Parlamentskorrespondenz Nr. 70 vom 24.01.2020

Neu im Verfassungsausschuss

Europäische Bürgerinitiative, verpflichtende amtliche Stimmzettel bei Wahlen, nachhaltige UN-Entwicklungsziele

Vier-Parteien-Antrag zur Änderung des Europäische-Bürgerinitiative-Gesetzes

Wien (PK) – Anfang dieses Jahres trat eine neue EU-Verordnung betreffen die Einbringung Europäischer Bürgerinitiativen in Kraft. Eine wesentliche Änderung gegenüber der Vorgängerregelung ist, dass die Europäische Kommission nunmehr ein kostenloses Online-Sammelsystem bereitzustellen hat. Auch in anderen Punkten, etwa bei Fristen oder der Einrichtung nationaler Kontaktstellen, gibt es Erleichterungen für Organisatorengruppen. Ziel ist es, das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zu fördern.

Auf das in Österreich geltende Prozedere für die Überprüfung von Unterstützungserklärungen wirkt sich die neue Verordnung nur in geringem Maß aus. Dennoch ist das Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz) in einzelnen Punkten anzupassen. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde nun dem Verfassungsausschuss zugewiesen (275/A).

Eingebracht wurde die Initiative gemeinsam von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS. Sie sieht unter anderem vor, dass die Bundeswahlbehörde auch das Zentrale Wählerregister – und nicht nur die zentrale Evidenz nach dem Passgesetz – zur Prüfung der Identität von UnterzeichnerInnen einer Europäischen Bürgerinitiative heranziehen kann. Außerdem wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es bis Ende 2022 noch möglich ist, Unterstützungsbekundungen mit einem individuellen Online-Tool zu sammeln und direkt der Bundeswahlbehörde vorzulegen. Ab dem Jahr 2023 wird die Verwendung des zentralen Online-Sammelsystems der Europäischen Kommission hingegen obligat sein.

NEOS fordern Aus für nichtamtliche Stimmzettel

Dass bei der Gemeinderatswahl in Niederösterreich immer noch nichtamtliche Stimmzettel zulässig sind, ist den NEOS ein Dorn im Auge. Sie haben daher eine Novellierung der Bundesverfassung beantragt. "Zur Stimmabgabe dürfen nur amtliche Stimmzettel verwendet werden", soll dort dezidiert festgeschrieben werden (246/A). Niederösterreich sei das einzige Bundesland, wo immer noch selbstgedruckte Stimmzettel in das Wahllokal mitgenommen und dort anstatt des amtlichen Stimmzettels eingeworfen werden können, heben Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und Nikolaus Scherak hervor. Sie halten dieses System für hochgradig manipulationsanfällig und für nicht mit den Standards einer fairen Wahl kompatibel.

SPÖ mahnt regelmäßige Information des Parlaments über Umsetzung der SDGs in Österreich ein

Im Rahmen der UNO hat sich die internationale Staatengemeinschaft im Jahr 2015 auf einen Katalog nachhaltiger Entwicklungsziele verständigt. Insgesamt 17 Ziele und 169 Unterziele fanden in die sogenannten Sustainable Development Goals, kurz SDGs, Eingang. Wie alle anderen Staaten ist auch Österreich angehalten, bestehende Defizite zu eruieren und einem Gremium der Vereinten Nationen regelmäßig über Fortschritte zum Schließen dieser Lücken zu berichten.

Um eine breite parlamentarische Diskussion zu fördern, hält SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr eine regelmäßige Information der Abgeordneten über den aktuellen Stand der Umsetzung der SDGs durch die Regierung für zielführend (260/A(E)). Konkret sollen dem Verfassungsausschuss und dem Außenpolitischen Ausschuss alle zwei Jahre ein Fortschritts- und Perspektivenbericht übermittelt werden. Zudem fordert Bayr jährliche Kurzberichte der zuständigen MinisterInnen über ihre Aktivitäten und Vorhaben, die in den jeweiligen Fachausschüssen behandelt werden sollen. Zur Erreichung der Ziele brauche es klare Zuständigkeiten, Prioritäten, einen Zeitrahmen, Budgets und eine Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Ländern, Gemeinden, Zivilgesellschaft, Parlament und Sozialpartnern, mahnt sie. (Schluss) gs