Parlamentskorrespondenz Nr. 1221 vom 18.12.2019

Neu im Sozialausschuss

Anträge zur Bildungskarenz, zur Schlechtwetterentschädigung für BauarbeiterInnen und zum Urlaubsgesetz

Bildungskarenz: NEOS sehen zu wenig Treffsicherheit

Wien (PK) – Um die Treffsicherheit bei der Bildungskarenz zu erhöhen, fordern die NEOS eine Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen (120/A(E)). Sie wollen damit erreichen, dass dieses arbeitsmarktpolitische Instrument vermehrt jenen Beschäftigten zugutekommt, die ein hohes Risiko haben, arbeitslos zu werden. Dazu zählen laut Gerald Loacker etwa ArbeitnehmerInnen mit niedrigen Bildungsabschlüssen, ältere Beschäftigte und ArbeitnehmerInnen in bestimmten Branchen. Derzeit gehe der Trend in die andere Richtung, moniert er, am häufigsten würde Bildungskarenz von jungen AkademikerInnen in Anspruch genommen, obwohl ihre Arbeitslosenquote verhältnismäßig niedrig sei.

Da die Rückkehrrate nach einer Bildungskarenz zum selben Dienstgeber laut AMS-Daten nur bei 45% liegt, hegt Loacker außerdem den Verdacht, dass Unternehmen Bildungskarenz dazu benutzen, um Dienstverhältnisse mit "unliebsamen" ArbeitnehmerInnen auf Steuerzahlerkosten zu beenden.

Schlechtwetterentschädigung für BauarbeiterInnen: SPÖ will Finanzierungslücke schließen

Eine von der SPÖ beantragte Novelle zum Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz zielt darauf ab, eine drohende Finanzierungslücke bei der Schlechtwetterentschädigung zu schließen (137/A). Demnach sollen auch im kommenden Jahr – wie bereits in den Jahren 2017, 2018 und 2019 – 5 Mio. € aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik zur Abdeckung eines allfälligen Negativsaldos bereitgestellt werden. Gleichzeitig hofft SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch auf eine Neuregelung der Thematik in der laufenden Legislaturperiode. Grundsätzlich speist sich der Schlechtwetter-Topf aus Beiträgen, die zu gleichen Teilen von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen geleistet werden und die sich am Arbeitsverdienst (1,4%) bemessen.

Verjährung von Urlaubsanspruch: SPÖ fordert Umsetzung eines EuGH-Urteils

Weiters beantragt hat die SPÖ eine Novellierung des Urlaubsgesetzes. Sozialsprecher Josef Muchitsch geht es darum, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umzusetzen (138/A). Es soll klargestellt werden, dass die gesetzliche Verjährung von Urlaubsanspruch – in der Regel zwei Jahre nach Ablauf des Urlaubsjahres – dann nicht eintritt, wenn der Arbeitgeber die Inanspruchnahme des Urlaubs verweigert hat oder dieser aus anderen Gründen nicht konsumiert werden konnte. (Schluss) gs