Parlamentskorrespondenz Nr. 20 vom 14.01.2020

Neu im Sozialausschuss

Anträge zu den Bereichen Pensionen und Sozialversicherung

Wien (PK) – Die Oppositionsparteien haben mehrere bereits im Budgetausschuss verhandelte Anträge zum Themenbereich Pensionen neu eingebracht, um deren Beratung im Sozialausschuss zu ermöglichen. Das betrifft etwa die abschlagsfreie Frühpension bei 45 Arbeitsjahren und die Ausweitung des Widerspruchsrechts gegen Bescheide der Pensionsversicherung. Darüber hinaus fordert die SPÖ eine bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Pension. ÖVP und Grüne streben eine Novellierung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes an.

NEOS pochen auf Rücknahme der "Hacklerregelung Neu"

Ziel eines Antrags der NEOS auf Änderung des ASVG und weiterer Sozialversicherungsgesetze ist es, einige der im September vom Nationalrat beschlossenen pensionsrechtlichen Änderungen wieder rückgängig zu machen. Das betrifft nicht nur die abschlagsfreie Pension bei 45 Arbeitsjahren, sondern auch den Entfall der einjährigen Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung und die abschlagsfreie Auszahlung des Sonderruhegelds für NachtschwerarbeiterInnen. Sie waren kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode auf Basis von Initiativen der SPÖ und zum Teil der FPÖ verabschiedet worden.

Gerald Loacker macht in der Begründung des Antrags (187/A) geltend, dass die vorgenommenen pensionsrechtlichen Änderungen von zahlreichen ExpertInnen kritisiert würden. Insbesondere die abschlagsfreie Frühpension und die Nichtanwendung der Wartefrist für die erste Pensionsanpassung würden sich langfristig budgetär massiv auswirken und die Finanzierbarkeit des Pensionssystems gefährden, warnt er vor Zusatzkosten in Milliardenhöhe. Zudem sei die abschlagsfreie Alterspension mit 62 für die nächsten Jahre "ein reines Männerprogramm" und laufe dem Ziel entgegen, das tatsächliche Pensionsalter an das gesetzliche heranzuführen.

Begleitend dazu haben die NEOS einen Entschließungsantrag (180/A(E)) vorgelegt, mit dem das Sozialministerium dazu bewegt werden soll, die Forderungen der NEOS aufzugreifen und eine entsprechende Regierungsvorlage vorzulegen.

SPÖ und FPÖ fordern Ausweitung der abschlagsfreien Frühpension

Eine gänzlich konträre Stoßrichtung hat ein gemeinsamer Entschließungsantrag von SPÖ und FPÖ (194/A(E)). Josef Muchitsch (SPÖ) und Dagmar Belakowitsch (FPÖ) geht es darum, dass nicht nur Versicherte nach dem ASVG, BSVG und GSVG im Falle von 45 Arbeitsjahren ohne Abschläge in Pension gehen können, sondern auch BeamtInnen. Außerdem wollen sie – neben der bereits geltenden Anrechnung von bis zu 60 Versicherungsmonaten der Kindererziehung – eine Berücksichtigung von Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes erwirken. Für Beschäftigte, die zwischen 2014 und 2020 trotz vorliegender 540 Beitragsmonate mit Abschlägen von bis zu 12,6% in den Ruhestand getreten sind, soll die Pension neu berechnet werden.

Begründet wird der Antrag von SPÖ und FPÖ damit, dass die BeamtInnen und definitiv gestellten Bediensteten der Post und Bahn nur deshalb nicht in die im September kurzfristig vom Nationalrat beschlossene Neuregelung einbezogen wurden, weil dies gesetzestechnisch nicht möglich war. Zudem sollten Langzeitversicherte mit 45 Arbeitsjahren, die vor dem Inkrafttreten der Neuregelung Anfang 2020 in Pension gegangen sind, ihrer Meinung nach nicht benachteiligt werden und ab 2020 ebenfalls eine abschlagsfreie Pension bekommen.

Ausweitung des Widerspruchrechts gegen Bescheide der Pensionsversicherung

Gemeinsam haben SPÖ und FPÖ auch eine Ausweitung des Widerspruchrechts gegen Bescheide der Pensionsversicherung beantragt (195/A). Demnach sollen Versicherte ab 2020 u.a. auch Bescheide betreffend den Anspruch auf Versicherungsleistungen, den Rückersatz zu Unrecht empfangener Leistungen, die Feststellung von Schwerarbeitszeiten, die Feststellung der Berufsunfähigkeit und den Anspruch auf Sonderruhegeld sowie Ausgleichszulagenbescheide mittels Widerspruch bekämpfen und damit eine interne Prüfung des Bescheids durch Widerspruchs-Ausschüsse auslösen können. Derzeit ist ein derartiges Widerspruchsverfahren nur im Zusammenhang mit der Erstgutschrift am Pensionskonto gesetzlich verankert.

Als Frist für die Entscheidung der Pensionsversicherung sieht der SPÖ-FPÖ-Antrag drei Monate vor. Gleichzeitig soll es den Betroffenen frei stehen, ob sie einen Widerspruch gegen einen Bescheid erheben oder gleich das zuständige Sozialgericht anrufen. Von der Ausweitung des Widerspruchsrechts erwarten sich SPÖ und FPÖ eine bessere Begründung von Bescheiden durch die Pensionsversicherung und eine bessere Einbindung der Versicherten, etwa durch die Möglichkeit, Stellungnahmen zu ärztlichen Gutachten abzugeben.

Eine ähnliche Initiative hatte zuvor bereits die ÖVP ergriffen. Sie schlägt in ihrem – dem Budgetausschuss zugewiesenen - Antrag allerdings eine sechsmonatige Entscheidungsfrist für die Pensionsversicherung vor und will erst nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens die Anrufung der Sozialgerichte ermöglichen, um diese zu entlasten.

SPÖ fordert faire Pensionen für Frauen

Ein weiteres Anliegen sind der SPÖ "faire Pensionen für Frauen". Um die enorme Kluft zwischen der Durchschnittspension von Frauen und Männern zu verringern, drängt SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch unter anderem auf eine verbesserte Anrechnung von Kinderziehungszeiten. Demnach soll die Beitragsgrundlage im vierjährigen Anrechnungszeitraum so erhöht werden, dass betroffene Frauen (und Männer) im Alter eine um 160 € höhere Pension (statt wie derzeit 110 €) erhalten (201/A(E)). Wer schon jetzt in Pension ist und Kindererziehungszeiten aufweist, dem soll pauschal eine Extra-Pension von 50 € im Monat gewährt werden.

In den Erläuterungen zum Antrag weist Muchitsch darauf hin, dass der Nationalrat bereits Ende der letzten Legislaturperiode eine gleichlautende Entschließung beschlossen hat. Es sei nun höchst an der Zeit zu handeln, bekräftigt er.

Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes

Zugewiesen wurde dem Sozialausschuss schließlich ein Antrag der Koalitionsparteien auf Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (200/A). Er ist über eine redaktionelle Richtigstellung hinaus allerdings noch ohne Inhalt. (Schluss) gs