Parlamentskorrespondenz Nr. 1209 vom 13.12.2019

Neu für den Verfassungsausschuss

Anträge der NEOS betreffend Ministerhearings und Klubfinanzierung

Regierungsmitglieder sollen sich vor Bestellung einem Hearing stellen müssen

Wien (PK) – Die NEOS haben eine Änderung der Bundesverfassung beantragt (126/A). Geht es nach Abgeordnetem Nikolaus Scherak, sollen sich die Mitglieder der Bundesregierung künftig vor ihrer Bestellung einem Hearing im Nationalrat stellen müssen. Dies wäre nicht nur zur Absicherung der Eignung potentieller AmtsanwärterInnen sinnvoll, auch die Transparenz des Entscheidungsprozesses würde dadurch erhöht, argumentiert er. Zusätzlich könnten die Betroffenen in diesem Rahmen ihr fachliches Wissen unter Beweis stellen, was sich positiv auf die Glaubwürdigkeit der Politik auswirken würde. Vorbild ist für Scherak die Regelung in der EU, wo zur Prüfung der Kompetenz der Mitglieder der Europäischen Kommission ebenfalls Hearings abgehalten werden.

Aufgelöste Parlamentsklubs sollen nicht verbrauchte Fördermittel zurückzahlen

Mit einer Novellierung des Klubfinanzierungsgesetzes (128/A) wollen die NEOS eine gesetzliche Grundlage für die Rückforderung von Fördermitteln schaffen, die ein aufgelöster Parlamentsklub nicht verbraucht hat. Nikolaus Scherak weist in diesem Zusammenhang auf die eindeutige Zweckwidmung der Fördermittel nach dem Klubfinanzierungsgesetz hin: Damit dürften nur Aufwendungen abgedeckt werden, die der Erfüllung parlamentarischer Aufgaben dienen. Demonstrativ werden dabei etwa Personalkosten und Kosten für Infrastruktur, EDV, Öffentlichkeitsarbeit, Druckwerke und internationale Arbeit genannt. (Schluss) gs