetzt werden. Freiwillige Selbstbeschränkungen und Spielersperren haben sich als wirkungsvolle Maßnahmen erwiesen. Spielerschutz könne und dürfe aber nicht beim legalen Glückspiel Halt machen, unterstrich Müller und sprach von einer weitaus größeren Gefährdung, die von illegalem Glückspiel ausgehe. Sein Ressort werde deshalb innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten die Bemühungen zur Eindämmung des illegalen Glückspiels und zur weiteren Sicherstellung des Spielerschutzes konsequent fortsetzen, versicherte der Finanzminister. (Fortsetzung Nationalrat) hof

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