Parlamentskorrespondenz Nr. 2 vom 02.01.2020

Neue Initiativen im Bundesrat

SPÖ und FPÖ beantragen Teileinspruchsrecht der Länderkammer

Wien (PK) – SPÖ und FPÖ wollen dem Bundesrat die Möglichkeit einräumen, auch einzelne Teile eines Gesetzespakets zu beeinspruchen, und haben eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung beantragt (270/A-BR). Derzeit sei es dem Bundesrat nicht möglich, seinen wahren Willen auszudrücken, wenn ein Nationalratsbeschluss mehrere Materien umfasst, die wenig miteinander zu tun haben, kritisieren Korinna Schumann (SPÖ) und Monika Mühlwerth (FPÖ). Man könne nur gegen das gesamte Paket Einspruch erheben oder es billigen. In diesem Sinn plädieren sie dafür, das Einspruchsrecht so zu adaptieren, dass zu jedem einzelnen Gesetzesteil einer Sammelnovelle ein Einspruch möglich ist, während die anderen Teile ungehindert in Kraft treten können.

Gemäß den Erläuterungen des Antrags gab es schon 2009 einen gleichartigen Vorstoß im Bundesrat: Damals wurde die Initiative auch von der ÖVP mitgetragen.

Bereits an den Nationalrat weitergeleitet wurde ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, FPÖ und Grünen auf Änderung des Bundesministeriengesetzes (269/A-BR): Den drei Parteien geht es darum, die MinisterInnen dazu zu verpflichten, vor der Einrichtung einer neuen Bundesdienststelle zu prüfen, ob diese außerhalb der Bundeshauptstadt Wien angesiedelt werden kann. Dieser Antrag erhielt im Bundesrat mehrheitliche Zustimmung (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1239/2019). (Schluss) gs