Parlamentskorrespondenz Nr. 1238 vom 19.12.2019

VKI: Bundesrat genehmigt Finanzierungslösung für 2020

Kein Einspruch auch gegen neue Straftatbestände im StGB

Wien (PK) – Die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) für 2020 ist gesichert. Der Bundesrat billigte heute das so genannte VKI-Finanzierungsgesetz, das auf Basis eines gemeinsamen Antrags von ÖVP und Grünen für das kommende Jahr die Bereitstellung von Bundesmitteln an den Verein für Konsumenteninformation in der Höhe von 4,75 Mio. € vorsieht, wodurch der VKI um 600.000 € mehr erhalten wird als bisher. Der Betrag setzt sich aus einer Basisförderung (40%) und Förderverträgen zur Finanzierung bestimmter Aufgaben zusammen. Zweckgebundene Mittel aus Kartellstrafen sind nicht mehr vorgesehen. SPÖ und FPÖ, die - anders als im Nationalrat - in der Länderkammer nun die Initiative unterstützten, hielten in der Debatte allerdings ihre Kritik aufrecht, wonach das Gesetz keine nachhaltige Lösung biete, und pochten auf eine dauerhafte Absicherung des VKI. Ein entsprechender Entschließungsantrag der SPÖ fand einhellige Zustimmung.

ÖVP und Grüne sprechen von Überganslösung und erwarten von kommender Regierung weitere Schritte

Marianne Hackl (ÖVP/B) sprach von einer Übergangslösung und wertete die Aufstockung der bisherigen Finanzierung um 600.000 € auf 4,75 Mio. € als klares Signal für den Konsumentenschutz in Österreich. Auf Basis der Evaluierungen gelte es nun, im kommenden Budget eine langfristige Lösung für den VKI zu erarbeiten, betonte sie. Ihre Fraktionskollegin Andrea Holzner (ÖVP/O) bekannte sich in diesem Zusammenhang mit Nachdruck zu einem starken, unabhängigen und nachhaltigen Konsumentenschutz.

Für Andreas Lackner (Grüne/St) von den Grünen ist der heutige Beschluss ein erster aufgrund der Dringlichkeit sehr wichtiger Schritt, der es ermöglicht, die drohende Liquidierung des VKI abzuwenden. Im nächsten Jahr werde es dann aber weiterer Schritte bedürfen, um den VKI auf starke Beine zu stellen und damit eine langfristige Ausgestaltung des Konsumentenschutzes in Österreich zu sichern.

Sozialministerin Brigitte Zarfl kündigte an, ihr Ressort werde aktiv mitarbeiten, um die für die weitere Finanzierung des VKI erforderlichen Informationen schon im ersten Halbjahr 2020 bereitzustellen.

SPÖ und FPÖ pochen auf dauerhafte Finanzierungslösung

Namens der SPÖ bedauerte Rudolf Kaske (SPÖ/W), die Initiative von ÖVP und Grünen sehe nur eine einmalige Förderung für 2020 vor. Das Ziel einer nachhaltigen und langfristigen Absicherung der Finanzierung des VKI werde so aber nicht erreicht. Er kritisierte überdies die Streichung der Zweckbindung von Bußgeldern des Kartellgerichts für den VKI und gab zu bedenken, insgesamt verschlechtere sich damit die Finanzierungsbasis des Vereins. In einem Entschließungsantrag, der von allen Fraktionen unterstützt wurde, forderte er die kommende Bundesregierung auf, für eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung des VKI zu sorgen.

Planungssicherheit anstelle von Einmallösungen sei gefragt, betonte Bernhard Rösch (FPÖ/W) und drängte in einem FPÖ-Entschließungsantrag auf eine gesetzliche Regelung, die in ihrem zentralen Punkt eine jährliche Bereitstellung von Bundesmitteln an den VKI in der Höhe von 4,75 Mio. € vorsieht. Diese Initiative fand bei der Abstimmung die Zustimmung von FPÖ und SPÖ.

SPÖ erneuert Forderung nach Glyphosat-Verbot

SPÖ-Bundesrat Günther Novak (SPÖ/K) lenkte in seiner Wortmeldung den Blick auf das Pflanzenschutzmittel Glyphosat, wobei er daran erinnerte, dass der VKI in einer Studie auf den hohen Kontaminationsgrad von Lebensmitteln mit Glyphosat hingewiesen hatte. Er erneuerte in einem mehrheitlich angenommenen Entschließungsantrag die Forderung seiner Fraktion nach einem Verbot des Pestizids. Martin Preineder (ÖVP/N) wandte hingegen ein, nach der österreichischen Rechtslage dürfe Glyphosat nicht auf Lebensmittel angewendet werden. Bei den von der Studie als Glyphosat-haltig bezeichneten Proben könne es sich nur um importierte Lebensmittel handeln. 

Kein Einspruch des Bundesrats gegen neue Straftatbestände im StGB zur Korruptionsbekämpfung

Weiters genehmigte der Bundesrat Ergänzungen im Strafrecht. So werden im Zuge der Korruptionsbekämpfung nunmehr Subventionsmissbrauch und Förderungsbetrug mit EU-Geldern als neue Straftatbestände ins StGB eingefügt. Hintergrund ist dabei die Umsetzung der EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug.

Schließlich nahm die Länderkammer auch den Bericht des Finanzministeriums über die EU-Jahresvorschau 2019 zur Kenntnis, der sich vor allem mit dem mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 der Union auseinandersetzt und darüber hinaus Einblick gibt in die Förderung von Beschäftigung, Investitionen und Wachstum. (Fortsetzung Bundesrat) hof


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