Parlamentskorrespondenz Nr. 29 vom 15.01.2020

Sozialbericht 2019: Mindestsicherung Neu, 12-Stunden-Tag und Kassenreform

Zahlreiche wichtige Gesetzesänderungen in den letzten Jahren

Wien (PK) – Nach längerer Zeit wurde wieder ein umfassender Sozialbericht vorgelegt, der über Maßnahmen, Aktivitäten und Neuerungen im Zuständigkeits­bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ab dem Jahr 2017 informiert (III-77 d.B. und III-698-BR/2019 d.B.). Auf 180 Seiten werden die letzten Entwicklungen am Arbeitsmarkt, im Arbeitsrecht, in der Sozialversicherung, im Bereich Behinderung und Pflege, in der allgemeinen Sozialpolitik, in der Gesundheitsversorgung sowie im Konsumentenschutz zusammengefasst. Im Jahr 2018 etwa standen die europäischen und internationalen Aktivitäten ganz im Zeichen des österreichischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union. Aufgrund des breiten Themenspektrums werden in der Folge nur einige Bereiche näher beleuchtet, wobei der Fokus auf wichtigen Änderungen in der Sozialgesetzgebung liegt.

Arbeitsmarkt: Rekordbeschäftigung und weiterer Rückgang der Arbeitslosenrate

Die Zahl der aktiv unselbständig Beschäftigten lag im Jahr 2018 mit 3,661.127 auf einem Rekordniveau (+2,5% gegenüber dem Vorjahr). Die Arbeitslosenrate betrug 7,7% (-0,8%). Insgesamt waren 312.107 Personen als arbeitslos vorgemerkt, also um 8,2% weniger als 2017. Laut Berechnungen des Statistischen Amts der EU (Eurostat) weist Österreich eine Arbeitslosenquote von 4,9% auf; es nimmt somit den neunten Platz im Ranking der EU-28 ein. Auf den ersten Plätzen liegen Tschechien (2,2%), Deutschland (3,4%) und Ungarn (3,7%). 

Aufgrund der sich abkühlenden Konjunktur wird in den beiden Folgejahren ein Abflauen der Beschäftigungsdynamik erwartet, heißt es im Bericht. Trotz einer weiteren Zunahme der Beschäftigung werde es daher – insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Ausweitung des Arbeitskräfteangebots – zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit kommen. Das durchschnittliche monatliche Arbeitslosengeld betrug 2018 für Männer 1.054 €, das für Frauen 882 €. 

In Österreich wurden im Jahresverlauf 2018 rund 1,8 Millionen unselbständige Beschäftigungsverhältnisse neu aufgenommen und 1,7 Millionen beendet. Mit einer durchschnittlichen Fluktuationsrate von 48% zeichnet sich der heimische Arbeitsmarkt durch eine hohe Dynamik aus. Ein weiteres interessantes Faktum ist, dass es in Österreich sehr viele teilzeitbeschäftigte Frauen gibt (46,9%); der EU-Durchschnitt beträgt 31,3%.

Gesetzliche Änderungen: 12-Stunden-Tag und Verbesserungen bei der Notstandshilfe

Mit 1. September 2018 ist eine Änderung des Arbeitszeitrechts in Kraft getreten, die gravierende Neuerungen gebracht hat. Zentraler Punkt war die Ausdehnung der zulässigen Höchstarbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden pro Tag und von 50 auf 60 Stunden pro Woche. Die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit ist mit 48 Stunden unverändert geblieben. Wochenend- und Feiertagsarbeit kann nunmehr bei besonderem Bedarf auch auf betrieblicher Ebene bis zu vier Mal im Jahr zugelassen werden. Die seit Dezember 2018 bestehende Möglichkeit für ArbeitnehmerInnen, sich auf der Website des Sozialministeriums anonym wegen Verstößen gegen das Arbeitszeitrechts zu beschweren, wurde nur wenig genutzt, wird im Bericht angemerkt.

