Parlamentskorrespondenz Nr. 46 vom 20.01.2020

Neu im Verfassungsausschuss

Recht auf Barzahlung, Fortbildung für die Justizwache, Kürzung der Parteienförderung, Gesetzesantrag des Bundesrats

Wien (PK) – Im Rahmen der letzten Nationalratssitzung wurden dem Verfassungsausschuss Anträge zu sehr unterschiedlichen Themenbereichen zugewiesen. Während es der FPÖ etwa um ein verfassungsgesetzlich geschütztes Recht auf Barzahlung und Fortbildungsmöglichkeiten für Justizwachebedienstete geht, drängen die NEOS auf eine Kürzung der Parteienförderung und eine signifikante Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze. Der Bundesrat will die Ministerien dazu verpflichten, vor der Einrichtung einer neuen Bundesdienststelle zu prüfen, ob diese nicht außerhalb Wiens angesiedelt werden kann.

FPÖ fordert verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Barzahlung

Um das Recht auf Barzahlung verfassungsrechtlich abzusichern, hat die FPÖ bereits im vergangenen Oktober eine Änderung des Staatsgrundgesetzes beantragt. "Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Einschränkungen, soweit die Natur des Rechtsgeschäfts oder die Verkehrsübung nicht eine Erfüllung auf anderem Weg erfordern" soll es demnach wörtlich im aus dem Jahr 1867 stammenden Gesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger heißen. Der Antrag wurde vom Budgetausschuss bisher nicht behandelt, nun unternehmen Herbert Kickl und Susanne Fürst einen neuen Anlauf (175/A).

Eine Beschränkung der Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr stelle einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Freiheitsrechte der BürgerInnen und in das Recht auf Datenschutz dar, argumentieren Kickl und Fürst. Daher sollten ihrer Meinung nach weder auf österreichischer Ebene noch auf Ebene der Europäischen Union Maßnahmen gesetzt werden, die das Vertrauen der BürgerInnen in die Bargeldbereitstellung und in das Recht auf Barzahlung erschüttern könnten. Auch in der letzten Legislaturperiode hatte es bereits einen ähnlichen Vorstoß gegeben, der allerdings an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gescheitert ist.

Justizwache soll Zugang zum FH-Studiengang "Polizeiliche Führung" erhalten

Ein weiteres Anliegen ist der FPÖ, öffentlich-rechtlich Bediensteten im Sicherheitsbereich der Justizwache den Besuch des 6-semestrigen Bachelorstudiums "Polizeiliche Führung" an der Fakultät Sicherheit der Fachhochschule Wiener Neustadt zu ermöglichen. Der international anerkannte Studiengang wird gemäß den Erläuterungen des Antrags (176/A(E)) auf Grundlage eines Kooperationsvertrags zwischen dem Innenministerium und der Fachhochschule angeboten und dient nicht zuletzt der Offiziersausbildung der Bundespolizei. Allerdings komme auch der Justizwache eine verantwortungsvolle Rolle im Sicherheitsbereich zu, macht Christian Lausch geltend. Insbesondere die Themen Führung, Einsatz uns Strategie seien vergleichbar.

NEOS wollen Parteienförderung kürzen und Wahlkampfkostenobergrenze senken

Schon vor der letzten Nationalratswahl haben die NEOS ein umfangreiches Gesetzespaket vorgelegt, das auf eine Senkung der Parteienförderung und mehr Transparenz bei den Parteifinanzen abzielt. Ein Teil dieser Initiativen wurde im Oktober neu eingebracht (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1033/2019), nun liegen dem Verfassungsausschuss zwei weitere Anträge vor. Sie haben eine drastische Kürzung der Parteienförderung des Bundes und der Länder auf "ein international übliches Maß" (182/A) und eine Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze (181/A) zum Inhalt.

Konkret schlagen Nikolaus Scherak und seine FraktionskollegInnen vor, den – laufend valorisierten - Grundbetrag der Parteienförderung des Bundes von ursprünglich 4,6 € pro WählerIn und Jahr auf 2,5 € zu senken und auch die Förderung auf Länder- bzw. Gemeindeebene per Verfassungsbestimmung entsprechend zu deckeln. Das würde ihren Berechnungen nach Einsparungen für die SteuerzahlerInnen von 130 Mio. € bewirken. Gleichzeitig soll ein Wahlkampfkostendeckel für Parteien von 1 € pro Wahlberechtigten, auch bei Landtags- und Gemeinderatswahlen, festgelegt werden. Einzurechnen wären darin auch Ausgaben von parteinahen Organisationen und Personenkomitees, die Freigrenze für KandidatInnen soll von 15.000 € auf 10.000 € herabgesetzt werden.

In den Erläuterungen zu den Anträgen kritisiert Scherak unter anderem, dass Österreich "Europameister" im Bereich der Parteienförderung sei. Es brauche eine öffentliche Basisfinanzierung für die Parteien, die derzeitigen Parteiapparate seien jedoch in unhaltbarer Weise "aufgebläht", ist er überzeugt. Eine Umschichtung von Mitteln von den Parteien zu gewählten MandatarInnen würde seiner Meinung nach außerdem die Qualität der parlamentarischen Arbeit erhöhen.

Bundesrat beantragt Änderung des Bundesministeriengesetzes

Dem Verfassungsausschuss zugewiesen wurde schließlich auch ein Gesetzesantrag des Bundesrats auf Änderung des Bundesministeriengesetzes (21 d.B.). Er zielt darauf ab, vermehrt Bundesdienststellen außerhalb der Bundeshauptstadt Wien anzusiedeln, wobei konkret eine Prüfpflicht der zuständigen MinisterInnen im Falle der Einrichtung neuer Dienststellen festgeschrieben werden soll. Basis für den Bundesratsbeschluss bildete eine gemeinsame Initiative von ÖVP, FPÖ und Grünen (siehe dazu Parlamentskorrespondenz Nr. 1239/2019 ). (Schluss) gs