Parlamentskorrespondenz Nr. 50 vom 21.01.2020

Neu im Umweltausschuss

Unwetter- und Katastrophenschutz: FPÖ fordert Ausnahmen von der Beitragspflicht des Altlastensanierungsgesetzes

Wien (PK) – Die FPÖ tritt für eine Erweiterung der Abgabenbefreiung nach dem Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) ein. Konkret wollen Erwin Angerer, Walter Rauch und Peter Wurm (alle FPÖ), dass die Entsorgung von Material, das durch Erdrutsche, Muren oder Lawinen entstanden ist, nicht der Abgabepflicht unterliegt. Außerdem fordern die FPÖ-Mandatare, dass für anfallendes Geschiebe rund um Schutzbauten keine Entsorgungsgebühren nach dem ALSAG anfallen.

FPÖ will Ausnahmebestimmungen für ALSAG-Abgaben bei Katastrophenereignissen und ...

Die Abgabepflicht bei der Entsorgung von Material, das bei Erdrutschen, Muren oder Lawinen anfällt, sorgt bei der FPÖ für Unverständnis. Schließlich handle es sich dabei um natürlich vorkommende Materialien, unterstreichen die Antragsteller. Zwar seien Ausnahmen von der Abgabepflicht bei Katastrophenereignissen im Gesetz möglich, allerdings seien die Bedingungen angesichts möglichen Zeitdrucks in solchen Situationen nur schwer zu erfüllen. In ihrem Entschließungsantrag (155/A(E)) fordert die FPÖ daher, dass natürlich vorkommende Materialien im Falle von Katastrophenereignissen ohne Einschränkung vollständig von Abgaben und sonstigen Auflagen befreit werden.

... bei Geschiebematerial rund um Schutzbauten

Anfallendes Geschiebematerial rund um Schutzbauten soll der FPÖ zufolge ebenfalls von der ALSAG-Abgabenpflicht ausgenommen werden. Dieses Material müsse laufend entfernt werden, um die Funktionstüchtigkeit von z.B. Geschiebesperren, Wildbach- oder Hochwasserverbauungen zu erhalten. In ihrem Anliegen (154/A(E)) an die Bundesregierung fordert die FPÖ daher, dass dieses Material in die Ausnahmebestimmungen des Altlastensanierungsgesetzes aufgenommen wird. (Schluss) see