Parlamentskorrespondenz Nr. 1223 vom 18.12.2019

Neu im Sozialausschuss

Anträge zu den Bereichen Pension, Krankenversicherung, Gewalt in Spitälern, Tabakmonopol und Nichtraucherschutz

SPÖ will gesetzliches Pensionssystem verfassungsrechtlich absichern

Wien (PK) – Die SPÖ will das österreichische Pensionssystem verfassungsrechtlich absichern und schlägt in diesem Sinn ein eigenes "Bundesverfassungsgesetz über die Prinzipien der gesetzlichen Pensionsversicherung" vor. Eine solidarische Pflichtversicherung mit Einkommens- und Risikosolidarität, die Finanzierung nach dem Umlageverfahren und eine Ausfallsgarantie durch staatliche Zuschüsse in Form von Bundesmitteln sollen demnach als einfachgesetzlich unverrückbar festgeschrieben werden (140/A).

Begründet wird die Initiative von SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch damit, dass sich der "Generationenvertrag" bewährt habe. Dass die Pensionsversicherungsbeiträge der aktuell Erwerbstätigen direkt an die PensionsbezieherInnen ausbezahlt werden, stärke sowohl deren Kaufkraft als auch die Wirtschaft und wirke in Krisenzeiten stabilisierend, unterstreicht er. In diesem Sinn sei das österreichische Pensionssystem – auch im internationalen Vergleich – als zukunftsfit zu bewerten. Ein Verfassungsgesetz würde nach Meinung von Muchitsch zudem das Vertrauen der Bevölkerung in das geltende System stärken. Ziel ist für ihn eine Aufrechterhaltung des Lebensstandards nach Ende der Erwerbstätigkeit bzw. eine existenzielle Absicherung im Alter, und zwar auch für Personen mit niedrigem Erwerbseinkommen oder Schicksalsschlägen.

FPÖ für Einbeziehung von Häftlingen in die gesetzliche Krankenversicherung

Auf die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung zielt ein Entschließungsantrag der FPÖ ab (150/A(E)). Derzeit seien Häftlinge, sieht man von der Arbeitslosenversicherung arbeitender Gefängnisinsassen ab, nicht sozialversichert, geben Herbert Kickl und Harald Stefan zu bedenken. Die Kosten für ärztliche Betreuung und medizinische Behandlungen würden direkt vom Bund getragen. Kickl und Stefan stört, dass ÄrztInnen und Krankenanstalten dem Justizministerium dabei den – ungleich teureren – Tarif für unversicherte PrivatpatientInnen verrechnen: Sie orten Geldverschwendung und verweisen in diesem Zusammenhang auch auf einen kritischen Bericht des Rechnungshofs.

Gewalttätige PatientInnen sollen Behandlungskosten selber tragen

Mit einem weiteren Entschließungsantrag will die FPÖ erreichen, dass PatientInnen, die ÄrztInnen oder anderes Gesundheitspersonal körperlich attackieren bzw. verbal bedrohen, ihre Behandlungskosten künftig selber tragen müssen (148/A(E)). Konkret soll ein 100-prozentiger Kostenersatz gegenüber der betroffenen Gesundheitseinrichtung bzw. der Sozialversicherung festgeschrieben werden. Gewalt in Spitälern und gegenüber Angehörigen des Gesundheitspersonals habe in den vergangenen Jahren massiv zugenommen, machen Norbert Hofer, Gerhard Kaniak und Dagmar Belakowitsch in den Erläuterungen zum Antrag geltend. Zudem würden auch Privatversicherungen wie etwa Kfz-Versicherungen oder Haushaltsversicherungen nicht zahlen, wenn Versicherte ein Fehlverhalten zu verantworten haben.

FPÖ für Lockerung des Rauchverbots in der Gastronomie

Eine Lockerung des seit November geltenden generellen Rauchverbots in der Gastronomie und Maßnahmen zur Unterstützung von TrafikantInnen sind Inhalt eines umfangreichen Entschließungsantrags der FPÖ-Abgeordneten Peter Wurm, Hermann Brückl und Dagmar Belakowitsch (147/A(E)). Durch das Rauchverbot drohe ein massiver Kahlschlag bei Trafiken und Gastronomiebetrieben, warnen die AntragstellerInnen. Viele tausende Arbeitsplätze seien gefährdet. Insbesondere für behinderte Menschen, die Tabakfachgeschäfte führen, sei dies eine ökonomische und auch persönliche Katastrophe. In diesem Sinn fordern Wurm und seine FraktionskollegInnen "eine realistische Regelung für Trafikanten und Gastronomen".

Unter anderem schlägt die FPÖ vor, Lokale mit bis zu 50 Plätzen vom verpflichtenden Rauchverbot auszunehmen und Shisha-Bars mit einigen Auflagen wieder zu erlauben. In den übrigen Lokalen soll Rauchen zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr gestattet sein, sofern der Wirt bzw. die Wirtin dies zulassen. Auch bei geschlossenen Veranstaltungen bzw. der Vermietung ganzer Räume sollen Gäste wieder rauchen dürfen. Ein Anliegen ist es der FPÖ außerdem, dass Gäste, die trotz Rauchverbots in Lokalen rauchen, direkt von der Exekutive bzw. der zuständigen Behörde bestraft werden können und dass Gäste, die vor einem Lokal rauchen, nicht in die Verantwortung der GastronomiebetreiberInnen fallen.

Zur Unterstützung von Tabakfachgeschäften fordert die FPÖ die Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18% für Zigaretten, die Aufhebung der neuen Trafiknachfolge- und Betriebsablöseregelung sowie eine Jungunternehmerförderung für angehende TrafikantInnen. (Schluss) gs