Eine weitere wichtige gesetzliche Neuerung stellt die Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe ab Juli 2018 dar. Weiters wurde aufgrund des an haltenden Fachkräftemangels eine Regelung geschaffen, die besser auf die regionalen Bedürfnisse Rücksicht nimmt. Die Sozialministerin hat im Rahmen der Fachkräfteverordnung 2019 insgesamt 45 bundesweite und 22 regionale Mangelberufe festgelegt, die mit 300 Plätzen kontingentiert sind. Seit April 2017 gibt es auch die Möglichkeit für Asyl­werberinnen und Asylwerber, die seit mindestens drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, mittels Dienstleistungsscheck entlohnt zu werden.

Grundlegende Reform der Sozialversicherung in die Wege geleitet

Mit rund 63,93 Mrd. € verfügte die gesetzliche Sozialversicherung im Jahr 2018 über eines der größten Budgets der Republik. Gemessen am Brutto­inlandsprodukt (BIP) machten die Gesamtausgaben der Sozialversicherung 16,56 % des BIP aus. Nach Versicherungszweigen betrachtet entfielen im Jahr 2018 19,19 Mrd. € auf die Krankenversicherung, 43,09 Mrd. € auf die Pensionsversicherung und 1,65 Mrd. € auf die Unfallversicherung.

Im Dezember 2018 trat das Sozialversicherungs-­Organisationsgesetz in Kraft, dem eine tiefgreifende Umgestaltung dieses Sektors zugrunde liegt. Kernpunkt ist die Reduktion der 21 bestehenden Sozialversiche­rungsträger auf nur fünf Träger. Der Hauptverband der österreichischen Sozialver­sicherungsträger wird durch einen Dachverband ersetzt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Selbstverwaltung liegt künftig beim Verwaltungsrat. Dieser wird die drei bisherigen Selbstverwaltungsgremien (Vorstand, Kontrollversammlung und Generalversammlung) ersetzen und je zur Hälfte aus VertreterInnen aus der Gruppe der Dienstnehmerinnen und Dienst­nehmer bzw. der Dienstgeberinnen und Dienstgeber beschickt. Laut Wirkungsfolgenabschätzung könne durch diese Reform unter bestimmten Annahmen ein Einsparungspotenzial von ca. 1 Mrd. € über mehrere Jahre erreicht werden.

Neugestaltung der Mindestsicherung und Beschluss des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes

Der Jahresaufwand 2018 für laufende Geldleistungen in der Mindestsicherung betrug 889 Mio. €. Die Ausgaben für Krankenversicherungsbeiträge beliefen sich im Jahr 2018 auf 52 Mio. €. Im Durchschnitt erhielt eine Bedarfsgemeinschaft eine Leistung von 638 € pro Monat. Seit 1. Juni 2019 gilt das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das anstelle von Mindeststandards nun Höchstsätze vorsieht. Alleinunterstützte und Alleinerziehende erhalten in Zukunft maximal 885 €, Paare 1.240 €.

Für Kinder waren degressiv gestaffelte Beträge vorgesehen (maximal 221,37 € für das erste Kind, 132,82 € für das zweite Kind und 44,27 € ab dem dritten Kind). Dabei habe die Landesgesetzgebung die rechnerisch gleichmäßige Aufteilung der Geldleistungen auf alle unterhaltsberechtigten minderjährigen Personen sicherzustellen. Ferner können die Bundesländer für Alleinerziehende einen nach Kinderzahl gestaffelten Zuschlag zwischen 106 € für das erste Kind und maximal 27 € pro Monat ab dem vierten Kind gewähren. Zuschläge für Menschen mit Behinderungen (maximal 159 €) sind verpflichtend anzuwenden, sofern die Bundesländer nicht bereits gleichwertige Leistungen gewähren. Das Grundsatzgesetz sieht zudem eine "Deckelungsbestimmung" vor. Danach soll die Summe der Geldleistungen von Erwachsenen in einer Haushaltsgemeinschaft 175% des Nettoausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinlebende nicht überschreiten (2019: 1.550 €). Ortsbedingt höhere Wohnkosten können über eine Pauschale abgegolten werden, die als Sachleistung gewährt werden soll. Den Ländern wurde bis Ende des Jahres Zeit eingeräumt, um entsprechende Ausführungsgesetze zu erlassen. Durch den Spruch des Verfassungsgerichtshofs in dieser Causa wird das ganze Thema noch einmal neu aufgerollt werden müssen.

