Parlamentskorrespondenz Nr. 88 vom 29.01.2020

Neu im Gleichbehandlungsausschuss

Initiative der NEOS betreffend Karenzaufteilung im Bund, SPÖ für Lohn- und Einkommensgerechtigkeit und Einkommenstransparenzgesetz

Wien (PK) – Mit einem Entschließungsantrag fordern die NEOS die Aufnahme von Karenzen und Karenzdauern von Frauen und Männern in den Gleichbehandlungsbericht des Bundes. Die SPÖ setzt sich mit zwei Initiativen sowohl für eine Maßnahmenoffensive für Lohn- und Einkommensgerechtigkeit, als auch neuerlich für ein Einkommenstransparenzgesetz ein.

NEOS wollen Karenzen und Karenzdauern im Gleichbehandlungsbericht des Bundes

Bis dato seien weder die Geschlechterverteilung, noch die Dauer der Anteile von Männern und Frauen, die im öffentlichen Dienst in Karenz gehen, der Öffentlichkeit bekannt, werfen die NEOS auf. Sie fordern mit einem entsprechenden Entschließungsantrag (232/A(E)), in den Gleichbehandlungsbericht des Bundes die Anzahl von Frauen und Männern, die Karenzen in Anspruch nehmen, sowie die durchschnittlichen Karenzdauern aufzunehmen. Auch der Anteil an Männern, die Elternteilzeit in Anspruch nehmen, und das Ausmaß, in dem sie Stunden reduzieren, würde den NEOS zufolge einen aussagekräftigen Indikator für die Messung von Gleichstellung im öffentlichen Dienst darstellen.

Parlamentarische Anfragebeantwortungen hätten gezeigt, dass Männer im öffentlichen Dienst zwar immer häufiger in Karenz gehen, wenn, dann aber nur sehr kurz, heißt es im Antrag. Gerade der öffentliche Dienst sollte hier als Vorbild für die Privatwirtschaft vorangehen, spricht sich im Sinne von Transparenz Antragstellerin Henrike Brandstötter für die Aufnahme der Karenzen und Karenzdauern in den Gleichbehandlungsbericht des Bundes aus.

SPÖ für Lohn- und Einkommensgerechtigkeit und Einkommenstransparenzgesetz

Männer und Frauen sollen für gleiche Arbeit endlich gleich gut bezahlt werden, hält die SPÖ in einem Entschließungsantrag fest und fordert dazu eine Maßnahmenoffensive für Lohn- und Einkommensgerechtigkeit (278/A(E)). Zum sogenannten Equal Pay Day, der österreichweit im Jahr 2019 auf den 21. Oktober gefallen sei, haben Männer durchschnittlich bereits so viel verdient wie Frauen das ganze Jahr, so die AntragstellerInnen rund um Gabriele Heinisch-Hosek. Demzufolge beträgt die Einkommensdifferenz 19,7 Prozent, auch die Stundenlöhne seien bei Frauen um 20 Prozent geringer. Damit liege Österreich - im negativen Sinn - deutlich über dem EU-Durchschnitt von 16 Prozent.

Mit einem entsprechenden Forderungspaket drängen die SozialdemokratInnen etwa auf effektivere Einkommensberichte, auf ein Recht auf Arbeitszeitwechsel sowie auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr und einen Mindestlohn von 1.700 Euro steuerfrei. Weiters sollen 50% der AMS-Mittel für Frauen verwendet werden.

Nicht zuletzt soll mit einem "Equal Pay Act" nach dem Vorbild Islands auch für Österreich per Gesetz bei gleichwertiger Arbeit gleiche Bezahlung garantiert werden – angelehnt an das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz mit drohenden Verwaltungsstrafen bei Unterentlohnung, wie dem Antrag zu entnehmen ist. Darüber hinaus geht es der SPÖ um eine "Kampfansage an Unterbezahlung in einzelnen Branchen": Gemeinsam mit Arbeitgeber- wie ArbeitnehmervertreterInnen sollen in Pilotprojekten neue Kriterien für Entlohnung ausgearbeitet werden, so die Forderung. Sämtliche Tätigkeiten, die mit hohen Anforderungen und Verantwortung einhergehen, müssten demnach künftig besser bezahlt werden.

Ein gleichlautender Antrag der SPÖ liegt dem Budgetausschuss vor. Er wurde dort am 3. Dezember 2019 vertagt.

SPÖ bringt neuerlich Einkommenstransparenzgesetz ein

Außerdem will die SPÖ mehr Lohngerechtigkeit in der Privatwirtschaft erreichen und bringt neuerlich eine Initiative für ein Einkommenstransparenzgesetz ein (276/A).

Trotz Verbesserungen in den letzten Jahren zähle Österreich nach wie vor zu den Ländern mit einem großen geschlechtsspezifischen Einkommensunterschied, wirft Antragstellerin Gabriele Heinisch-Hosek auf. Bereits geschaffene Instrumente wie Einkommensberichte oder Gehaltsangaben in Stelleninseraten würden gut angenommen, seien aber noch nicht wirksam genug. Frauen betreffe das Thema unfaire Bezahlung und mangelnde Lohntransparenz in besonderem Maße. Vorbildwirkung hätte dank klarer und transparenter Einstufungen etwa der Öffentliche Dienst, in Deutschland gebe es außerdem bereits ein Entgelttransparenzgesetz.

Konkret fordern die AntragstellerInnen, dass künftig mit der Angabe des Mindestentgelts in Stellenausschreibungen auch die maßgebliche Einstufung enthalten sein soll, ist dem Entwurf zu entnehmen. Weiters sei der Einkommensbericht alle zwei Jahre von allen ArbeitgeberInnen mit mehr als 150 ArbeitnehmerInnen zu erstellen. Außerdem sollen darin Maßnahmen zur Chancengleichheit, sowie Teilzeitbeschäftigung und Überstundenanzahl nach Frauen und Männern aufgegliedert werden.

Geht es nach der SPÖ, muss von ArbeitgeberInnen auch ein MitarbeiterInnenverzeichnis geführt werden, das neben Qualifikationen, Verwendung und Einstufung auch das Ausmaß der Arbeitszeit sowie die Höhe der Bezüge und sonstiger Zahlungen umfasst. Selbiges sei den ArbeitnehmerInnen zugänglich zu machen, wobei sie über den Inhalt grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet würden. Wie in der Begründung angeführt, geht es den AntragstellerInnen im Kern um privatrechtliche Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnisse.

Gleichlautende Anträge der SozialdemokratInnen in der letzten Gesetzgebungsperiode wurden vom Gleichbehandlungsausschuss vertagt bzw. von Sozialausschuss und Plenum abgelehnt. Ein ebenso gleichlautender Antrag wurde aktuell auch dem Sozialausschuss zugewiesen. (Schluss) mbu