Parlamentskorrespondenz Nr. 9 vom 09.01.2020

Behindertenanwaltschaft legt Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 vor

Weitere Fortschritte im Kampf gegen Diskriminierungen durch Ausweitung der Rechtsmittel

Wien (PK) – Im Jahr 2018 wurden insgesamt 644 Fälle registriert, in denen sich Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige, Selbsthilfegruppen oder Interessenvertretungen an die Behindertenanwaltschaft gewandt haben. Dies ist dem aktuellen Tätigkeitsbericht zu entnehmen (III-69 d.B.). Aus dem breiten Spektrum an Sachverhalten kristallisierten sich vor allem die Themen Bildung, Arbeit, Barrierefreiheit und Wohnen als Schwerpunkte heraus.

Der seit Mai 2017 amtierende Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen Hansjörg Hofer weist im Vorwort darauf hin, dass es im Jahr 2018 zu einem großen Fortschritt im Bereich der Rechtsdurchsetzung gekommen ist. Nunmehr können Unternehmen mittels Verbandsklagen wegen einer möglichen Verletzung des Diskriminierungsverbots nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vor Gericht gebracht werden. Als weiteres Highlight führt er die im Zuge der österreichischen Ratspräsidentschaft erstmals abgehaltene Konferenz der Anti-Diskriminierungsstellen aller EU-Mitgliedstaaten in Wien an.

Schwerpunkte der Anfragen und Beratungen in den Bereichen Bildung, Arbeit, Barrierefreiheit und Wohnen  

Die Aufgaben des Behindertenanwalts umfassen die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen, wobei zu diesem Zweck Sprechstunden und Sprechtage im gesamten Bundesgebiet abgehalten werden. Er kann zudem Untersuchungen zum Thema der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durchführen, Berichte veröffentlichen, Empfehlungen machen und Stellungnahmen im Rahmen von Begutachtungsverfahren abgeben.

Wie dem Bericht zu entnehmen ist, waren die von den KlientInnen angesprochenen Themen äußerst vielfältig und berührten fast alle Lebensbereiche. Diese betrafen etwa Diskriminierungen bzw. Probleme allgemeiner Art am Arbeitsplatz, bauliche und insbesondere kommunikationstechnische Barrieren, Klagen über fehlende Strukturen zur schulischen Integration und den mangelnden Zugang zu Dienstleistungen der Versicherungswirtschaft. Sie beinhalteten auch die Unterstützung bzw. Begleitung im Rahmen von insgesamt 40 Schlichtungsverfahren. Im Durchschnitt nahmen 54 Personen pro Monat das Beratungsangebot des Behindertenanwalts in Anspruch. Überdies wurden 554 telefonische Beratungen durchgeführt, die eine besondere Zeit- und Ressourcenintensität aufwiesen. Auch wenn ein Großteil der Fälle im Berichtszeitraum erledigt werden konnte, war das Ergebnis für die Betroffenen nicht immer zufriedenstellend, räumen die AutorInnen ein.

Als ein weiterer wichtiger Arbeitsschwerpunkt wird die intensive Vernetzung mit EntscheidungsträgerInnen in der Politik und der Verwaltung, den maßgeblichen Behindertenorganisationen sowie den Behindertenvertrauenspersonen angeführt. Der Behindertenanwalt war unter anderem maßgeblich daran beteiligt, dass es zu keiner Verschiebung des Inkrafttretens des Erwachsenenschutzrechts kam, zeigt der Bericht auf. Außerdem konnte der Behindertenanwalt seine Expertise nicht nur im Rahmen von Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesentwürfen, sondern auch bei der Ausbildung von RichterInnen-AnwärterInnen einbringen.

Neben einer ausführlichen Darstellung von exemplarischen Fällen, die einen guten Einblick in die konkrete Arbeit der Anwaltschaft ermöglichen, enthält der Bericht noch einen umfangreichen Katalog an Anregungen, die dazu dienen sollen, Schwachstellen bzw. Lücken in der Gesetzgebung des Bundes und der Länder zu schließen. Die Vorschläge reichen dabei von der Arbeitswelt, dem Bildungssektor, dem Gesundheitsrecht, dem Steuerrecht bis hin zum Straßenverkehr. (Schluss) sue