Pension: Weiterhin großer Unterschied zwischen der Pensionshöhe der Männer und jener der Frauen

Die Gesamtausgaben der gesetzlichen Pensionsver­sicherung beliefen sich 2018 auf 43,09 Mrd. €, wobei 640,59 Mio. € (1,49%) auf den Verwaltungs­- und Verrechnungsaufwand entfielen. Insgesamt wurden für die Pensionen 37,73 Mrd. € ausgegeben, wobei sich folgende Verteilung ergibt: Alterspensionen 30,56 Mrd. €, Hinterbliebenenpensionen 4,68 Mrd. € und Invaliditäts­pensionen 2,48 Mrd. €.

Von 1.713.791 Alterspensionen im Dezember 2018 waren 1.639.342 normale Alterspensionen, die nach Er­reichen des Regelpensionsalters angetreten wurden. Des Weiteren wurden 24.739 Langzeitversichertenpensionen ("Hackler­pensionen") ausbezahlt, was einem Rückgang von 36,41% gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Die Korridorpensionen nahmen hingegen um 12,83% auf 20.145 zu, ebenso die Schwerarbeitspensionen nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) um 25,4% auf 14.272. Die Schwerarbeitspensionen nach ASVG (Langzeitver­sicherte mit Schwerarbeit) stiegen von Dezember 2017 um 47,65 % auf 13.346 im Dezember 2018, wobei anzumerken ist, dass 2018 nur fünf Jahrgänge diese Pension beziehen konnten. Wegen des erschwerten Zugangs zur Langzeitversichertenpension wurde teil­weise auf die Schwerarbeitspension ausgewichen.

2018 wurden 10.852 sogenannte Hacklerpensionen neu zuerkannt. Der Rück­gang in den letzten Jahren sei auf Verschärfungen der Anspruchsvoraussetzungen zurückzuführen. Stark gestiegen sind hingegen die Neuzuerkennungen von Schwerarbeitspensionen. 6.263 Personen gingen im Jahr 2018 aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Pension. Dies entspricht 17,8% aller Neuzuerkennungen von Direktpensionen. Die häufigsten Ursachen für einen gesundheitsbeding­ten Pensionsantritt waren auch 2018 psychiatrische Krankheiten (35,31%) sowie Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes (20,62%).

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei den Direktpensionen betrug im Jahr 2018 60,4 Jahre und hat sich somit im Vergleich zu 2017 um knappe vier Monate erhöht. Der Geschlechterunterschied beim durchschnittlichen Antrittsalter betrug 2,04 Jahre.

Im Dezember 2018 betrug die durchschnittliche Alterspension des Pensionsstandes 1.289 € (Männer 1.657 €, Frauen 1.008 €), die durchschnittliche Invaliditätspension 1.101 €, die durchschnittliche Witwenpension betrug 747 €, die Durchschnittspension für Witwer 347 € und für Waisen 284 €. Trotz einer leichten Annäherung bestehen bei den Neu­zuerkennungen noch immer beträchtliche Unterschiede in der Pensionshöhe zwischen Männern und Frauen. Frauen haben beim Pensionsantritt wesentlich weni­ger Versicherungsmonate erworben als Männer, die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten könne daher nur teilweise ausgleichen. Die durchschnittliche neuzuerkannte Alterspension betrug 2018 1.448 € (Männer 1.859 €, Frauen 1.116 €). Bei den Invaliditätspensionen lag der Durchschnittswert bei 1.133 €. Im Vergleich zu 2017 stieg die Pensionshöhe bei den neuzuerkannten Invaliditätspensionen um 3,12% und bei den neuzuerkannten Alterspensionen um 5,10%. (Schluss) sue