Parlamentskorrespondenz Nr. 1190 vom 11.12.2019

Nationalrat passt Haftungsobergrenzen des Bundes an

ÖVP, Grüne und NEOS stimmen für Novelle zum Bundeshaftungsobergrenzengesetz

Wien (PK) – Die Obergrenzen für Bundeshaftungen werden im Sinne einer heute vom Nationalrat verabschiedeten Gesetzesnovelle angepasst. Demnach werden in Hinkunft an die Stelle der bisherigen pauschalierten Haftungsrahmen Haftungsobergrenzen treten, die sich an den Einnahmen orientieren. Der Beschluss im Plenum erfolgte auf Basis eines ÖVP-Initiativantrags, der auch von NEOS und Grünen unterstützt wurde.

Konkret gilt nun für Bundeshaftungen eine Obergrenze von 175% der öffentlichen Nettoabgaben. Dies entspricht nach dem aktuellen Bundesfinanzrahmen knapp 89,29 Mrd. € für 2019, 92,66 Mrd. € für 2020 und 95,41 Mrd. € für 2021.

ÖVP und Grüne begrüßen Festsetzung einheitlicher Haftungsobergrenzen

Durch dieses Gesetz werde die Haftungsobergrenzenvereinbarung zwischen Bund und Ländern aus dem Finanzausgleich 2017 umgesetzt, gleichzeitig trete damit das EUROFIMA-Gesetz außer Kraft, erklärte ÖVP-Mandatar Peter Haubner. Sein Fraktionskollege Klaus Lindinger vermerkte als positiv, dass die einheitliche Festlegung von Haftungsobergrenzen einer Empfehlung des Rechnungshofs entspreche und mehr Transparenz schaffe. Seitens der Grünen wertete Jakob Schwarz die Verankerung von Haftungsobergrenzen als sinnvolle Reaktion auf die Erfahrungen aus den Hypo-Desaster in Kärnten.

SPÖ beklagt mangelnde Transparenz

Für die SPÖ sprach Kai Jan Krainer kritisch von einem prozyklischen Charakter des Gesetzes. So sei es möglich, in einer Wachstumsphase mehr Haftungen zu übernehmen, während man in Krisenzeiten den Haftungsspielraum einschränke. Der SPÖ-Budgetsprecher beanstandete überdies fehlende Transparenz als Folge des Wegfalls von Veröffentlichungspflichten, was auch Karin Greiner (SPÖ) bestätigte. Nach der neuen Regelung müssen nun die unverzügliche Meldung von Haftungsüberschreitungen über 10 % sowie die Haftungsvorschau nicht mehr erfolgen, gab sie zu bedenken. Dabei habe doch gerade der Hypo-Untersuchungsausschuss gezeigt, wie fatal es ist, wenn Haftungen nicht öffentlich einsehbar sind.

FPÖ kritisiert Nichteinrechnung von Zinsen und Kosten

FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs begrüßte grundsätzlich die Anpassung und Vereinheitlichung von Haftungsobergrenzen, übte aber Kritik an der Nichteinrechnung von Zinsen und Kosten. Ein entsprechender Abänderungsantrag seiner Fraktion fand bei der Abstimmung keine Mehrheit. Erwin Angerer (FPÖ) griff die Kritik von Grünen und SPÖ bezüglich der Kärntner Hypo auf und erinnerte daran, dass die Haftungen vom Kärntner Landtag einstimmig beschlossen worden waren. Darüber hinaus hielt er dem geschätzten Schaden aus der Hypo von 5,6 Mrd. € den Schaden bei der Kommunalkredit in Höhe von 4 Mrd. € und jenen bei der Volksbanken AG von 1,2 Mrd. € entgegen.

Nationalrat macht sich für Einhausung der Westbahnstrecke im Bereich Leonding stark

Gerhard Deimek (FPÖ) forderte im Zuge der Debatte die rasche Umsetzung der Einhausung und Tieferlegung der Westbahn im Gemeindegebiet der Stadt Leonding und brachte einen entsprechenden Entschließungsantrag von FPÖ und SPÖ ein, der bei der Abstimmung in der Minderheit blieb.

Einstimmige Zustimmung erzielte hingegen ein von Hermann Weratschnig (Grüne) präsentierter Entschließungsantrag von Grünen und ÖVP, in dem die Prüfung einer Einhausung und Tieferlegung der Westbahn im Bereich Leonding in ökonomischer, ökologischer und technischer Hinsicht gefordert wird. Ziel sollte es demnach sein, eine geeignete Entscheidungsgrundlage für eine eventuelle Aufnahme in den Rahmenplan der ÖBB Infrastruktur AG zu entwickeln. Weratschnig gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass es bereits ein genehmigtes Einhausungsprojekt auf dem gegenständlichen Westbahnabschnitt gibt.  

(Fortsetzung Nationalrat) hof

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.